Mehr Rente, neue Führerscheine, besserer Verbraucherschutz beim Einkaufen und ein höherer Mindestlohn – wir nennen die wichtigsten neuen Regelungen für 2022.
Der Mindestlohn steigt deutlich, eine neue Volkszählung steht an und vom kostenlosen Girokonto müssen sich immer mehr Verbraucher verabschieden.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Die alte Bundesregierung folgte mit der Erhöhung der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Zum 1. Juli 2022 soll der Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 10,45 Euro steigen.
Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht eine einmalige Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro pro Stunde vor. Arbeitnehmende können voraussichtlich im Sommer 2022 damit rechnen. Nach dieser politisch gewollten stärkeren Erhöhung soll künftig wieder die Mindestlohnkommission die Lohnanpassungen empfehlen. Sie setzt sich aus Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und beratenden wissenschaftlichen Mitgliedern zusammen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 hat der Gesetzgeber die europäische Warenkaufrichtlinie umgesetzt. Sie verbessert die Rechtslage für Käufer.
So war es bisher. Händler haften nach bisherigem Recht zwei Jahre lang für Mängel an einer gekauften Sache. Innerhalb der ersten sechs Monate haben Verbraucher einen Beweislastvorteil: Zeigt sich ein Fehler im ersten halben Jahr nach dem Kauf, gilt die Vermutung, dass der Mangel schon beim Kauf in der Ware steckte. Diese Beweislastregel ist vor allem wichtig, wenn sich Verkäufer und Kunde streiten, woher der Fehler am Gerät stammt – beispielsweise eine defekte Taste am Handy. Händler haften nämlich nicht für Mängel, die nach dem Kauf etwa durch eine Fehlbedienung des Kunden entstanden sind. Die sechsmonatige Beweislastumkehr bringt Verbraucher in eine gute Rechtsposition: Kann der Händler die Vermutung nicht entkräften, dass der Mangel von Anfang an vorlag, etwa durch Anzeichen am Gerät, die auf eine Fehlbedienung hindeuten, kommt er um Reparatur oder Ersatzware nicht herum.
Das gilt ab 2022. Das neue Gesetz hat diesen Beweislastvorteil für Käufer von sechs auf zwölf Monate verlängert. Die neuen Regeln betreffen Käufe, die Verbraucher ab 1. Januar tätigen, und gelten sowohl für Käufe im Laden als auch fürs Onlineshopping.
Verjährung verlängert. Die Reklamationsrechte verjähren beim Kauf von Neuware nach 24 Monaten. Bisher galt: Trat der Mangel am Ende der Zweijahresfrist auf und reklamierte der Kunde nicht sofort, konnte der Händler Reparatur oder Ersatz verweigern. Nun gilt: Verjährung tritt nicht vor Ablauf von vier Monaten nach Auftreten des Mangels ein. Händler haften also bei sich spät zeigenden Mängeln bis zu 28 Monate.
Ab Juli 2022 müssen Unternehmen ihre Webseite mit einem Kündigungsbutton für Onlineverträge ausstatten. Er muss leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite platziert sein.
Aus für Augsburger Bank
Die Augsburger Aktienbank stellt zum Ende des Jahres 2022 ihren Betrieb ein. Das bestätigte die Versicherungsgruppe LVM, zu der die Bank gehört, gegenüber Finanztest. Bestandskunden müssen sich eine neue Bank suchen.
ING und 1822direkt: Für Girocard bezahlen
Die Zeit der kostenlosen Girocard geht für Kunden der Direktbanken 1822direkt und ING zu Ende. Mit Jahresbeginn soll sie bei der 1822direkt 6 Euro im Jahr kosten. Das gilt sowohl für die aktuellen Kontomodelle „1822Mobile“ und „Girokonto Klassik“ als auch alte Modelle.
Bei 1822direkt ist die Girocard optional. Bestandskunden können auf sie verzichten und diese kündigen.
Bei der ING, der mit 9,5 Millionen Kunden größten Direktbank in Deutschland, soll die Girocard ab März 2022 99 Cent im Monat kosten. Kostenfrei bleibt die Visa Card Debit.
Tipp: Nutzen Sie unseren großen Girokonto-Vergleich, um das für Sie optimale Konto zu finden.
Am 15. Mai führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Bevölkerungszählung Zensus 2022 durch. Sie wollen ermitteln, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Behörden nutzen Meldedaten aus den Registern der öffentlichen Verwaltung. Einen Teil der Bevölkerung befragen sie aber direkt (zensus2022.de).
Briefe werden teurer: Deutsche Post erhöht Porto
Die Deutsche Post will zum 1. Januar 2022 ihre Preise erhöhen. Der Preis für einen Standardbrief etwa steigt von 80 auf 85 Cent. Die Briefpreise der Post für Privatkunden müssen zuvor immer von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Die Behörde überprüft Porto-Erhöhungen, weil die Deutsche Post als ehemalige Staatsmonopolist auf dem Briefmarkt eine beherrschende Stellung einnimmt. Hier eine Übersicht über die neuen Preise für Sendungen im Inland:
Postkarte: 0,70 Euro
Standardbrief (bis 20 g, höchstens 23,5 × 12,5 × 0,5 cm, nur Rechteckform): 0,85 Euro
Kompaktbrief (bis 50 g, höchstens 23,5 × 12,5 × 1 cm, nur Rechteckform): 1,00 Euro
Großbrief (bis 500 g, höchstens 35,3 × 25 × 2 cm, Quadratform möglich): 1,60 Euro
Gute Nachrichten gibt für 2022 für Arbeitnehmende. Sie können mit höheren Rentenansprüchen rechnen und die Homeoffice-Pauschale bleibt erst einmal bestehen. Auch Rentnerinnen und Rentner können sich freuen.
Rentenerhöhung. Rentnerinnen und Rentner können im Sommer mit einem kräftigen Plus rechnen – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte Ende November 2021 eine Erhöhung von voraussichtlich 4,4 Prozent zum Juli 2022 an.
Das ist viel, allerdings weniger als im ebenfalls von der Bundesregierung Ende November veröffentlichten Rentenversicherungsbericht geschätzt. Der kam noch auf eine Erhöhung von 5,2 Prozent (West) und 5,9 Prozent (Ost). Statistische Revisionseffekte und die von der Koalition geplante Wiedereinsetzung des sogenannten Nachholfaktors nannte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) gegenüber Finanztest als Gründe für die niedrigere Anpassung. Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassung 2022 könne erst Ende März 2022 bestimmt werden, wenn alle dafür erforderlichen Daten vorliegen, so das BMAS.
Der sogenannte Nachholfaktor war seit 2018 ausgesetzt. Er kann einen langsameren Rentenanstieg bewirken. Aufgrund der gesetzlichen Rentengarantie dürfen Renten nicht sinken. Müssten sie das rechnerisch in einem bestimmten Jahr aufgrund einer schlechten Lohnentwicklung, bleiben sie aufgrund der Rentengarantie stabil. Der Nachholfaktor sorgt dann aber in kommenden Jahren dafür, dass die ausgebliebene Senkung durch einen niedrigeren Rentenanstieg ausgeglichen wird.
Mehr Ansprüche für Arbeitnehmende. Versicherte erhalten höhere Rentenansprüche für ihre Beiträge. Schrieb die Rentenversicherung westdeutschen Arbeitnehmenden und freiwillig versicherten Selbstständigen in Ost und West 2021 für rund 7 727 Euro einen Entgeltpunkt auf ihrem Rentenkonto gut, erhalten sie 2022 schon für 7 236 Euro einen Entgeltpunkt – immerhin für 491 Euro weniger. Ostdeutsche Arbeitnehmende erhalten für rund 6 944 Euro einen Rentenpunkt, rund 373 Euro weniger als 2021. Ein Rentenpunkt entspricht einer Monatsrente von 34,19 Euro (West) und 33,47 (Ost).
Höherer Hinzuverdienst. Die Hinzuverdienstgrenze im vorzeitigen Ruhestand bleibt auch 2022 hoch. Altersfrührentner können bis zu 46 060 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Auch der Hinzuverdienstdeckel bleibt ausgesetzt, der sonst verhindert, dass die Summe aus Frührente und Hinzuverdienst höher als das jeweils höchste Einkommen aus den letzten Jahren ausfällt. Die Maßnahmen sollen corona-bedingte Personalengpässe abfedern. Informationen, wie Frührentnerinnen und -rentner die Sonderregelung optimal nutzen, gibt unser Special zum Hinzuverdienst 2022.
Beitragsbemessungsgrenze. Die Grenze, bis zu der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte an die Rentenkasse zahlen müssen, sinkt im Westen von 7 100 Euro im Monat um 50 Euro auf 7 050 Euro. Für Gutverdienende sinken dadurch die Abgaben ein wenig. Im Osten steigt sie von 6 700 Euro monatlich auf 6 750 Euro.
Tipp: Alle wichtigen Informationen und Entwicklungen rund um gesetzliche Rente und Altersvorsorge finden Sie auf unseren Themenseiten Gesetzliche Rente und Altersvorsorge.
Lebensversicherung: Garantiezins sinkt
Ab Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins erneut (siehe Grafik unten). Diesmal von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent. Betroffen sind Neuverträge bei Lebens- und Rentenversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Auch bei Neuabschlüssen von staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Versicherungen sinkt die garantierte Verzinsung.
Der Höchstrechnungszins – auch Garantiezins genannt – ist der Zinssatz, den Versicherungsunternehmen ihren Kunden maximal auf den Sparanteil im Beitrag zusagen dürfen.
Das Bundesfinanzministerium legt den Höchstrechnungszins fest. Es will verhindern, dass Versicherungsgesellschaften ihren Kunden zu viel Rendite versprechen und sich dabei finanziell übernehmen. Bestehende Verträge sind von der Absenkung nicht betroffen.
Tipp: Mit unserem Fondspolicen-Optimierer können Sie mehr aus Ihrer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung herausholen.
Bereits seit 2019 bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen neuen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge abschließen, 15 Prozent Zuschuss von ihrem Arbeitgeber. Ab 2022 muss dieser auch für Altverträge gezahlt werden. Den vollen Zuschuss erhält, wer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung verdient. Die liegt 2022 unverändert bei 58 050 Euro brutto. Bei höherem Verdienst darf der Chef den Zuschuss gleitend absenken. Gefördert werden Verträge für Direktversicherungen, bei Pensionskassen und Pensionsfonds. Mehr Details gibt es in unserem Special Betriebliche Altersvorsorge.
Steuern: Freibetrag, Bonus, Vorsorge und Homeoffice
Grundfreibetrag. Wie jedes Jahr erhöht sich der jährliche Grundfreibetrag und sorgt bei vielen für ein wenig steuerliche Entlastung. Die Grenze, bis zu der Einkommen steuerfrei bleibt, steigt 2022 von 9 744 Euro auf 9 984 Euro. Der Freibetrag sichert das Existenzminimum vor Steuern. Er gilt immer für ein komplettes Kalenderjahr, auch wenn Arbeitnehmende nur wenige Monate in einem Jahre gearbeitet haben.
Altersvorsorgeaufwand. Beiträge in eine Basis-Altersvorsorge, etwa eine Rürup-Rente oder Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, gelten steuerlich als Sonderausgaben und verringern die Steuerlast. 2022 können Alleinstehende bis zu 25 639 Euro für ihre Altersvorsorge mit dem Finanzamt abrechnen, für Ehepaare gilt das Doppelte. 2022 können Steuerzahlende davon 94 Prozent ansetzen – Alleinstehende also 24 101 Euro. Weitere Informationen gibt unser Special Sonderausgaben.
Corona-Bonus. Noch bis zum 31. März 2022 können Arbeitgeber Arbeitnehmenden einen Corona-Bonus steuerfrei auszahlen. Im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. März 2022 sind insgesamt bis zu 1 500 Euro Bonus steuerfrei, um Mehrbelastungen während der Pandemie abzufedern.
Homeoffice. Zunächst bis 19. März 2022 hat der Gesetzgeber erneut eine Homeoffice-Pflicht eingeführt. Aus dem Ende November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Grüne und FDP geht hervor, dass auch die steuerliche Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert werden soll.
Kranken- und Pflegeversicherung
Pflegebedürftige werden ab 2022 entlastet, viele Pflege-Versicherte müssen dagegen mehr bezahlen. In der Krankenversicherung wird der gelbe Schein digital.
Pflegeversicherung I: Höhere Zuschüsse für Pflegebedürftige
Ab Januar 2022 erhalten viele Pflegebedürftige einen höheren Zuschuss von ihrer Pflegeversicherung. Wie hoch er ausfällt, hängt von Pflegegrad und Leistungsart ab. Nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ändert sich nichts. Für sie bleibt es bei einem Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat.
Stationäre Pflege. Für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten Leistungen für vollstationäre Pflege bezogen haben, reduziert sich der Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen um 5 Prozent. Bei mehr als zwölf Monaten reduziert er sich um 25, bei mehr als 24 Monaten um 45, bei mehr als 36 Monaten um 70 Prozent. Die Einrichtung stellt der Pflegekasse den Zuschlag in Rechnung. Pflegebedürftige erhalten eine Rechnung über den verbleibenden Eigenanteil.
Den Zuschuss gibt es nur für die pflegebedingten Kosten, also den Pflegesatz des Heimes, nicht für Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Pflege zu Hause. Hilft ein ambulanter Pflegedienst daheim, erhöht sich der Zuschuss für die sogenannten Pflegesachleistungen wie Hilfen bei Körperpflege, Ernährung und Bewegung. Er steigt um 5 Prozent auf folgende Beträge:
Pflegegrad 2: 724 Euro (689 Euro)
Pflegegrad 3: 1 363 Euro (1 298 Euro)
Pflegegrad 4: 1 693 Euro (1 612 Euro)
Pflegegrad 5: 2 095 Euro (1 995 Euro)
Kurzzeitpflege. Die Leistungen für eine zeitlich auf maximal acht Wochen begrenzte stationäre Heimunterbringung steigen um 10 Prozent von 1 612 Euro auf 1 774 Euro pro Kalenderjahr.
Tipp: Wie das System der Pflegegrade funktioniert und wie Sie einen Pflegegrad beantragen, erklären wir in unserem Special Pflegeversicherung.
Pflegeversicherung II: Zuschläge für Privatversicherte und Kinderlose
Für gesetzlich und privat Versicherte steigen ab Januar 2022 die Beiträge für die Pflegeversicherung.
Privat Versicherte. Privat Krankenversicherte zahlen 2022 einen befristeten Corona-Zuschlag. Für Versicherte mit Beihilfeanspruch – vor allem Beamte – beträgt der monatliche Zuschlag 7,30 Euro, rund 88 Euro im Jahr. Versicherte ohne Beihilfe wie Angestellte oder Selbstständige zahlen 3,40 Euro pro Monat mehr, also knapp 41 Euro im Jahr. Bei privat versicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags einschließlich Corona-Zuschlag.
Gesetzlich Versicherte. Für kinderlose gesetzlich Krankenversicherte ab 23 Jahren wird es in der gesetzlichen Pflegeversicherung ebenfalls etwas teurer. Ihr Zuschlag auf den Beitrag steigt von 0,25 auf 0,35 Prozent. Sie zahlen dadurch maximal 4,80 Euro mehr im Monat. Insgesamt ergibt sich so ein Pflegeversicherungsbeitrag von 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal rund 164 Euro im Monat. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmenden beteiligen sich die Arbeitgeber nicht am Zuschlag für Kinderlose. Für Eltern liegt der Beitragssatz weiterhin bei 3,05 Prozent.
Tipp: Viele Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie auf unserer Themenseite Pflege. Die wichtigsten Informationen haben wir in Buchform in unserem Ratgeber Das Pflege-Set zusammengefasst.
Gesetzliche Krankenversicherung: Grenzen bleiben
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt auch 2022 bei 64 350 Euro im Jahr. Die Grenze legt fest, bis zu welchem Bruttogehalt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein müssen. Auch die Beitragsbemessungsgrenze bleibt mit 58 050 Euro im Jahr unverändert.
Tipp: Unser Krankenkassen-Vergleich hilft Ihnen, die beste Kasse für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Gelber Schein wird digital
Bald hat sie ausgedient: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für gesetzlich Versicherte auf Papier, auch als gelber Schein bekannt. Ab 1. Januar 2022 sind Arztpraxen verpflichtet, die AU elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Ab 1. Juli 2022 sollen die Kassen die Daten dann auch digital an den Arbeitgeber übertragen.
E-Rezept wird Pflicht
Ab 1. Januar 2022 sollen gesetzlich Versicherte nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten. Da der Start des E-Rezepts aber holprig läuft, dürfen Arztpraxen, bei denen die technische Infrastruktur noch nicht steht, das rosa Papierrezept noch bis Ende Juni 2022 ausgeben.
Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen, brauchen Versicherte die offizielle, kostenfreie App „Das E-Rezept“, die elektronische Gesundheitskarte und eine Pin-Nummer von der Krankenkasse. Für Patientinnen und Patienten ohne Smartphone kann die Arztpraxis das E-Rezept mit einem Rezeptcode ausdrucken.
Impfausweis in der elektronischen Patientenakte
Ab 1. Januar 2022 lassen sich Impfausweis, Zahnbonus-Heft, Mutterpass und das gelbe U-Heft für Kinder in der elektronischen Patientenakte (ePA) speichern. Ebenfalls ab 2022 können Patientinnen und Patienten bei einem Wechsel der Krankenkasse eine Übertragung ihrer Daten aus der ePA veranlassen. Außerdem ist es möglich, einzelne Dokumente per Smartphone oder Tablet für bestimmte Berechtigte freizugeben – oder dem Zugriff einzelner ansonsten zugriffsberechtigter Ärzte zu entziehen.
Ernährung, Gesundheit, Umwelt und Verkehr
Erfreulich: In Brütereien geht es künftig humaner zu und die Rückgabe von Elektroschrott wird einfacher. Den Umtausch ihres alten Führerscheins dürften einige Autofahrer allerdings bedauern.
Ab 1. Januar 2022 darf in Deutschland kein Eintagsküken mehr wegen seines Geschlechts getötet werden. Bisher werden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Der Grund: Sie können keine Eier produzieren und sind nicht als Masthähnchen nutzbar. Ab 2024 wird zudem das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag untersagt. Eine Alternative zum Kükentöten soll das Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei bilden. Damit können Eier, denen männliche Junge entschlüpfen würden, früh aussortiert werden.
Tipp: Mehr Infos gibt die Bundesregierung auf ihrer Webseite bundesregierung.de. Was hinter Siegeln für Tierwohl steht, verrät unser Special Tierwohl-Label.
Haltungsform-Kennzeichnung auch auf Milch und Milchprodukten
Milch, Käse oder Joghurt können ab 2022 auch das vierstufige Haltungsform-Siegel tragen. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit erkennen, wie hoch das Tierwohl-Niveau bei der Haltung der Milchkühe ist, von denen die Erzeugnisse stammen. Bisher war das Siegel nur auf Fleisch zu finden.
Rabatte auf Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit
Ab Mai 2022 können Supermärkte Lebensmittel, die nicht mehr lange haltbar sind, einfacher zu Sonderpreisen anbieten. Statt neue Gesamt- oder Grundpreise anzugeben, genügen künftig etwa einfache „30%-billiger“-Aufkleber als Kennzeichnung. So will das Bundesernährungsministerium dafür sorgen, dass weniger Nahrungsmittel im Müll landen.
Zusatzstoff Titandioxid in Lebensmitteln wird voraussichtlich verboten
Der Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (E 171) wurde 2021 neu bewertet. Er wird als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass über die Nahrung aufgenommenes Titandioxid genotoxisch wirkt. Das bedeutet, dass es möglicherweise das Erbgut schädigt und eventuell sogar Krebs verursachen kann.
Die EU-Mitgliedstaaten haben einem Vorschlag der EU-Kommission, E 171 als Zusatzstoff in Lebensmitteln ab 2022 zu verbieten, zugestimmt. Die Regelungen sollen voraussichtlich Anfang 2022 in Kraft treten. Dann würde eine sechsmonatige Auslaufphase beginnen, in der die Hersteller ihre Rezepturen noch umstellen können. Nach deren Ablauf dürfte Titandioxid in Lebensmitteln dann nicht weiter verwendet werden.
Neue EU-Öko-Verordnung in Kraft
Am 1. Januar 2022 tritt – ein Jahr später als geplant – die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft. Neu ist zum Beispiel eine Positivliste mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln: Bei der Herstellung und Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln dürfen dann nur noch Produkte von dieser Liste verwendet werden. Außerdem wurden Haltungsvorschriften für Gatterwild und Kaninchen konkretisiert. Künftig dürfen auch Salz, Mate, Bienenwachs, Baumwolle, Wolle und Häute mit Bio-Siegel angeboten werden. Für die Stallflächen und die Fütterung verschiedener Tierarten gelten neue Vorgaben.
Verbot von Zinkpyrithion und Duftstoffen in Kosmetika
Ab März 2022 sind insgesamt 23 Inhaltsstoffe für den Einsatz in Kosmetikprodukten verboten, weil sie in Verdacht stehen, krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend zu sein. Dazu gehören Zinkpyrithion, das in Anti-Schuppen-Shampoos Verwendung findet, und der Duftstoff Lilial/Butylphenyl Methylpropional, der etwa in Make-up eingesetzt wird.
Dünne Plastiktüten verboten
Ab Januar 2022 sind leichte Plastiktragetaschen in Deutschland verboten. Die Bundesregierung will damit die Umwelt vor Plastikmüll schützen. Die sehr dünnen „Hemdchenbeutel“ etwa für Obst und Gemüse sind aber weiterhin erlaubt. Sie dienen dem hygienischen Transport und würden der Verschwendung von Lebensmitteln vorbeugen. Außerdem könne ein Verbot dieser Tüten dazu führen, dass Hersteller mehr Produkte standardmäßig in Plastik verpacken, so die Bundesregierung.
Tipp: Wie sich Plastikabfall vermeiden lässt, zeigt unser Special Verpackungsmüll.
25 Cent Pfand auf Saft-Einwegflaschen
Ab Januar 2022 gilt für deutlich mehr Getränke als bisher eine Pfandpflicht. Eine Neuregelung im Verpackungsgesetz schreibt vor, dass künftig für Einweg-Kunststoffflaschen mit Frucht- und Gemüsesäften, Smoothies oder kohlensäurefreien Nektaren ein Pfand von 25 Cent anfällt. Auch Getränkedosen mit Energy Drinks, Sekt oder alkoholischen Mixdrinks wie Gin Tonic sind nun mit diesem Pfandbetrag belegt. Ab 2024 wird auch für Einweg-Kunststoffflaschen mit Milch und Milchgetränken Pfand fällig. Bisher traf das nur auf Kunststoff-Einwegflaschen mit kohlensäurehaltigen Getränken wie Mineralwasser oder Cola zu.
Tipp: Wie nachhaltig Verpackungen sind und wie die Stiftung Warentest das bewertet, steht in unserem Special Recyclingfähigkeit.
Elektroschrott: Altgeräte abgeben
Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys können Verbraucherinnen und Verbraucher ab 1. Juli 2022 auch in vielen Discountern und Supermärkten abgeben.
Für kleine Elektroaltgeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte nur beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels – zum Beispiel in einem Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher.
Für Onlinehändler gilt: Sie müssen Elektroaltgeräte unkompliziert kostenlos zurücknehmen und recyceln.
Voraussetzung für die Rücknahme ist, dass die Ladenfläche der Lebensmitteleinzelhändler größer als 800 Quadratmeter ist und die Händler mehrmals im Jahr elektrische Geräte verkaufen. Mehr zum Thema in unseren FAQ Elektroschrott.
Tickets im Zug nur digital
Ab Januar 2022 können Bahngäste Fahrkarten nicht mehr bei Zugbegleitenden kaufen. Wer spontan im Fernzug reist, kann sein Ticket nur noch über die App „DB Navigator“ oder online über bahn.de bis zu zehn Minuten nach Abfahrt erwerben. Der Bordzuschlag von 17 Euro, der bisher für das Lösen eines Papiertickets im Zug anfiel, fällt weg. Im Nahverkehr und in der S-Bahn müssen Fahrkarten vor der Fahrt gelöst werden.
Tipp: Ärger mit der Bahn? Wie Sie online Entschädigung beantragen, steht in unserem Special Zugverspätung.
CO2-Abgabe dürfte zu steigenden Spritpreisen führen
Im Jahr 2022 steigt die CO2-Abgabe zur Eindämmung der fossilen Kraft- und Brennstoffe in Deutschland, und zwar von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne. Wird diese von den Anbietern direkt an die Kunden weitergegeben, entspräche dies einer Preiserhöhung von 1,4 Cent pro Liter Benzin, beim Diesel wären es 1,5 Cent. Die Kohlendioxidabgabe beim Jahreswechsel 2020 zu 2021 hat sich also wesentlich stärker ausgewirkt, damals stieg der Benzin- um etwa 8 Cent, der Dieselpreis um zirka 9 Cent.
Millionen Führerscheine werden ungültig
Rund 43 Millionen Auto- und Motorradführerscheine müssen ab 2022 in einheitliche fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Das betrifft sowohl Papierführerscheine als auch neuere Plastikkärtchen. Zuerst dran sind Inhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Sie müssen ihn bis zum 19. Januar 2022 gegen die EU-Führerscheinkarte tauschen.
Tipp: In unserem Special Alte Führerscheine lesen Sie, wann welche Fahrlizenz an der Reihe ist.
Assistenzsysteme künftig Pflicht
Neu zugelassen Fahrzeugtypen müssen ab Juli 2022 folgende Sicherheitsmerkmale haben:
Warnung bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt
Rückfahrassistent
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Müdigkeitswarner
Notbrems-Assistenten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Notfall-Spurhalteassistent.
Die Neuerungen gelten erst ab dem Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. 2022 sind nur von den Herstellern beim Kraftfahrt-Bundesamt neu zugelassene Fahrzeugtypen betroffen.
Geld verdienen mit dem E-Auto
Wer ein reines E-Auto besitzt, kann über die sogenannte Treibhausgasminderungs-Quote (kurz: THG-Quote) künftig damit Geld verdienen, indem er sich ein Zertifikat über die eingesparten Emissionen ausstellen lässt und dieses zum Beispiel an Mineralölkonzerne verkauft, die so rechnerisch ihre CO2-Bilanz ausgleichen können. Die Verwaltungsarbeit für die Zertifizierung übernehmen zum Beispiel bestimmte Stromanbieter oder Internetagenturen. Diese registrieren die Emissionen bei der zuständigen Bundesstelle, bündeln sie und verkaufen sie dann an interessierte Firmen.
Solarpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg kommt die Photovoltaik-Pflicht. Wer in dem Bundesland ein neues Wohngebäude bauen will, muss ab 1. Mai 2022 eine Solaranlage auf seinem Dach installieren lassen. Zudem müssen Hausbesitzer ab 1. Januar 2023 bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaik-Anlage einbauen lassen. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden müssen bereits ab 1. Januar 2022 Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung installiert werden. Mehrere weitere Bundesländer diskutieren derzeit ähnliche Gesetze.
Tipp: Auf unserer Themenseite Photovoltaik erklären wir unter anderem, wie Sie die Rendite Ihrer Solaranlage errechnen und mit Solarstrom Steuern sparen.
Öfen und Kamine müssen neue Grenzwerte einhalten
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen „Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte“ wie Öfen, und Herde und offene Kamine bestimmte Emissionswerte nicht mehr überschreiten. Für Öfen und Herde gilt im Betrieb mit Holz laut der EU-Verordnung 2015/1186, Anhang 2:
Emissionsart
Maximale Werte
Feinstaub (PM)
40 mg/m³ bei 13% O2
Kohlenmonoxid (CO)
1500 mg/m³ bei 13% O2
Stickstoffoxid (NOx)
200 mg/m³ bei 13% O2
Gasförmig gebundener Kohlenstoff (OGC)
120 mg/m³ bei 13% O2
Tipp: Um herauszufinden, ob Ihre Feuerstelle die neuen Anforderungen einhält, reicht meist bereits ein Blick auf das Typenschild Ihrer Feuerstelle. Dort finden Sie Informationen zu der Heizleistung der CO – Emission, Energieeffizienz, Abgastemperatur sowie dem Abgasmassenstrom. Wichtig: Wenn Sie noch im alten Jahr einen neuen Ofen kaufen müssen, achten Sie auf das Typenschild! Außergewöhnlich günstige Preise können ein Hinweis darauf sein, dass diese Öfen bald nicht mehr befeuert werden dürfen. Mehr zum Thema auf der Website des Umweltbundesamts.
- Alle profitieren: Der Grundfreibetrag wird zum zweiten Mal 2022 erhöht. Für Arbeitnehmer steigt die Jobkostenpauschale auf 1200 Euro, Fernpendler setzen mehr pauschal ab.
- Wie viel ein Mensch im Ruhestand für die Krankenversicherung zahlt, hängt auch davon ab, wie er oder sie im Berufsleben versichert war. Das heißt: Wer sich im...
Ich hatte und habe auch heute noch etliche Magazin abonniert. Auch ich habe bereits mehrere davon gekündigt. Ausdrücklich aus dem Grund, dass gegendert wurde. Was ich besonders interessant fand, ich schrieb alle Redaktionen der Magazine oder Zeitschriften, die ich später kündigte, an. Ich kritisierte sachlich das Gendern in der Publikation und bat dies zu ändern. Ich kündigte ebenfalls an, nach einer gewissen Übergangszeit ansonsten mein Abo zu kündigen. Ich denke das ist fair, auch den Herausgebern gegenüber. Erstaunlicherweise bekam ich jedoch nur von einer einzigen Publikation eine Antwort. Ich halte es für schon fast unglaublich, dass in Zeiten immer weiter sinkender Auflagen und entsprechender Entlassungen aus den Redaktionsstuben, nur eine einzige Publikation es für nötig hielt, mir zu antworten. Mir als ehemaliger Abonnent dieser Zeitschriften zeigt das, dass man nicht das geringste Interesse daran hat, einen zahlenden Abonnenten zu haben.
Bravo GuessWhat, Sie haben es durchschaut: „… staatliche Stellen, zu denen ich auch die Stiftung Warentest zähle, das Gendern mit aller Gewalt durchzudrücken.“ Da die Stiftung Millionen Euro an Zuwendungen von der Bundesregierung erhält, muss sie sich auch dem Primat der Mainstream-Politik unterordnen und prallt zudem mit Unabhängigkeit! Gendern ist linker Kulturkampf mit der immer weiter um sich greifenden Verhunzung der deutschen Sprache in den Medien. Ein Vorgang, der eisern durchexerziert wird, obgleich die Mehrheit der Deutschen (lt. GuessWhat über 80 %) diesen Unsinn ablehnt. Wir haben alle Publikationen und Rundbriefe, in denen gegendert wird, gekündigt – darunter auch das Finanztest-Abo. Die nachfolgenden „Daumen runter“ sind evident Fakes!
meyer-alzenau: Sie haben vollkommen recht. Sprache ändert sich. Aber Sprache ändert sich nicht durch Dekrete von oben. Umfragen zeigen, dass deutlich über 80 % der Menschen in Deutschland gegen Gendern sind. Dennoch versuchen einige Mitspieler, allen voran staatliche Stellen, zu denen ich auch die Stiftung Warentest zähle, das Gendern mit aller Gewalt durchzudrücken. Was die Bevölkerung denkt, interessiert nicht. Denkmal1789: Stimmt, die EEG Umlage sinkt. Das ist aber ein rein kosmetische Effekt. Es was auf der Stromrechnung weniger gezahlt wird, wird auf dem Steuerbescheid mehr gezahlt. Der Staat hat hier nämlich nur linke Tasche rechte Tasche gespielt.
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Ich hatte und habe auch heute noch etliche Magazin abonniert. Auch ich habe bereits mehrere davon gekündigt. Ausdrücklich aus dem Grund, dass gegendert wurde. Was ich besonders interessant fand, ich schrieb alle Redaktionen der Magazine oder Zeitschriften, die ich später kündigte, an. Ich kritisierte sachlich das Gendern in der Publikation und bat dies zu ändern. Ich kündigte ebenfalls an, nach einer gewissen Übergangszeit ansonsten mein Abo zu kündigen. Ich denke das ist fair, auch den Herausgebern gegenüber. Erstaunlicherweise bekam ich jedoch nur von einer einzigen Publikation eine Antwort. Ich halte es für schon fast unglaublich, dass in Zeiten immer weiter sinkender Auflagen und entsprechender Entlassungen aus den Redaktionsstuben, nur eine einzige Publikation es für nötig hielt, mir zu antworten. Mir als ehemaliger Abonnent dieser Zeitschriften zeigt das, dass man nicht das geringste Interesse daran hat, einen zahlenden Abonnenten zu haben.
Bravo GuessWhat, Sie haben es durchschaut: „… staatliche Stellen, zu denen ich auch die Stiftung Warentest zähle, das Gendern mit aller Gewalt durchzudrücken.“
Da die Stiftung Millionen Euro an Zuwendungen von der Bundesregierung erhält, muss sie sich auch dem Primat der Mainstream-Politik unterordnen und prallt zudem mit Unabhängigkeit!
Gendern ist linker Kulturkampf mit der immer weiter um sich greifenden Verhunzung der deutschen Sprache in den Medien. Ein Vorgang, der eisern durchexerziert wird, obgleich die Mehrheit der Deutschen (lt. GuessWhat über 80 %) diesen Unsinn ablehnt.
Wir haben alle Publikationen und Rundbriefe, in denen gegendert wird, gekündigt – darunter auch das Finanztest-Abo.
Die nachfolgenden „Daumen runter“ sind evident Fakes!
@thomas_maag: Das ist nicht geplant. Wir leiten Ihren Vorschlag an die Fachabteilung weiter.
@Stiftung_Warentest: ist ein Test der Anbieter für den Verkauf von Zertifikaten eines privaten E-Autos geplant?
meyer-alzenau: Sie haben vollkommen recht. Sprache ändert sich. Aber Sprache ändert sich nicht durch Dekrete von oben. Umfragen zeigen, dass deutlich über 80 % der Menschen in Deutschland gegen Gendern sind. Dennoch versuchen einige Mitspieler, allen voran staatliche Stellen, zu denen ich auch die Stiftung Warentest zähle, das Gendern mit aller Gewalt durchzudrücken. Was die Bevölkerung denkt, interessiert nicht.
Denkmal1789: Stimmt, die EEG Umlage sinkt. Das ist aber ein rein kosmetische Effekt. Es was auf der Stromrechnung weniger gezahlt wird, wird auf dem Steuerbescheid mehr gezahlt. Der Staat hat hier nämlich nur linke Tasche rechte Tasche gespielt.