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Die Forderungen einiger AWD-Kunden auf Schadenersatz wegen Falschberatung sind verjährt. Ihre Güteanträge waren zu allgemein formuliert. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden – und dem Finanzvertrieb AWD (heute Swiss Life Select) damit eine Menge Geld gespart. test.de schildert den Fall und erklärt, was betroffene Anleger nun tun können – und wie ein korrekter Güteantrag aussehen sollte.
Lehre für Anleger
Anlegern, die sich falsch beraten fühlen, sollte der Fall mehrerer Kunden des Finanzvertriebs AWD, (heute Swiss Life Select) eine Warnung sein. Sie hatten sich an eine Gütestelle gewandt, um die Verjährung ihrer Schadenersatzforderungen zu verhindern. Damit sind sie jetzt vor dem Bundesgerichtshof gescheitert, weil sie Musterformulare von Anwaltskanzleien nutzten, die nicht auf ihren Fall zugeschnitten waren. Wichtige Angaben fehlten. Das Urteil hat Folgen: Tausende Anleger anderer Firmen mit ähnlichen Anträgen können ihre Ansprüche nicht durchsetzen.
Darum geht es
Die AWD-Anleger hatten sich zwischen 1999 und 2001 an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt und Geld verloren. Sie wollten deshalb gegen den Finanzvertrieb vorgehen und ihren Schaden ersetzt haben. Sie wandten sich an Gütestellen, die eigentlich dazu da sind, Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich zu klären. Ein Antrag an die Gütestelle kann aber auch die Verjährung von Ansprüchen verhindern, bis die Klage fertig ist.
BGH verwirft Güteanträge
Der Bundesgerichtshof verwarf die Güteanträge am 18. Juni 2015. Er entschied, dass sie zu allgemein formuliert waren, um die Verjährung zu hemmen (Az. III ZR 189/14, 191/14, 198/14 und 227/14).
Anwaltshaftung
Um nun Schadenersatz von ihren Anwälten zu bekommen, müssten die Anleger beweisen, dass sie den Prozess gegen Swiss Life Select gewonnen hätten. Das ist schwer. Sie können aber versuchen, ihre vergeblich aufgewendeten Prozesskosten bei ihnen zurückzuholen.
So muss ein korrekter Güteantrag aussehen
Ein Güteantrag muss Kapitalanlage, Zeichnungssumme und etwa den Beratungszeitraum nennen. Er muss die Beratung grob umreißen und das Ziel des Antrags nennen. Die Forderung muss nicht genau beziffert sein.
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