
© P Roggenthin
Die Gutscheine des Reiseportals Ab-in-den-Urlaub.de versprechen, dass Reisende Geld zurück erhalten, wenn sie über das Portal buchen. Auch unser Leser Stefan Bühler hat deswegen seine Sommerreise bei Ab-in-den-Urlaub.de gebucht. Seit seinem Urlaub sind Wochen vergangen. Doch das Geld hat er erst jetzt. Ganz offensichtlich ist er nicht der einzige, der lange auf den versprochenen Rabatt warten muss.
Zunächst kein Geld – trotz Warten und Mahnen
Stefan Bühler aus Oberfranken buchte Anfang 2015 eine Reise über das Online-Reiseportal Ab-in-den-Urlaub. „Grund war ein Geld-Zurück-Gutschein des Portals, der einer Postsendung beilag“, sagt er. Seine zweiwöchige Reise auf die Kanaren trat er im Sommer an. Der Gutschein versprach eine Zahlung von 100 Euro innerhalb von 28 Tagen nach Ende der gebuchten Reise. Darauf vertraute Stefan Bühler. Doch die Frist verstrich, ohne dass er Geld erhielt. „Auf Nachfragen per E-Mail wurde ich vom Kundenservice vertröstet. Schriftliche Zahlungserinnerung und Mahnung per Einschreiben haben auch nichts gebracht“, erklärt Bühler.
Offensichtlich kein Einzelfall
Grund für die „starken Verzögerungen“ bei der Gutscheinauszahlung sei eine „technische Störung“, so die Antwort des Kundenservices. Wann die Zahlung erfolge, könne man nicht sagen. In Internetforen fand Stefan Bühler weitere verärgerte Kunden, die nach eigenen Angaben ebenfalls auf ihre Erstattung warten – teilweise seit mehreren Monaten. Bei Facebook gibt es bereits Gruppen, in denen sich Betroffene austauschen. Stefan Bühler reichte es am Ende: Er zeigte die Betreiber von Ab-in-den-Urlaub bei der Polizei an.
Unister betreibt Reiseportal
Hinter Ab-in-den-Urlaub.de steckt die Unister-Unternehmensgruppe aus Leipzig, die unter anderem auch „fluege.de“ und „reisen.de“ betreibt. Die Portalbetreiber sind den Verbraucherzentralen nicht unbekannt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat mehrfach gegen Unister geklagt – mit Erfolg. So bescheinigten und untersagten Gerichte Unister irreführende Preisangaben, zu hohe Gebühren und Kostenfallen auf ihren Internetseiten.
Ab-in-den-Urlaub will Service verbessern
Im Fall Bühler hat test.de beim Anbieter nachgehakt. Resultat: Ursächlich für die verspäteten Auszahlungen von Gutscheinen seien laut Ab-in-den-Urlaub.de „manuelle Abstimmungsprobleme“ und „fehlerhafte Eingabe“ von IBAN-Bankdaten und individuellem Gutscheincode. Auch würden Kunden nicht immer Fehlermeldungen im Buchungsprozess beachten. Ab-in-den-Urlaub.de erstatte dann aus Kulanz – aber eben erst nach „manueller Prüfung“. „Einzelne Komplikationen bei der Gutschein-Auszahlung“ seien Ansporn, den Service zu verbessern. Immerhin: Das Reiseportal verspricht Kunden jetzt schnelles Feedback und Hilfe bei der Bearbeitung ihrer Gutscheine, wenn sie ihre Beschwerden an eine neu eingerichtete E-Mailadresse (gutscheinhilfe@ab-in-den-urlaub.de) schicken.
Fall Bühler: Nach 12 Wochen dann endlich Geld
Ob die neue Mailadresse zukünftig Kundenärger rund um die Gutschein verhindern wird, ist nicht absehbar. Aber immerhin hat unsere Nachfrage im Fall von Stefan Bühler etwas bewirkt. Er hat nun die versprochene Zahlung von Ab-in-den-Urlaub.de erhalten. Nach 12 Wochen, die Stefan Bühler Zeit und Nerven gekostet haben.
Unser Rat: Lassen Sich nicht abwimmeln und von standardisierten Antworten am Telefon oder per E-Mail entmutigen. Setzen Sie eine Zahlungsfrist, zum Beispiel von einer Woche, am besten per Einwurf-Einschreiben. Reagiert das Unternehmen nicht, bleibt nur der Gang zum Gericht. Beratung und Hilfe finden Sie auch bei Verbraucherzentralen.
-
- Betroffene eines Flugausfalls können einen zeitnahen Ersatzflug oder Erstattung des Ticketpreises fordern. In bestimmten Fällen haben sie Anspruch auf Entschädigung.
-
- Urlaubsplanung beginnt oft im Internet. Stiftung Warentest hat 15 Buchungsportale für Hotelzimmer und Ferienwohnungen getestet, darunter AirBnb, Booking.com und Expedia.
-
- Eilig zum Urlaub online eine Reiseversicherung dazu buchen, kann später Ärger bringen. Der Jahres-Reiseschutz der BD24 Berlin Direkt etwa verlängert sich automatisch.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Nach meiner gebuchten Reise sollte ich den 100 € Gutschein dieses mal erstmalig noch "aktivieren", obwohl er in der Buchungsbestätigung bereits "anerkannt und akzeptiert" war. In dem Login-Bereich zu meiner Reise war allerdings überhaupt kein "Bankdaten übermitteln" Feld vorhanden. Der Hinweis, bei Problemen einen der Service-Mitarbeiter zu kontaktieren, war eher ein Scherz. Man erreicht persönlich am Telefon niemanden, nur Bandansagen mit Hinweisen, welche Nummer man drücken soll, danach neue Bandansage und immer so weiter. Mein Beschwerde-Fax wurde wieder mit dem gleichen Hinweis beantwortet, wie ich vorgehen soll, ohne konkret auf meine Fragen einzugehen. In meinen Augen ist überhaupt nicht vorgesehen, dass man den Gutschein erfolgreich einlösen soll, einfach eine Unverschämtheit von diesem Unternehmen. Ich werde morgen ebenfalls bei der Polizei Strafanzeige wegen Betrugs erstatten, anders kann man diesem Unternehmen wohl nicht entgegentreten.
Ich kann in meinem Account nachweisen, dass meinem Konto im Mai ein Gutschein über 100,00EUR gutgeschrieben werden sollte und alle Daten korrekt eingegeben sind. Dennoch keinerlei Reaktion auf Emails und ein Einschreiben mit Rückschein an die Geschäftsleitung. Stattdessen massenweise Beschwerden im Internet von Kunden, denen es genauso ergangen ist. Ich würde mir wünschen, dass möglichst viele Nutzer das tun, was ich jetzt machen werde: Strafanzeige wegen Betrugsverdachts bei der nächsten Polizeidienststelle einreichen und einen Rechtsanwalt einschalten. Auch wenn die Mühe höher ist als die 100,-EUR um die es geht, sollten wir Verbraucher uns nicht von augenscheinlichen Betrügern hinters Licht führen lassen. Wenn sich keiner wehrt, werden diese immer so weitermachen.
P.S.: Ich habe soeben eine weitere Mail an o.g. Gutscheinhilfe gesendet und eine weitere Wochenfrist gesetzt. Danach erfolgt die Anzeige und Privatklage.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Unangemessener Umgangston
Kommentar vom Autor gelöscht.
Zu einer Ende Nov. 2015 über dieses Portal gebuchten Reise haben wir kürzlich nach zahlreichen Mail- und auch Briefkontakten und Anzeigeerstattung gegen den Geschäftsführer wg. Internetbetrugs endlich unsere Gutschrift erhalten; der Scheck wurde auch zwischenzeitlich von unserer Bank gut geschrieben.
Zuvor gingen uns fast nur automatisierte, auf Hinhalten zielende Antworten zu. Offenbar wurde die Landespolizei tätig, denn plötzlich wurde uns der Scheck übersandt.
Empfehlung: bereits nach ersten Anmahnungen Anzeige erstatten, damit der Anbieter dieses Verhalten einstellt.
Die Krönung war, dass uns für den Fall der Nichteinlösung für die nächste Reise eine Gutschrift iHv 120 € angeboten wurde - lachhaft, denn dann wäre ja wohl das gleiche Procedere wieder losgegangen. Zudem preist das Portal für eine Buchung zu einer Reise über 1.200 Euro eine Gutschrift von 100 Euro an - und es ist immer nur eine Gutschrift einzulösen (s. im Kleingedruckten). Also werden wir nie mehr über aidU buchen