
Dauerhaft günstig durch Deutschland. Das 49-Euro-Ticket sorgt bei manchen Nutzern für finanzielle Entlastung und macht den Nahverkehr für viele Menschen attraktiver. © Westend61 / William Perugini
Mit dem Deutschlandticket können Fahrgäste für 49 Euro monatlich deutschlandweit den öffentlichen Personenverkehr nutzen, Fernverkehrszüge nicht. Das sind die Regeln.
Alle Fragen im Überblick
- Wann wurde das Deutschlandticket eingeführt?
- Was kostet das Deutschlandticket?
- Wo darf ich mit dem Deutschlandticket überall fahren?
- Wie bekomme ich das Deutschlandticket?
- Bis wann muss ich das Ticket bestellen, um im nächsten Monat damit fahren zu können?
- Wie lange ist das Ticket gültig, wenn ich es im laufenden Monat kaufe und sofort nutze?
- Welche Kündigungsfrist gilt beim Deutschlandticket?
- Kann ich ein Fahrrad kostenlos mitnehmen?
- Was gilt für Studenten mit Semesterticket?
- Bekommen auch Nutzer des 49-Euro-Tickets Entschädigung bei Verspätung?
- Für meinen Zug ist eine erhebliche Verspätung angekündigt. Darf ich in einen ICE umsteigen?
Dauerhaft günstig durch ganz Deutschland?
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Wann wurde das Deutschlandticket eingeführt?
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Zum 1. Mai 2023. Das Deutschlandticket ist der Nachfolger des im Sommer 2022 angebotenen 9-Euro-Tickets.
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Was kostet das Deutschlandticket?
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Das Deutschlandticket kostet 49 Euro im Monat. Es ist damit für viele Nutzer eine günstige Alternative zu den Preisen, die viele Menschen momentan für ihr ausschließlich regional gültiges Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bezahlen. Die 49 Euro sind allerdings ein Einstiegspreis. Spätere Preiserhöhungen, wie etwa für einen Inflationsausgleich, sind möglich.
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Wo darf ich mit dem Deutschlandticket überall fahren?
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Das 49-Euro-Ticket kann deutschlandweit für den ÖPNV genutzt werden – genau wie zuvor das 9-Euro-Ticket. Dazu zählen folgende Verkehrsmittel der regionalen Verkehrsverbünde: Linienbus, Straßenbahn, Stadt- und U-Bahn sowie S-Bahn, aber auch Regionalbahn und Regionalexpress der Deutschen Bahn. Nicht zum ÖPNV gehören Fahrten mit Fernverkehrszügen wie ICE, IC oder EC. Das gilt auch für Züge des privaten Bahnunternehmens Flixtrain.
Auch ausländische Schnellzüge, die deutsche Fernverkehrsstrecken befahren, wie etwa der französische Thalys oder der österreichische ÖBB Nightjet, zählen nicht zum Öffentlichen Personennahverkehr.
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Wie bekomme ich das Deutschlandticket?
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Grundsätzlich wird das Deutschlandticket als digitaler Fahrschein im monatlich kündbaren Abo angeboten. Der Erwerb erfolgt also zum Beispiel über die Handy-App des regionalen Verkehrsverbundes. Bei der Fahrkartenkontrolle zeigt der Fahrgast den Gültigkeitsnachweis über die App vor. Bis Ende 2023 ist nach Angaben der Bundesregierung auch der Kauf eines Papiertickets möglich. Auf dem Papier befindet sich ein sogenannter „QR Code“, der bei der Kontrolle vorgezeigt werden muss. Nach Angaben der Deutschen Bahn ist das Deutschlandticket etwa über Bahn.de oder die App DB Navigator erhältlich, außerdem im DB Reisezentrum am Bahnhof.
Einige Verkehrsbetriebe wie der Hamburger Verkehrsverbund HVV geben an, dass Abokunden und Abokundinnen sich nicht selbst um einen Wechsel zum 49-Euro-Ticket kümmern müssen. Sie informieren Abokunden und Abokundinnen direkt, wenn sie zum Deutschlandticket wechseln wollen.
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Bis wann muss ich das Ticket bestellen, um im nächsten Monat damit fahren zu können?
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Das kommt darauf an, wo Sie das Ticket kaufen. In Berlin etwa muss das Ticket nach Angaben der Berliner Verkehrsbetriebe BVG bis zum 20. des Vormonats online bestellt worden sein, damit man es im darauffolgenden Monat genutzt werden kann. Anders etwa beim Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV): Hier können Sie das Ticket ohne Bestellfrist über die App des MVV bekommen. Das geht bei den Münchnern sogar im laufenden Monat. Auch bei der Deutschen Bahn kann das Deutschlandticket jederzeit gekauft und sofort genutzt werden – egal ob das Ticket im Reisezentrum am Bahnhof, über bahn.de oder die App DB Navigator gekauft wurde. Da das Deutschlandticket deutschlandweit im Nahverkehr genutzt werden kann, spielt es keine Rolle, wo es bestellt wurde. Ein Berliner könnte zum Beispiel auch mit dem über die App des Münchner MVV gekauften Abos in Berlin den Nahverkehr nutzen.
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Wie lange ist das Ticket gültig, wenn ich es im laufenden Monat kaufe und sofort nutze?
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Das Deutschlandticket ist ein Fahrschein, der jeweils für einen Kalendermonat gültig ist. Nach Ablauf des Monats verlängert sich das Ticket jeweils um einen weiteren Kalendermonat, bis es gekündigt wird. Das bedeutet für Käufe im laufenden Monat: Kauften Sie das Ticket mit „Ab-sofort“-Gültigkeit zum Beispiel am 9. August, läuft der erste Nutzungsmonat nicht vom 9. August bis zum darauffolgenden 8. September, sondern vom 9. August bis zum 31. August. Der Kunde zahlt dann also für nur 24 Nutzungstage 49 Euro.
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Welche Kündigungsfrist gilt beim Deutschlandticket?
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Die Kündigung muss in der Regel bis zum 10. des Vormonats bei der Deutschen Bahn beziehungsweise dem Verkehrsbetrieb, bei dem Sie das Ticket gekauft hatten, eingehen. Die Kündigung ist meist leicht über die App der Bahn oder des Verkehrsbetriebs möglich.
Wichtig: Wer das Deutschlandticket nur kurz, etwa nur einen Kalendermonat lang nutzen will, sollte sofort nach der Bestellung wieder kündigen. Sonst vergisst man die rechtzeitige Kündigung und muss für einen weiteren Monat zahlen.
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Kann ich ein Fahrrad kostenlos mitnehmen?
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Eine kostenlose Fahrradmitnahme gibt es beim 49-Euro-Ticket nicht. Wie schon beim 9-Euro-Ticket muss ein Zusatzticket gelöst werden, wenn ein Fahrrad mitgenommen werden soll. Aktuell kostet eine Fahrradtageskarte für den gesamten Nah- und Regionalverkehr 6 Euro. Die Karte kann am Automaten, im DB Reisezentrum oder online gekauft werden.
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Was gilt für Studenten mit Semesterticket?
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Studierende zahlen in der Regel über ihre Semestergebühren zwangsweise für ein Semesterticket, das sie zur Nutzung des Nahverkehrs vor Ort berechtigt. Damit sie nicht zusätzlich das Deutschlandticket zum normalen Preis von 49 Euro pro Monat kaufen müssen, gibt es die Möglichkeit, das Deutschlandticket für einen Aufschlag zu erwerben. Die Einzelheiten dazu regelt jeder Verkehrsverbund individuell. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel bekommen Studenten das Deutschlandticket für einen Aufschlag in Höhe 12,33 Euro.
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Bekommen auch Nutzer des 49-Euro-Tickets Entschädigung bei Verspätung?
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Ja. Wer sein Reiseziel mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreicht, hat einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1,50 Euro. Auszahlungen nimmt die Bahn allerdings erst ab einem Gesamtwert von 4 Euro vor. Das bedeutet: Geld gibt es erst, wenn ein Deutschlandticket-Nutzer im Monat dreimal Ankunftsverspätungen von mindestens 60 Minuten hatte. Denn dann stehen ihm 4,50 Euro zu.
Die Entschädigung kann mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragt werden. Um das Formular korrekt auszufüllen, müssen Bahnfahrer insbesondere Angaben zum Start- und Zielbahnhof machen. Außerdem sind die geplanten und tatsächlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten einzutragen. Da Inhaber des Deutschlandtickets ja keinen Fahrschein für eine bestimmte Strecke in den Händen halten oder im DB Navigator gespeichert haben, müssen sie also diese Daten alle während der Fahrt notieren, um später das Formular ausfüllen zu können.
Das ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular kann im Reisezentrum der Deutschen Bahn abgegeben werden, aber auch per Post eingesandt werden an „DB Dialog, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main“. Mehr zu den Fahrgastrechten im Artikel „Fahrgastrechte Bahn: Verspätung, Streik, Zugausfall – Ihre Rechte“.
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Für meinen Zug ist eine erhebliche Verspätung angekündigt. Darf ich in einen ICE umsteigen?
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Nein, denn das 49-Euro-Ticket gilt nun rechtlich als erheblich ermäßigter Fahrschein. Nutzer dürfen bei Verspätungen im Nahverkehr deshalb seit dem 15. August 2023 nicht kostenfrei in einen höherwertigen Zug wie den ICE einsteigen, um schneller an ihren Zielbahnhof zu gelangen. Geregelt ist das in Paragraf 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO). Inhaber des Deutschlandtickets sind damit von diesem Umsteigerecht ausgeschlossen. Die Betroffene können also stets nur mit einem Nahverkehrszug weiterfahren. Für die Benutzung eines Fernverkehrszuges müssen Reisende mit einem Deutschland-Ticket immer eine separate Fahrkarte kaufen, eine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen wegen Verspätung erfolgt nicht. Auch wenn wegen einer Baustelle eine Strecke gesperrt ist, dürfen Deutschland-Ticket-Nutzer nicht auf einen Fernverkehrszug umsteigen.
Nutzer des Nahverkehrs mit üblichen Fahrscheinen haben ein Umsteigerecht, sobald (etwa laut Bahnhofsanzeige) mit einer Verspätung am persönlichen Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten zu rechnen ist. Sie dürfen dann auch in einen höherwertigeren Zug, etwa einen ICE, umsteigen um ans Reiseziel zu gelangen. Sie müssen zwar ein ICE-Ticket lösen, das wird ihnen aber nach der Reise erstattet. Diese Möglichkeit besteht für Inhaber des 49-Euro-Tickets nicht mehr.
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- Für 9 Euro monatlich von Juni bis August 2022 mit Nahverkehrszügen durch Deutschland fahren. Klingt simpel. Im Detail ist aber einiges zu beachten.
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Kunde07: „Letzte Verbindung des Tages oder Zug nachts stark verspätet“ In diesem Fall darf ein Deutschland-Ticket-Inhaber entgegen des jüngst beschlossenen Verbots der Nutzung eines höherwertigeren Zugs ausnahmsweise doch einen höherwertigen Zug (etwa ICE) nutzen. Das Recht zur Nutzung eines Taxis bzw. Anspruch zur Erstattung einer Hotelüberbringung haben auch Deutschlandticket-Nutzer. Daran hat die jüngste Reform nichts geändert (die Details zu diesen Rechten unter https://www.test.de/Fahrgastrechte-Bahn-Entschaedigung-bei-Verspaetung-Streik-Zugausfall-4762311-0/).
Wenn es sich um die letzte Verbindung des Tages handelt oder sich der Zug nachts stark verspätet - darf ich als Deutschlandticket-Kunde dann einen höherwertigen Zug nehmen oder, falls das nicht möglich ist, ein Taxi oder zur Not ein Hotelzimmer?
Das „Kündigen“ des Deutschland-Tickets ist überhaupt nicht einfach! Es ist vollkommen unverständlich, warum es nicht möglich ist, innerhalb der DB-Navigator-App die Kündigung durchzuführen. Bei mir ist der Kauf (nach vorheriger Authentifizierung und Zahlungsmöglichkeiten) über die DB-Navigator-App erfolgt und das Deutschland-Ticket als DB Abo hinterlegt.
Nein, die DB möchte, dass man zuerst dieses Deutschland-Ticket über den Abo-Server erneut registriert und erst dann soll die Kündigung möglich sein. Hat bei mir 25mal nicht funktioniert. Auf eine normale Kündigungsmail erhält man eine sehr lange Mail mit Textbausteinen, aber keine Bestätigung der Kündigung. Sondern die Aufforderung selbst über den Abo-Server zu kündigen…. Nochmal: obwohl das Abo mit Abo-Nummer in meinem DB-Account hinterlegt ist, erscheint das Abo nicht im Abo-Server und es ist auch für mich unmöglich, das Abo über den Abo-Server zu registrieren und selbst zu kündigen. Und ich bin nicht der Einzige, dem es so geht.
Ich bin seit mehreren Jahren Abo-Kunde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Zum 1.5. sollte die Umstellung auf das Deutschlandticket erfolgen.
Nach letzter Antwort auf meine Nachfrage, wann das Deutschlandticket mir zugeschickt werden würde, kam nun im Juni, dass es bis Juli erfolgen soll.
Bis dahin soll ich mit der für andere Verkehrsunternehmen nicht lesbaren BVG-Jahreskarte und einem Lichtbildausweis und einem Schreiben der BVG zur Umstellung versuchen, die Schaffner und Busfahrer anderer Verkehrsunternehmen zu überzeugen, dass diese Sammlung ein gültiges Deutschlandticket sein würde. Sofern ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen müsse, solle ich es an die BVG senden. Ob ich es von der BVG erstattet bekomme, sagt die BVG nicht.
Im Internet lese ich, dass die BVG die Deutschlandtickets zuerst an Neukunden verschickt.
Einfach nur grottig, dass es erst im Juli kommen soll.
@halsbandschnaepper vom 13.04.2023
Die Bahncard 100 (2. Klasse, Stand: 03.06.2023) kostet für drei Monate 1.295,00 Euro, das macht pro Monat 431,67 Euro und ist für die meisten Bürger in Deutschland sicherlich keine echte Alternative zum 9-Euro bzw. 49-Euro-Ticket.