ADAC Mitglieder­werbung Pannen­hilfe für 6-Jährige?

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ADAC Mitglieder­werbung - Pannen­hilfe für 6-Jährige?

Der ADAC wirbt gezielt Minderjäh­rige. Das betrifft nicht nur 17-jährige Fahr­schüler – bereits 6-jährige Kinder werden als „Young Generation“-Mitglieder aufgenommen. In einigen Fällen bestreiten die Eltern, je einen Mitglieds­antrag gestellt zu haben. Der Tarif ist zunächst gratis, wird aber später auto­matisch kosten­pflichtig. test.de erklärt, wie Betroffene sich verhalten sollten.

Nie einen Mitglieds­antrag gestellt

Unaufge­fordert bekamen die 6-jährigen Zwillinge Hannah und Juli Sittig ADAC-Mitglieds­karten, ebenso ihre 8-jährige Schwester Paula. Zwar sind die Eltern Mitglied im Auto­club, doch woher der ADAC die Namen und Geburts­daten der Kinder hat, ist ihnen schleierhaft. Ganz sicher sind sie aber: „Wir haben nie einen Mitglieds­antrag für sie gestellt.“ Ähnlich ging es Familie S. aus der Nähe von München. Sohn Mathis erhielt im August 2013, zwei Wochen vor seinem 19. Geburts­tag, eine Rechnung des ADAC. Er sei „Young Driver“-Mitglied. Dafür werde nun der Jahres­beitrag fällig. Auch hier sind sowohl die Eltern als auch der Sohn sicher, nie einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt zu haben.

Beitritt ungeklärt

Der ADAC konnte auf Anfrage von test.de die genauen Umstände nicht klären – außer dass der Sohn 2007 als 14-Jähriger aufgenommen wurde. „Wahr­scheinlich waren die Eltern mit ihm in der Geschäfts­stelle“, spekuliert ein ADAC-Sprecher. Doch dies bestreitet der Vater: „Wir waren nie in einer Geschäfts­stelle.“ Er vermutet, dass er Namen und Geburts­daten seiner Kinder angegeben haben könnte, als er 2007 übers Internet eine ADAC-Reisekranken­versicherung abschloss. „Bei so einer Police werden die Daten der Kinder nicht abge­fragt, und schon gar nicht gespeichert“, kontert der Auto­club. Doch dies passiert der Familie schon zum zweiten Mal. Vor drei Jahren geschah das gleiche mit der Tochter. Damals verbat sich der Vater mit einem Anruf diese Art Mitglieder­werbung. Ähnlich ist es bei den Berliner Geschwistern Hannah, Juli und Paula. Der ADAC bestätigt, dass die drei im Sommer 2013 aufgenommen wurden, nach einem Telefonat mit dem Vater. Michael Sittig, Redak­teur bei Finanztest, ist sich sicher: „Ich habe keinen Aufnahme­antrag für die Kinder gestellt.“

[Update 19.02.2014] Inzwischen hat sich heraus­gestellt: In einem Telefonat, in dem die Ehefrau des Finanztest-Redak­teurs Michael Sittig die Plus-Mitgliedschaft beantragte, fragte die ADAC-Mitarbeiterin, ob sie auch „Karten für die Kinder“ schi­cken solle. Frau Sittig bejahte in der Annahme, dies sei notwendig, um den Versicherungs­schutz auch auf die Kinder auszuweiten. Dass dadurch eine selbst­ständige Mitgliedschaft der Kinder entsteht, darauf wurde sie nicht hingewiesen. [Ende Update]

Club­vorteil: Rabatt auf Fastfood

Was aber sollen die vom ADAC gepriesenen Club­vorteile kleinen Kindern bringen? Brauchen 6-Jährige Pannen­hilfe? Oder ein Fahr­sicher­heits­training für den Bobbycar? Selbst bei Jugend­lichen sind die angeblichen Club­vorteile über­schaubar. Dass es Rabatt ausgerechnet in einer großen Fast-Food-Kette gibt, werden nicht nur ernährungs­bewusste Eltern eher mit gemischten Gefühlen sehen.

Aggressive Werbung in Fahr­schulen

Umso mehr ärgern sie sich über die unver­frorene Art, wie der ADAC seinen guten Namen nutzt, um Minderjäh­rige als Mitglieder zu rekrutieren. Abo-Werber gehen in die Fahr­schulen. „Ein tolles Start-Angebot“ heißt es dort: „ADAC Mitgliedschaft für ein Jahr zum Null­tarif.“ Viele Fahr­schulen lassen die Werber herein – oft im guten Glauben, der seriöse Auto­club biete den Fahr­anfängern ausschließ­lich Vorteile. „Doch inzwischen sehen wir das sehr kritisch“, berichtet Dieter Quentin, Vorsitzender des Fahr­lehrer­verbandes Nieder­sachsen: „Die Agenturen versuchen teils rechts aggressiv, in die Fahr­schulen hinein zu kommen.“ Der Fahr­lehrer­verband Berlin empfiehlt seinen Mitgliedern sogar, den ADAC gar nicht mehr herein zu lassen. Eltern hatten sich über das Anwerben ihrer Kinder beschwert, berichtet Vorsitzender Peter Glowalla. Der ADAC geht nicht nur in Fahr­schulen auf Jugend­liche zu, sondern auch bei Veranstaltungen wie der Berliner Jugend­messe YOU.

Jugend­liche fühlen sich übers Ohr gehauen

Die Starter-Mitgliedschaft richtet sich ausdrück­lich an Minderjäh­rige. Sie ist angeblich voll­kommen kostenlos. Dennoch endet sie am 18. Geburts­tag und wird auto­matisch in den Folgetarif „Young Driver“ umge­wandelt. Und der ist nur im ersten Jahr beitrags­frei. Ab dem 19. Geburts­tag beträgt der Jahres­beitrag 24 Euro, bis Ende 2013 waren es 19 Euro. Jugend­liche, die in der Fahr­schule im Vertrauen darauf unter­schrieben haben, alles sei kostenlos, erhalten kurz vor ihrem 19. Geburts­tag vom ADAC eine Rechnung. Viele glauben dann, sie seien verpflichtet zu zahlen. Schließ­lich sind sie inzwischen voll­jährig, also geschäfts­fähig, und hätten der Mitgliedschaft längst wider­sprechen können. Viele fühlen sich über­rascht und übers Ohr gehauen, weil sie annehmen, nun als Erwachsene in einem rechts­wirk­sam abge­schlossenen Mitglieds­vertrag zu stecken.

Mitgliedschaft ist schwebend unwirk­sam

Doch das stimmt nicht, erklärt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Schließt ein Minderjäh­riger einen Vertrag ohne Zustimmung der Eltern, ist dieser schwebend unwirk­sam, und er wird auch nicht mit Erreichen der Voll­jährigkeit auto­matisch wirk­sam.“ Dafür sei vielmehr die aktive Genehmigung des jungen Erwachsenen nötig. Eine solche Genehmigung kann er ausdrück­lich geben, zum Beispiel indem er eine Mitgliedschaft unter­schreibt. Es geht aber auch konkludent, indem er den Beitrag über­weist. Unterlässt er beides, wird er kein Club­mitglied und muss auch nichts bezahlen. Die Rechnungen, Zahlungs­erinnerungen und Mahnungen, die der Auto­club verschickt, sind nichts anderes als der heimliche Versuch, durchs Hintertürchen die Genehmigung des jungen Erwachsenen einzuholen. „Doch mit dem Zugang des ersten dieser Schreiben beginnt eine Zweiwochen­frist; es sei denn, es wurde ausdrück­lich eine längere Frist gesetzt. Reagiert der Jugend­liche nicht darauf, gilt die Zustimmung als endgültig verweigert und der bisher schwebend unwirk­same Vertrag ist endgültig unwirk­sam“, erklärt Fischer-Volk.

Rechnung und Mahnung ignorieren

Der Rat an die Betroffenen lautet daher: Die Rechnungen, Erinnerungen und Mahnungen des ADAC einfach ignorieren. Dann hat der ADAC juristisch keinerlei Chance, Beiträge einzufordern.

ADAC macht massiv Druck

Doch davon sagt der Auto­club kein Sterbens­wort, im Gegen­teil: Er insistiert vielmehr darauf, dass die jungen Leute zahlen. Mathis S. bekam wenige Wochen nach der Rechnung eine Zahlungs­erinnerung, ein paar Wochen später eine zweite Erinnerung und im Dezember sogar eine unmiss­verständliche Mahnung: „Alles, was Sie jetzt tun müssen, ist den Mitglieds­beitrag zu über­weisen“, hieß es dort. Das ist eine Menge Druck für – in Rechts­fragen meist unerfahrene – junge Menschen. Dabei sollte der ADAC wissen, dass seine Mahnungen recht­lich gegen­stands­los sind. Und tatsäch­lich: Wenn ein Jugend­licher weder auf die Rechnung, noch auf die Erinnerung reagiert, passiert weiter nichts, versicherte uns ein ADAC-Sprecher: „Dann werfen wir ihn aus dem Bestand.“

Jugend­liche einzuspannen versucht

Ob der ADAC den Werbern Provisionen für angeworbene minderjäh­rige Mitglieder zahlt, dazu wollte der Club auf Anfrage nicht Stellung nehmen. „Zu solchen internen vertraglichen Angelegenheiten äußern wir uns nicht“, erklärte Unter­nehmens­sprecher Jochen Oesterle. Doch auf seiner Home­page versucht der Auto­club, die Jugend­lichen einzuspannen. Wer von der Fahr­schule nicht auf das „Start-Angebot“ angesprochen wird, möge deren Adresse dem ADAC mitteilen, heißt es. Als Dank für das kostenlose Liefern der Fahr­schul­adresse verspricht der Club ein Mousepad.

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alexbeibulli am 26.05.2018 um 14:19 Uhr
@Gerhardius

bin heute durch Zufall auf Ihren Kommentar gestoßen.
Da Sie seit 1961 Mitglied sind, gehe ich von aus dass Sie zufrieden sind oder schon mehrfach den ADAC gebraucht haben.
In jedem Bereich werden auch Kinder "angeworben"
Im Gegensatz dazu kostet das meist etwas, beim ADAC nicht.
Und ich erhalte dazu auch noch eine Leistung die nichts kostet!
Ihr Kind kann sich sogar mit dem Rad nachhause bringen lassen.
Und wer an die Tests der Konzerne glaubt ist selber Schuld.
Im TÜV Report schließen die asiatischen Marken besser ab als die Deutschen.
TÜV = unabhängig.
MAl alles überdenken und nicht hier lose rummeckern! "Kopfschüttel"

Profilbild Stiftung_Warentest am 22.08.2017 um 11:27 Uhr
Dazu lernen

@maxm: Verträge mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Eine einfache Mitteilung an den ADAC, dass man den Vertrag nicht will, reicht aus, um auch bei Eintritt der Volljährigkeit auf der sicheren Seite zu sein. Generell kann man derartige Kundenwerbung aber nicht unterbinden, sie wird gerade bei Jugendmessen, Konzerten etc. nicht nur vom ADAC, sondern auch von anderen Organisationen, Verlagen, Banken etc. betrieben. Die Intention des Gesetzgebers ist es, die Jugendlichen in diesem Schonraum der „beschränkten Geschäftsfähigkeit“ in die Lage zu versetzen, eigene Erfahrungen zu machen und, wenn es daneben geht, dennoch keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Die Erkenntnis, dass man nicht einfach etwas unterschreiben sollte, nur weil es erst einmal nichts kostet, ist für das weitere Leben letztlich auch wertvoll.(PH)

maxm am 06.08.2017 um 10:48 Uhr
ADAC lernt nie dazu

Zrotz aller Skandale und Merkwürdigkeiten macht der ADAC einfach weiter wie gehabt.
Meine Tochter 15 hat beie einer der ADAC Drückerkollonen auf einem Holi Fest ein "kostenloser" Vertrag unterschrieben...
Kann man -ausser umgehend zu widerrufen- gegen den ADAC vorgehen?

KurthM am 13.04.2017 um 09:34 Uhr
ADAC - Vorsicht Falle für Familien

Wenn Jugendliche nach dem 18 Lebensjahr zunächst weiter als Familienmitglieder beim ADAC mit versichert sind, dann ist Vorsicht geboten. Noch vor dem 23 Lebenjahr kommt eine automatische Umwandlung in eine Vollmitgliedschaft. Wer die Post seiner Kinder, die an einem anderen Ort studieren, nicht öffnet, der versäumt die Widerspruchsfrist von zwei Wochen und die Zahlung wird fällig. Eine bedenkliche Praxis der Mitgliederwerbung.

Gelöschter Nutzer am 11.02.2014 um 06:29 Uhr
@YAMSR500

Bei allem Verständnis, aber was soll daran bitte perfide sein? Keine Mutter und kein Vater sind gezwungen hinterher einen Vertrag mit dem ADAC abzuschließen, nur weil ihre Sprösslinge sich vorher vergnügt haben. Und das unabhängig davon natürlich auch der ADAC um Mitglieder wirbt, ist ja wohl selbstverständlich. Jeder kann ja selbst entscheiden, ob er Mitglied wird oder es bleiben lässt.