360°-Rechts­schutz der Advocard Kein Rundum-Schutz

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360°-Rechts­schutz der Advocard - Kein Rundum-Schutz

Die Advocard hat ihre Rechts­schutz­versicherung über­arbeitet. Nun heißt sie: „360°-Rechts­schutz“. Positiv ist: Anders als bei vielen anderen Rechts­schutz­versicherungen sind auch anwalt­liche Beratungen ohne konkreten Rechts­ärger im Umfang von bis zu 1 000 Euro pro Jahr versichert. In ihrer Werbung über­treibt die Advocard jedoch. Das Angebot soll juristische Hilfe „in allen Lebens­lagen“ bieten. Das tut es aber nicht, wie test.de erklärt.

Deftige Werbe­versprechen

In der Presse­mitteilung zum neuen „360°-Rechts­schutz“ bläst der Hamburger Versicherer Advocard ordentlich die Backen auf: „Rechts­sicherheit in allen Lebens­lagen“, „Erste Rechts­schutz­police grund­sätzlich ohne Risiko­ausschlüsse“, Rechts­schutz „ohne Wenn und Aber“. Beim genaueren Hinsehen erweist sich der 360°-Schutz aber weder als voll­kommen neu, noch als das versprochene Wunder­werk.

Beratungs­leistungen bis 1 000 Euro versichert...

Die Advocard bietet ein Extra, das viele Konkurrenten nicht im Angebot haben. Sie bezahlt schon dann einen Anwalt, wenn der Kunde beispiels­weise Hilfe beim Verfassen eines Testaments oder beim Check eines Miet­vertrags benötigt. Die Konkurrenten der Advocard über­nehmen solche Anwalts­kosten in der Regel erst dann, wenn der Kunde bereits konkreten Ärger hat, also zum ­Beispiel vom Chef abge­mahnt wurde oder von einem Hand­werker mangelhafte Leistungen erhalten hat. Allerdings hat die Advocard den Rechts­schutz mit einer Kosten­grenze versehen: maximal 1 000 Euro pro Jahr zahlt sie für solche „vorsorglichen anwalt­lichen Beratungen“.

...doch bei jeder Beratungs­angelegenheit 150 Euro Selbst­behalt

Hat der Versicherte einen Selbst­behalt vereinbart – das ist üblich, weil die Versicherung für ihn sonst sehr teuer wird – muss er diesen auch bei vorsorglichen Beratungen zahlen. Beispiel: Ein Advocard-Kunde möchte, dass ein Anwalt seinen neuen Arbeits­vertrag prüft. Der Anwalt verlangt dafür ein Stundenhonorar in Höhe von 200 Euro und benötigt für die Prüfung insgesamt zwei Stunden. Der Kunde muss von der fälligen Anwalts­rechnung über 400 Euro 150 Euro selbst zahlen. Wichtig: Dieser Selbst­behalt fällt bei jeder Beratungs­angelegenheit von neuem an.

Eine Familie zahlt 400 Euro pro Jahr

Das Plus beim Schutz lässt sich die Advocard natürlich bezahlen. Wählt eine Familie Versicherungs­schutz für die Bereiche Privat, Verkehr, Wohnung und Beruf, zahlt sie rund 400 Euro jähr­lich für einen Vertrag mit einer einjährigen Lauf­zeit, bei einem Selbst­behalt von 150 Euro pro Rechts­schutz­fall. Zahlt die Familie den Versicherungs­beitrag nicht als Jahres­beitrag, sondern in Monats­beiträgen, kostet der Schutz aufs Jahr gerechnet sogar rund 420 Euro. Für Familien, die einen Selbst­behalt in Höhe von 300 Euro vereinbaren, wird es etwas billiger: Sie zahlen bei monatlicher Zahl­weise pro Jahr rund 360 Euro, als einmaligen Jahres­beitrag rund 340 Euro.

Advocard kann jähr­lich kündigen

Normaler­weise müssen Rechts­schutz-Kunden mit einer außer­ordentlichen Kündigung durch den Versicherer rechnen, wenn es inner­halb von zwölf Monaten zu zwei Rechts­schutz­fällen kommt. Auf Anfrage von test.de teilt Advocard mit, dass die vorsorgliche Anwalts­beratungen keine Rechts­schutz­fälle im Sinne der Versicherungs­bedingungen sind und daher Kunden kein außer­ordentliche Kündigung zu befürchten haben. Allerdings: Wird der Advocard ein Kunde zu teuer, kann sie ordentlich kündigen. Bei einem Rechts­schutz­vertrag mit der üblichen Lauf­zeit von einem Jahr kann der Versicherer unter Einhaltung einer Drei­monats­frist zum Ende des Versicherungs­jahres ordentlich kündigen. Es bleibt abzu­warten, ob die Advocard diese Karte zieht, wenn Verbraucher sich zu viel beraten lassen.

Anwalts­kosten von 1 000 Euro sind schnell erreicht

1 000 Euro für anwalt­liche Hilfe kann im Einzel­fall zu wenig sein. Hilft ein Anwalt beim Verfassen eines Testaments, können leicht auch Anwalts­kosten über 1 000 Euro entstehen. Dann entpuppt sich der 360°-Rechts­schutz nur als Teil­schutz.

Von wegen „grund­sätzlich ohne Risiko­ausschlüsse“

Die Aussage der Advocard, der 360°-Rechts­schutz biete Rechts­sicherheit in allen Lebens­lagen ist eine Marketinglüge. Der Name des Angebots und die Werbung können beim Verbraucher die falsche Vorstellung wecken, mit dem 360° könne er sich bei Rechts­ärger auf Kosten der Versicherung immer einen Anwalt nehmen. Das ist aber insbesondere bei gericht­lichen Auseinander­setzungen nicht so. Es gibt auf dem Versicherungs­markt keine Rechts­schutz­versicherungen ohne Ausschlüsse. Auch bei der Advocard nicht. Beispiel: Ein Advocard-Kunde genießt keinen Rechts­schutz beim gericht­lichem Streit rund um einen Hausbau. Der illegale Download von Filmen und Musik im Internet ist weit verbreitet, viele Menschen könnten hier Rechts­schutz gebrauchen, wenn die Inhaber der Musik- oder Filmrechte auf Schaden­ersatz klagen. Aber auch hier zahlt die Advocard – wie auch die Konkurrenz – nicht. *)

*) Update 22.08.2013: Die Advocard hat mitgeteilt, dass auch im Falle einer Klage wegen einer illegalen Tauschbörsennut­zung der Kunde anwalt­liche Hilfe im Umfang von maximal 1 000 Euro bezahlt bekomme. Zunächst hatte Advocard auf der eigenen Home­page zu diesem Aspekt andere Informationen („FAQ“) bereit­gestellt. Nachdem test.de auf entsprechende Ungereimtheiten hingewiesen hatte, änderte das Unternehmen seine FAQ. Update Ende

Und bei Prozessen rund um Geld­anlagen ist die Advocard mit ihrem Risiko­ausschluss sogar radikaler als die Mitwett­bewerber. Während viele Versicherer dazu überge­gangen sind, Klagen zum Beispiel wegen einer Falsch­beratung beim Wert­papierkauf wieder teil­weise zu versichern, zahlt die Advocard für solche Prozesse weiterhin keinen Cent.

360°-Schutz ist keine komplett neue Erfindung

Merkwürdig mutet an, dass die Advocard den 360°-Tarif im Sommer 2013 „jetzt“ als die „erste Rechts­schutz­police grund­sätzlich ohne Risiko­ausschlüsse“ präsentiert. So neuartig ist die Kosten­über­nahme von vorsorglichen Anwalts­beratungen nämlich gar nicht. Seit 2011 ist dieser Schutz als „Baustein § 28“ bereits Bestand­teil der Advocard-Versicherungs­bedingungen. Damals konnten Kunden diesen Zusatz­schutz unter dem Namen „Rechts­schutz Plus XL“ hinzubuchen, heute heißt er eben „360°-Rechts­schutz“ und ist fester Vertrags­bestand­teil.

Fazit: Teurer Schutz mit Schwächen

Das Geld für die vorsorglichen anwalt­lichen Beratungen ist für diejenigen Mandanten nützlich, die öfters zum Anwalt gehen, um sich ohne konkreten Rechts­ärger etwa beim Abschluss eines Miet- oder Arbeits­vertrags beraten zu lassen. Wer zu oft zum Anwalt rennt, muss aber mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Als bittere Kröte haben Kunden stets den vereinbarten Selbst­behalt (150 bzw. 300 Euro) zu schlu­cken. Wer auf den Teil­schutz bei vorsorglichen Beratungen verzichten kann und eine klassische Versicherung für den Fall sucht, dass eigene Rechte gefährdet sind, bekommt auch für deutlich weniger als 300 Euro Jahres­beitrag eine gute Versicherung: Test Rechtsschutzversicherung.

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MaritaKahl am 25.08.2020 um 18:07 Uhr
Nicht zu empfehlen

Keine Kostenübernahme, trotzdem 2ter Fall Kündigung. Werde jetzt selber kündigen, braucht man einfach nicht. Ist rausgeschmissenes Geld.

Horst1981 am 04.05.2020 um 21:22 Uhr
Hält NICHT was sie verspricht!

Ich habe seit mehreren Jahren meine Rechtsschutzversicherung bei der Advocard. Innerhalb dieses Zeitraums kam es drei Mal zu der Situation, dass ich die telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen wollte. Immer wurde ich zu den Servicemitarbeitern zur Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg weitergeleitet. Dort versprach man mir jedes Mal, dass ich noch am selben Tag von einem Anwalt zurückgerufen werde. Dies passierte NIE. Ich habe immer mehrmals die Deutsche Anwaltshotline angerufen und mich nach dem Stand erkundigt. Die versprochenen Rückrufe durch einen Anwalt erfolgten NIE!!!
Meine Beschwerden diesbezüglich bei der Advocard wurden bei den ersten beiden Malen von den Mitarbeitern schon mit "da kann ich jetzt auch nichts machen, ich kann sie gerne nochmal dahin verbinden" wenig ernstgenommen. Was heute geschah, übertrifft aber alles. Die Mitarbeiterin war sehr unfreundlich und schnippisch. Viel zu lange habe ich mir den schlechten Service gefallen lassen. Die Kündigung ist raus!!!

berlinhimmel am 30.01.2020 um 23:29 Uhr
Hätte ich diesen Bericht mal vorher gefunden...

dann wäre mir der Ärger erspart geblieben. Ich bin auf die Werbung reingefallen bzw. auf meinen Versicherungsvertreter. Dieser hat mir und meiner jungen Familie viel versprochen. Natürlich wurde die Selbstbeteiligung erwähnt, doch wurde nie konkret gesagt, das dies bereits passiert wenn ich eine Beratung beim Anwalt vor Ort in Anspruch nehme. Im Gegenteil, wir fragten mehrfach nach; Erstberatung sei kostenfrei, wurde immer wieder gesagt und sogar per Mail bestätigt. Doch zwei mal waren wir nun beim Anwalt zur Beratung, beide male mussten wir alles selbst zahlen, da der Rechnungswert unter 300 Euro war.
Auf der Website heißt es hingegen ganz oft: "Vorsorgliche anwaltliche Beratung
Bis zu 1.000 € pro Jahr übernimmt ADVOCARD..." Erst wenn man auf der Seite nach Selbstbeteiligung sucht, bekommt man ein einziges Ergebnis wo konkret gesagt wird, was Sache ist. 150 bis 300€ muss man immer selber übernehmen. Schönen Dank auch! Das ist Irreführung von Kunden.

jhbvg am 11.09.2016 um 23:19 Uhr
In 23 Jahren 2 x gewonnen, trotzdem Kündigung

Ich bin seit 1993 Kunde, habe 1996 ein Schadensersatzverfahren gegen Einbrecher gewonnen und 2003 gegen eine Werkstatt, die eine Reparatur versaut hat. Ich dachte: alles gut, als ich 2015 Schwierigkeiten mit einem neuen Vermieter bekam. Mein Anwalt bat die AdvoCard um Kostenübernahme und ich bekam die Kündigung der Versicherung! Begründung: Eine wirtschaftliche Zusammenarbeit sei für die AdvoCard nicht mehr möglich. Ich bat um Einsicht in die Unterlagen. Die waren aber nicht mehr vorhanden, da schon mehr als 10 Jahre alt. Man bot mir einen Neuvertrag zum gleichen Jahresbetrag, aber mit 600 € Selbstbeteiligung für zukünftige Mietfälle. Bei jedem Hin- und Hergeschreibe senkte man die Selbstbeteiligung: erst auf 300 € und schließlich 150 €, die ich aber direkt bezahlen musste, da der Anwalt bei der AdvoCard kassiert hatte, aber nach 3 Monaten Untätigkeit sein Mandat aus Zeitmangel niederlegte. Dies interessierte die AdvoCard aber nicht und kassierte 300€ für den neuen Anwalt von mir!

Profilbild Stiftung_Warentest am 07.07.2016 um 13:23 Uhr
Ein Tipp für alle, die eine Rechtschutz suchen

@Pri: Unter dem nachfolgenden Link unseres Hauses finden Sie Hinweise, wie Sie sich gegen Leistungsablehnungen seitens des Versicherers wehren können:
https://www.test.de/Rechtsschutzversicherung-So-wehren-Sie-sich-gegen-die-Ausreden-der-Versicherer-4801876-0/
(dda)