AWD / Swiss Life Select Ansprüche wegen Falsch­beratung verjährt

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AWD / Swiss Life Select - Ansprüche wegen Falsch­beratung verjährt

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Die Forderungen einiger AWD-Kunden auf Schaden­ersatz wegen Falsch­beratung sind verjährt. Ihre Güte­anträge waren zu allgemein formuliert. Das hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) entschieden – und dem Finanz­vertrieb AWD (heute Swiss Life Select) damit eine Menge Geld gespart. test.de schildert den Fall und erklärt, was betroffene Anleger nun tun können – und wie ein korrekter Güte­antrag aussehen sollte.

Lehre für Anleger

Anlegern, die sich falsch beraten fühlen, sollte der Fall mehrerer Kunden des Finanz­vertriebs AWD, (heute Swiss Life Select) eine Warnung sein. Sie hatten sich an eine Güte­stelle gewandt, um die Verjährung ihrer Schaden­ersatz­forderungen zu verhindern. Damit sind sie jetzt vor dem Bundes­gerichts­hof gescheitert, weil sie Musterformulare von Anwalts­kanzleien nutzten, die nicht auf ihren Fall zuge­schnitten waren. Wichtige Angaben fehlten. Das Urteil hat Folgen: Tausende Anleger anderer Firmen mit ähnlichen Anträgen können ihre Ansprüche nicht durch­setzen.

Darum geht es

Die AWD-Anleger hatten sich zwischen 1999 und 2001 an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt und Geld verloren. Sie wollten deshalb gegen den Finanz­vertrieb vorgehen und ihren Schaden ersetzt haben. Sie wandten sich an Güte­stellen, die eigentlich dazu da sind, Rechts­streitig­keiten außerge­richt­lich zu klären. Ein Antrag an die Güte­stelle kann aber auch die Verjährung von Ansprüchen verhindern, bis die Klage fertig ist.

BGH verwirft Güte­anträge

Der Bundes­gerichts­hof verwarf die Güte­anträge am 18. Juni 2015. Er entschied, dass sie zu allgemein formuliert waren, um die Verjährung zu hemmen (Az. III ZR 189/14, 191/14, 198/14 und 227/14).

Anwalts­haftung

Um nun Schaden­ersatz von ihren Anwälten zu bekommen, müssten die Anleger beweisen, dass sie den Prozess gegen Swiss Life Select gewonnen hätten. Das ist schwer. Sie können aber versuchen, ihre vergeblich aufgewendeten Prozess­kosten bei ihnen zurück­zuholen.

So muss ein korrekter Güte­antrag aussehen

Ein Güte­antrag muss Kapital­anlage, Zeichnungs­summe und etwa den Beratungs­zeitraum nennen. Er muss die Beratung grob umreißen und das Ziel des Antrags nennen. Die Forderung muss nicht genau beziffert sein.

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