
Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Österreich darf der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Sammelklagen für Verbraucher führen. Nun werden alle Sammelklagen gegen den AWD Österreich wegen Falschberatung fortgesetzt, teilte der VKI mit.
Mit dem VKI gegen den AWD
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist eine Partnerorganisation der Stiftung Warentest mit Sitz in Wien. Der Verein führt im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und mit finanzieller Unterstützung des Prozessfinanzierers Foris AG gegen den AWD Österreich fünf Sammelklagen für 2 500 Geschädigte. Foris ist ein Unternehmen, das das finanzielle Risiko der Sammelklagen übernimmt. Gehen die Prozesse verloren, trägt die Foris AG die Prozesskosten. Wird gewonnen, erhält Foris eine Erfolgsbeteiligung. Der Vorwurf des VKI: Vermittler des AWD in Österreich haben bei der Vermittlung von Aktien der Unternehmen Immofinanz und Immoeast systematisch falsch beraten. Der Gesamtstreitwert beträgt rund 40 Millionen Euro.
Gegenwind vom AWD
Bei der Unterstützung der Anleger stießen die Verbraucherschützer vom VKI allerdings auf Gegenwehr: Der AWD bestritt, dass der VKI überhaupt für die Anleger Klagen führen dürfe und argumentierte zudem, dass Prozessfinanzierungen gegen Erfolgsbeteiligung in Österreich unzulässig seien. Das hat der Oberste Gerichtshof in Österreich jetzt abschließend anders beurteilt und die Klagelegitimation des VKI ausdrücklich bestätigt. „Der VKI wird nunmehr in allen fünf Sammelklagen Anträge auf Fortsetzung der Verfahren stellen“, erklärte Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht beim VKI gegenüber test.de.
AWD Österreich bald mit neuem Namen
Der AWD in Österreich ist eine Tochtergesellschaft der Schweizer Swiss Life AG. Er soll in den nächsten Tagen in Swiss Life Select umbenannt werden. Allein eine Namensänderung dürfte jedoch nicht dazu führen, dass Tausende AWD-Geschädigte die vielbeklagten Falschberatungen vergessen werden. Und für Verbraucherschützer Kolba steht fest, dass ein Namenswechsel auch an der Beratungspraxis eines typischen Strukturvertriebes nichts ändern werde.
Tipps: Das Urteil des OGH finden Sie im Volltext unter www.verbraucherrecht.at. Den VKI erreichen Sie unter www.konsument.at.
[Update 12.08.2013]:VKI und Swiss Life Select (ehemals AWD Österreich) einigen sich auf Vergleich