
Im Jahres-Überblick der Stiftung Warentest lesen Sie, was im Jahr 2021 alles neu und anders wird.
Soli weg, mehr Kindergeld, die Grundrente startet, der Mindestlohn steigt. Das sind nur einige wenige der ab 2021 geltenden neuen Regelungen. Viele werden profitieren. Einige zahlen drauf. Wir haben für Sie alle wichtigen Neuerungen in einem Überblick zusammengestellt.
Steuern und Sozialversicherungen
Weniger Einkommensteuer, mehr Kindergeld
Ab Januar bekommen Eltern 15 Euro mehr Kindergeld im Monat. 90 Prozent aller Steuerzahler zahlen weniger Steuern, weil der Soli von 5,5 Prozent der Einkommensteuer wegfällt und der Grundfreibetrag steigt. So zahlt zum Beispiel ein Ehepaar mit 120 000 Euro zu versteuerndem Einkommen 2 132 Euro weniger Steuern und Soli als 2020.
Solidaritätszuschlag entfällt. Keinen Soli mehr auf seine Einkommensteuer muss zahlen, wer 2021 auf bis zu rund 62 127 Euro (Ehepaare: 124 254 Euro) zu versteuerndes Einkommen kommt. Darüber wird nicht gleich der volle Soli fällig, sondern er erhöht sich stufenweise auf die vollen 5,5 Prozent.
Grundfreibetrag steigt. Alle zahlen etwas weniger Einkommensteuer, weil der Grundfreibetrag um 336 Euro auf 9 744 Euro steigt – der Betrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt.
Mehr Kindergeld. Das Kindergeld beträgt jetzt für das erste und zweite Kind 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Angehoben wird auch der Kinderzuschlag, der Eltern mit kleinen Einkommen zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird: Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind.
Neuer Kfz-Steuertarif. Teurer wird es für neue Autos mit hohem Spritverbrauch und hohem CO2-Ausstoß. Das gilt für alle Fahrzeuge, die ab Januar 2021 erstmalig zugelassen werden. Für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxidausstoß je Kilometer gibt es einen neuen Steuerfreibetrag von jährlich 30 Euro – längstens fünf Jahre. Die Kfz-Steuer für Elektroautos beträgt weiterhin 0 Euro. Das gilt bis Ende 2030.
Tipp: Auch für Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung gibt es neue Steuervorteile. Was sich steuerlich noch alles ändert, lesen Sie in unserem Special Steueränderungen 2021.
Gesetzliche Rentenversicherung: Grundrente startet

Einführung. Die lange diskutierte Grundrente tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Menschen, die lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben, bekommen einen Zuschlag auf ihre Rente. 1,3 Millionen Menschen sollen eine Aufstockung erhalten. Laut Bundesarbeitsministerium sind das vor allem Frauen im Westen und Frauen und Männer in Ostdeutschland.
Umsetzung. Bis die ersten Rentenaufstockungen ausgezahlt werden, wird es aber aufgrund des Verwaltungsaufwands bei der Rentenversicherung noch etwas dauern. Die ersten Zuschläge für Neu-Rentnerinnen und -Rentner wird es im Sommer geben. Bis Ende 2022 sollen alle Bestandsrentner überprüft sein.
Voraussetzung. Um die volle Grundrente zu bekommen, müssen Versicherte mindestens 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können. Dazu zählen unter anderem Beitragszeiten aus Beschäftigung, aufgrund von Kindererziehung oder wegen Pflege. Damit Zeiten berücksichtigt werden, muss die eigene Beitragsleistung an die Rentenkasse mindestens 0,025 Entgeltpunkten pro Monat (0,3 Entgeltpunkten pro Jahr) entsprechen – wie bei 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Maximal dürfen es 0,8 Entgeltpunkte sein.
Berechnung. Die Entgeltpunkte werden verdoppelt, auf maximal 0,8 pro Jahr für maximal 35 Jahre. Der ermittelte Wert wird um 12,5 Prozent gekürzt. Einkommen über dem Freibetrags von 1 250 Euro (Paare: 1 950 Euro) wird zu 60 Prozent angerechnet.
Beispiel: Ein Rentnerin aus Köln hat 40 Jahre lang 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr erarbeitet. Ihre gesetzliche Rente beträgt damit 684 Euro. Durch die Grundrente bekommt sie für 35 Jahre 0,3 Entgeltpunkte zusätzlich (359 Euro). Dieser Wert wird um 12,5 Prozent gekürzt. Der Zuschlag der Rentnerin würde somit 314 Euro betragen. Als neue Rente bekäme sie 998 Euro. Mehr zum Thema Rente in unserem Special Gesetzliche Rentenversicherung.
Grundsicherung: Hartz-4-Sätze steigen
Der Hartz-4-Regelsatz für eine alleinstehende Person steigt ab Januar 2021 auf 446 Euro (plus 14 Euro) pro Monat. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 Euro (plus 12 Euro). Kinder bis 5 Jahre erhalten 283 Euro (plus 33 Euro), Kinder von 6 bis 13 Jahre 309 Euro (plus 1 Euro) und für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre steigt der Regelsatz auf 373 Euro (plus 45 Euro). Erhöht werden auch die monatlichen Leistungen in der Sozialhilfe.
Mehrwertsteuersenkung endet
In der Corona-Krise war die Mehrwertsteuer zum 1. Juli gesenkt worden – der volle Satz betrug seitdem 16 statt 19 Prozent, der ermäßigte Satz lag bei fünf statt sieben Prozent. Ab dem 1. Januar 2021 gelten wieder die alten Sätze.
Kranken- und Pflegeversicherung
Kassenwechsel wird leichter

Gesetzlich Krankenversicherte haben es ab Januar 2021 einfacher, wenn sie die Krankenkasse wechseln möchten. Sie müssen dann nur noch zwölf Monate bei ihrer Kasse Mitglied gewesen sein, bevor sie wechseln können. Bislang lag die Mindestbindungsfrist bei 18 Monaten. Die Kündigung bei der alten Krankenkasse ist nicht mehr notwendig. Versicherte stellen einfach bei der neuen Wunschkasse einen Antrag auf Mitgliedschaft – oft geht das sogar im Internet. Alles Weitere regeln alte und neue Krankenkasse untereinander. Mehr dazu in unserem Krankenkassenvergleich.
Elektronische Patientenakte

Neues Gesetz. Mit dem Start der elektronischen Patientenakte Anfang 2021 schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voran. Die E-Akten, die Krankenkassen ihren Versicherten zur freiwilligen Nutzung ab 1. Januar anbieten, speichern etwa Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne, aber auch Angaben aus Impfausweis und Mutterpass. Dabei handelt es sich um sensible personenbezogene Daten der Versicherten. Sie bedürfen eines besonderen Schutzes, den das neue Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) gewährleisten soll.
Patienten können Daten einsehen. Danach sollen Versicherte eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden können und zum Beispiel bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden und wer auf die Akte zugreifen kann. Die Patienten selbst können jederzeit auf ihre Daten zugreifen und diese einsehen.
Rezept aufs Handy. Ab 2022 haben sie einen Anspruch darauf, dass Ärzte ihre Patientendaten in ihre elektronische Akte eintragen. Außerdem können Patienten künftig elektronische Rezepte auf ihr Smartphone laden und in einer Apotheke einlösen. Die dazu nötige App soll im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen.
Heilmittelverordnungen länger gültig
Verordnet ein Arzt Krankengymnastik oder Logopädie, müssen Patienten die Behandlung nicht mehr innerhalb von 14 Tagen beim Therapeuten beginnen, sondern können diese noch bis zu 28 Tage nach Verordnungsdatum starten. Eine Neuregelung zur Heilmittelverordnung hat dieses Zeitfenster ab 1. Januar 2021 regulär erweitert. Zuvor hatte schon die Corona-Pandemie einen späteren Behandlungsbeginn möglich gemacht.
Pflege von Schwerkranken: Neues Gesetz soll Versorgung verbessern

Außerklinische Intensivpflege. Mehr als 20 000 Menschen in Deutschland brauchen rund um die Uhr intensive Pflege, zum Beispiel weil sie beatmet werden müssen. Grund dafür können nicht heilbare Erkrankungen wie Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) sowie Multiple Sklerose oder Querschnittslähmungen als Folge von schweren Unfällen sein. Das bereits Ende Oktober 2020 größtenteils in Kraft getretene Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) hat das Ziel, die Betreuung von Intensivpflegepatienten – vor allem zu Hause – zu verbessern.
Begutachtung vor Ort. Neben einem neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege sieht das Gesetz zum Beispiel vor, dass die Medizinischen Dienste der Krankenkassen mit Begutachtungen vor Ort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Nur besonders qualifizierte Ärzte dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen und ambulante Pflegedienste sind zur Zusammenarbeit mit Fachärzten verpflichtet.
Eigenanteil fällt weg. Auch um die Unterbringung in stationären Einrichtungen geht es bei der Reform: Intensivpflegebedürftige müssen künftig die bisher teils sehr hohen Eigenanteile nicht mehr zahlen.
Dringender Handlungsbedarf. Ausschlaggebend für die Reform der Intensivpflege waren laut Bundesregierung steigende Patientenzahlen in der außerklinischen Intensivpflege und der dringende Handlungsbedarf wegen krimineller Strukturen bei Intensivpflegediensten. Dubiose Anbieter hatten in der Vergangenheit Leistungen abgerechnet, obwohl sie nicht die erforderlichen Fachkräfte vorweisen konnten, und gefährdeten dadurch Patienten.
Geld und Recht
Baukindergeld verlängert
Der Bund hat das Baukindergeld Corona-bedingt um drei Monate verlängert. Die Förderung gibt es nun für Bauherren und Immobilienkäufer, die bis Ende März 2021 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder eine Baugenehmigung haben. Infos in unserer Meldung Baukindergeld: So viel bekommen Immobilienkäufer dazu.
Höhere Wohnungsbauprämie ab 2021

Ab 2021 gibt es für Bausparer mehr Wohnungsbauprämie. Und es gelten deutlich großzügigere Einkommensgrenzen als zuvor. Die Prämie gibt es aber auch künftig nur, wenn Sparer ihren Vertrag für Bau, Kauf oder Modernisierung einer Immobilie einsetzen. Ausnahme: Sparer, die bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt sind, können nach sieben Jahren mit ihrem Geld machen, was sie wollen. Die Prämie für die vergangenen sieben Sparjahre bekommen sie trotzdem.
2020 | Ab 2021 | |||
Alleinstehend | Ehepaar | Alleinstehend | Ehepaar | |
2020 | Ab 2021 | |||
Alleinstehend | Ehepaar | Alleinstehend | Ehepaar | |
Einkommensgrenze (Euro)1 | 25 600 | 51 200 | 35 000 | 70 000 |
Geförderte Sparleistung (Euro) | 512 | 1 024 | 700 | 1 400 |
Prämie (Prozent) | 8,8 | 8,8 | 10,0 | 10,0 |
Höchstprämie (Euro) | 45 | 90 | 70 | 140 |
Auszahlung | Nach Zuteilung und Nachweis der wohnungswirtschaftlichen Verwendung |
- 1 Zu versteuerndes Jahreseinkommen. Das Bruttoeinkommen darf deutlich höher liegen.
Tipp: Mit dem Bausparrechner der Stiftung Warentest können Sie die aktuellen Tarife aller deutschen Bausparkassen vergleichen.
Sicherheitscheck bei Online-Kreditkartenzahlung

Zukünftig muss jeder, der mit Kreditkarte im Internet bezahlen möchte, die Zahlung mit dem 3D-Secure-Verfahren freigeben. Das regelt die PSD2-Richtlinie (Payment Services Directive 2) der Europäischen Union (EU). So soll verhindert werden, dass unberechtigte Dritte mit fremden Kreditkartendaten auf Shoppingtour gehen.
Regelung. Die Zeiten, in denen Kunden nur Kartennummer, Prüfnummer und das Ablaufdatum ihrer Kreditkarte benötigten, um online zu shoppen, sind endgültig vorbei. Die EU-Richtlinie PSD2 verpflichtet europäische Onlinehändler, ab dem 1. Januar 2021 bei Zahlvorgängen das 3D-Secure-Verfahren anzuwenden. So soll sichergestellt werden, dass nur rechtmäßige Kreditkartenbesitzer eine Zahlung auslösen. Ursprünglich sollte die Regelung bereits im September 2019 greifen. Da viele Internetshops die Umstellung damals nicht schafften, wurde ihnen eine Übergangsfrist bis Ende 2020 eingeräumt. Diese Frist läuft jetzt ab.
Verfahren. Um 3D-Secure zu nutzen, müssen sich Kunden vorab in ihrer Bank oder beim Onlinebanking registrieren. Manche Banken machen das auch automatisch bei der Kartenausgabe. Der Sicherheitscheck selbst läuft so: Kunden wählen bei der Zahlung „Kreditkarte“ und geben ihre Kartendaten ein. In einem Pop-up-Fenster werden sie aufgefordert, die Zahlungsdaten zu prüfen und sie freizugeben. Die Freigabe kann etwa mit einer Push-Nachricht auf dem Smartphone, per SMS-Tan oder per MobileTan erfolgen. Welche Art der Freigabe möglich ist, legen die Banken fest, oft können Kunden sie auch wählen. Bei Visa heißt das 3D-Secure-Verfahren „Verified by Visa“, bei Mastercard „Mastercard Identity Check.
Tipp: Lassen Sie Ihre Karte sofort sperren, wenn sie weg ist. Das neue Verfahren entbindet Sie nicht von der Sorgfaltspflicht. Melden Sie auch den Verlust Ihres Handys, falls Sie Zahlungen per SMS freigeben.
Pfändung: Neue Regeln fürs Konto

Das Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) bietet Schuldnern die Möglichkeit, trotz Kontopfändung wichtige Buchungen wie Miete und Versicherungsbeiträge weiter auszuführen. Der unpfändbare Teil der Einkünfte (Pfändungsfreigrenze) liegt bisher bei 1 178,59 Euro pro Monat. Künftig ändert sich die Grenze jährlich zum 1. Juli. Bisher erfolgte die Anpassung alle zwei Jahre.
Künftig kann nicht verbrauchtes pfändungsfreies Guthaben bis zu drei Monate übertragen werden. Erst wenn es auch im vierten Monat nicht verbraucht ist, steht der Betrag dem Gläubiger zu.
Weitere Neuerungen: Es wird ein Pfändungsschutz für Gemeinschaftskonten eingeführt und es wird leichter, Gründe für die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze nachzuweisen.
Lebensversicherung: Weniger Garantie
Nach und nach verabschieden sich die Lebensversicherer von Verträgen mit den bisherigen Garantien, Kunden mit neuen Verträgen müssen ein höheres Risiko tragen. Beim Marktführer Allianz bekommen sie ab 2021 nur noch Lebensversicherungsverträge mit einer Garantie für 60 bis 90 Prozent der Beitragssumme. Auch Ergo prüft, nur noch Verträge mit geringeren Garantien anzubieten. Läuft es schlecht mit der Überschussbeteiligung, bekommen Kunden am Ende der Laufzeit weniger ausgezahlt als sie eingezahlt haben. Erhalten sie satte Überschüsse, bekommen sie mehr heraus.
Tipp: Grundlegende Informationen zum Thema Lebensversicherung finden Sie in unserem Special Was die Lebensversicherung leistet.
Personalausweis: Gebühren steigen um 30 Prozent
Wer im Jahr 2021 einen neuen Personalausweis beantragt und über 24 Jahre alt ist, muss gut 8 Euro mehr bezahlen als vorher. Der Ausweis kostet 37 Euro – bisher 28,80 Euro – fast 30 Prozent mehr. Personen, die jünger als 24 Jahre sind, bezahlen weiter 22,80 Euro.
Im Gegenzug fallen andere Gebühren weg. So soll es keine Extrakosten mehr für das nachträgliche Aktivieren der Onlinefunktionen bei den neuen, bis 2017 ausgestellten Dokumenten geben. Und auch das Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises kostet nichts mehr. Bislang kostete das jeweils 6 Euro. Die Gebührenerhöhung wird mit gestiegenen Personal- und Sachkosten in den kommunalen Behörden begründet.
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist jederzeit möglich.
Weitere Neuerungen: Auf dem Chip von Personalausweisen, die ab 1. August 2021 ausgestellt werden, sind zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Ab Mai 2025 müssen Passbilder ausschließlich digital erstellt und auf sicherem Weg an die Passbehörde übermittelt werden.
Persönlichkeitsschutz: Fotografieren verboten
Mehr als 100 000 Menschen hatten es per Petition gefordert, nun ist es Gesetz: Das heimliche Fotografieren unter den Rock, auch Upskirting genannt, sowie ins Dekolleté ist ab Januar strafbar. Bisher war derartiges Verhalten nur unter gewissen Umständen illegal – etwa wenn sich die fotografierte Person in einer Wohnung aufhielt.
Neben dem Fotografierverbot für den Intimbereich hat der Bundestag eine weitere Änderung beschlossen: Wer unbefugt Fotos macht, die eine verstorbene Person „in grob anstößiger Weise zur Schau“ stellen, begeht eine Straftat. Das ermöglicht es, gegen Gaffer vorzugehen, die Fotos von Unfallopfern machen und in sozialen Netzwerken verbreiten.
Bei beiden neuen Straftatbeständen können Gerichte bis zu zwei Jahren Haft oder eine Geldstrafe verhängen.
Online-Glücksspiel legalisiert
Im neuen Jahr treten Änderungen zum Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, die lange erwartet wurden. Wer in Online-Casinos spielt, bewegte sich bisher in einer rechtlichen Grauzone. Nun wird das Online-Glücksspiel legalisiert. Betreiber solcher Seiten können sich um eine Lizenz in Deutschland bewerben. Anbieter aus dem Ausland ohne deutsche Lizenz dürfen sich nicht mehr an deutsche Spieler richten. Verstöße sollen rechtlich verfolgt werden. Die Werbung für Online-Glücksspiele soll stark eingeschränkt werden.
Auch für Spieler gibt es neue Regeln. Konnten sie bei vielen Anbietern bisher selbst Limits für Einzahlungen und Einsätze setzen, dürfen sie künftig maximal 1 000 Euro im Monat auf ihr Spielerkonto einzahlen. Eine neue zentrale Glücksspielbehörde der Länder will eine Sperrdatei für gefährdete Spieler einrichten.
Weniger Hetze im Netz
Anbieter wie Youtube und Facebook sollen Nutzern Beschwerden über rechtswidrige Beiträge ermöglichen. Ziel ist es, Hassbotschaften und Beleidigungen zurückzudrängen. Das Telemediengesetz ist beschlossen, aber wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit nicht in Kraft.
Rauchmelder jetzt in allen Wohnungen Pflicht
Seit dem 1. Januar 2021 sind alle Übergangsfristen zur Installation von Rauchmeldern abgelaufen, auch für Altbauten. In jedem Schlafraum und in Fluren, die als Fluchtweg dienen können, muss also je ein Rauchmelder installiert sein. In Berlin und Brandenburg gilt die Installationspflicht auch für „Aufenthaltsräume“, so die dortigen Landesbauordnungen. Je nach Landesbauordnung können für die Missachtung dieser Pflicht hohe Bußgelder greifen. Laut dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GdV zahlen Gebäude- oder Hausratversicherung jedoch auch, wenn keine Melder installiert sind.
Tipp: Mehr zur rechtlichen Lage in einzelnen Bundesländern in unserem Special Rauchmelderpflicht. Gute und günstige Rauchmelder finden Sie mithilfe unseres Rauchmelder-Tests.
Arbeit und Ausbildung
Mindestlohn: Zwei Erhöhungen 2021

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 von bisher 9,35 Euro auf 9,50 Euro brutto pro Stunde. Am 1. Juli gibt es eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro. In einigen Branchen gelten höhere Mindestlöhne, die teilweise ebenfalls steigen: im Elektrohandwerk beispielsweise von 11,90 Euro auf 12,40 Euro, in der Pflegebranche am 1. April 2021 von 11,20 Euro auf 11,50 Euro (Ost) und von 11,60 Euro auf 11,80 Euro (West). Auszubildende, Pflichtpraktikanten und Ehrenamtliche haben weiterhin keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
KfW-Programm verlängert
Die Liquiditätshilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler der staatlichen Förderbank KfW wurden bis Juni 2021 verlängert. Das Sonderprogramm steht gewerblichen Unternehmen jeder Größe und freien Berufen offen. Mehr Infos auf der KfW-Website oder telefonisch (0 800/5 39 90 00).
Finanzhilfe für Studierende
Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage wird bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 verlängert. Der KfW-Studienkredit wird für das ganze Jahr 2021 zinsfrei gestellt.
Gesundheit, Ernährung und Familie
Masernimpfung nachweisen
Schon seit März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass Kinder, die neu in eine Kita oder Schule aufgenommen werden, gegen Masern geimpft sind oder die Erkrankung bereits durchgemacht haben. Sind die Kinder bereits in Kita oder Schule, müssen die Eltern den Nachweis über die Masernimpfung bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Gleiches gilt auch für Personen, die in Kitas, Schulen, Flüchtlingsunterkünften oder im Gesundheitswesen arbeiten sowie für Tagesmütter – wenn sie nach 1970 geboren wurden: Sie müssen ebenfalls bis spätestens Juli 2021 einen Impfschutz oder eine Masernerkrankung nachweisen. Fragen zur Masernimpfung beantworten wir in unseren FAQ Masern.
Ultraschall bei Schwangeren eingeschränkt
Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Frauenärzte für Schwangere keine 3D- oder 4D-Ultraschalluntersuchungen mehr anbieten, nur um den Eltern Bilder oder Filme ihres Ungeborenen zu zeigen. Erlaubt sind solche Untersuchungen nur noch, wenn sie medizinisch notwendig sind, zum Beispiel bei einem Verdacht auf eine Entwicklungsstörung. Das ist in der Strahlenschutzverordnung geregelt, die schon 2019 in Kraft getreten ist. Die drei im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge vorgesehenen und von den Krankenkassen bezahlten 2D-Ultraschalluntersuchungen gibt es weiterhin.
Tätowierungen entfernen – nur beim Arzt
Ab Januar dürfen nur noch Ärzte Tattoos und Permanent-Make-ups per Laser entfernen. Dann gilt eine neue Verordnung zum Strahlenschutzgesetz. Tattoo- oder Kosmetik-Studios dürfen diesen Job fortan nicht mehr übernehmen. Mehr in unserer Meldung Tattoos entfernen.
Werbung für Tabakprodukte weiter eingeschränkt
Tabakwerbung ist bereits in der Presse, im Internet, Hörfunk und Fernsehen verboten. Ab dem 1. Januar 2021 gilt ein Tabakwerbeverbot auch für Kinofilme, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend sein können. Bei Filmen ohne Jugendfreigabe ist Kinowerbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte aber weiterhin möglich. Außerdem ist es ab dem 1. Januar verboten, Gratisproben von Zigaretten und anderen Tabakprodukten auf Veranstaltungen wie Musikfestivals zu verteilen oder bei Gewinnspielen zu verschenken. Weitere Werbe-Einschränkungen, etwa für Tabakerhitzer und E-Zigaretten, folgen in den Jahren 2022 bis 2024.
Neue Anforderungen für nikotinfreie E-Zigaretten
Ab dem 1. Januar 2021 fallen auch nikotinfreie E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter (E-Liquids) unter das Tabakrecht. Sie dürfen damit nicht mehr bestimmte Inhaltsstoffe wie zum Beispiel Koffein oder Taurin enthalten, die ein erhöhtes Risiko für den Verbraucher darstellen. Außerdem müssen nikotinfreie Flüssigkeiten künftig – wie schon die nikotinhaltigen – einen Beipackzettel haben. Händler dürfen Produkte, die die neuen Bestimmungen nicht erfüllen, noch bis 31. März 2021 abverkaufen.
Obergrenze für Transfettsäuren in Lebensmitteln
Sie stecken in Croissants, Donuts oder Pommes frites: Transfettsäuren. Riskant sind die, die keinen natürlichen Ursprung haben: Sie können beim Härten flüssiger Pflanzenöle, bei der Fettraffination oder beim starken Erhitzen von Fetten entstehen, etwa beim Frittieren. Da sie den Cholesterinspiegel negativ beeinflussen und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen, sollten Lebensmittel besonders wenig dieser Transfettsäuren enthalten.
Neuer Höchstgehalt ab April 2021. Bislang gab es in Deutschland anders als in vielen anderen Ländern keine gesetzlich festgelegten Obergrenzen für Gehalte in Lebensmitteln, nur freiwillige Beschränkungen – mit Ausnahme von Babynahrung und Olivenöl. Ab dem 2. April 2021 dürfen laut einer Verordnung der EU-Kommission auch in Deutschland generell nur noch Lebensmittel mit höchstens 2 Gramm Transfettsäuren pro 100 Gramm Fett in den Handel gelangen.
Keine Deklarationspflicht. Eine direkte Kennzeichnungspflicht für Transfettsäuren gibt es in Deutschland weiterhin nicht. Ein Hinweis für Verbraucher, die auf Nummer sicher gehen wollen: Setzen Hersteller gehärtete Öle oder Fette ein, müssen sie als „ganz gehärtet“ oder „teilweise gehärtet“ deklariert werden. Der Hinweis auf teilgehärtete Fette und Öle in der Zutatenliste kann auf enthaltene Transfettsäuren hindeuten. Bei vollständig gehärteten Fetten sind Transfettsäuren dagegen kein Problem: Sie bilden sich zwar zunächst im Laufe der Härtung, sind allerdings im ganz gehärteten Fett dann weitestgehend wieder abgebaut. In unserem letzten Margarine-Test hatte übrigens keine der 19 untersuchten Margarinen ein Problem mit Transfettsäuren.
Ferkel kastrieren: Nicht mehr ohne Betäubung
Ab dem 1. Januar 2021 dürfen männliche Ferkel in Deutschland nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden, eine Schmerzlinderung ist dann nicht mehr ausreichend. Das gilt für alle Schweinehalter – bio und konventionell. Der Hintergrund: Werden Eber als Ferkel nicht kastriert, kann ihr Fleisch unangenehm riechen. Neben der chirurgischen Kastration unter Vollnarkose gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, die bisher gängige betäubungslose Kastration zu ersetzen: die Impfung der Mastschweine gegen Ebergeruch sowie die Ebermast, bei der das Geruchsrisiko durch besonderes Haltungsmanagement gesenkt wird. Wer sich für das Tierwohl interessiert, findet Testergebnisse zu den Produktionsbedingungen von Schweinefleisch in unserem Test von Schweinenackensteaks.
Umwelt und Energie
Aus für alte Kaminöfen

Ab 1. Januar 2021 dürfen vor 1995 eingebaute Kaminöfen nur noch betrieben werden, wenn sie mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet wurden. So will es die Bundesimmissionsschutzverordnung, die schrittweise strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen vorsieht. Öfen, die zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 eingebaut wurden, müssen bis Ende 2024 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Die Regeln gelten aber nicht für alle alten Kamine. Ausgenommen sind zum Beispiel Öfen, die vor 1950 errichtet wurden oder alleine für die Wärme in einem Haus oder einer Wohnung sorgen. Auch offene Kamine sind nicht betroffen.
Tipp: Das Jahr der Zulassung eines Kaminofens steht auf dem Typschild. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren Schornsteinfeger.
Wer Treibhausgase verursacht, muss zahlen

Die Bundesregierung hat das Ziel, dass in Deutschland bis zum Jahr 2050 kaum noch klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausgestoßen wird. Als wichtige Maßnahme zum Erreichen dieses Ziels wird der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) ab 2021 kostenpflichtig.
Unternehmen, die Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, müssen für jede Tonne CO2, die durch den Verbrauch dieser Stoffe entsteht, ein Zertifikat kaufen. Im Jahr 2021 kostet der Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid 25 Euro. Danach steigt der Preis jährlich in 5-Euro-Schritten bis auf 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025. Dazu kommt jeweils noch die Mehrwertsteuer.
Auf einen Haushalt mit einer älteren Gasheizung, die 20 000 Kilowattstunden jährlich verbraucht und rund 4 Tonnen CO2 ausstößt, kommen Mehrkosten von rund 120 Euro im Jahr zu. Diese Angabe stammt vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und gilt für 2021. Im Jahr 2025 wird derselbe Haushalt rund 264 Euro mehr bezahlen.
Haushalte, die 2 000 Liter Heizöl im Jahr verbrauchen, pusten laut vzbv 5,3 Tonnen Co2 in die Atmosphäre. Das kostet im kommenden Jahr 158 Euro.
Im Gegenzug fördert der Bund klimafreundliches Verhalten wie den Kauf eines E-Autos oder die Installation einer Wallbox (Tipps und Tests rund ums E-Auto). Außerdem gibt es Förderprogramme für energetisches Sanieren und für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme.
Tipp: Erhöht Ihr Gasanbieter die Preise, egal mit welcher Begründung, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können dann zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Einwegplastik verboten

Nicht mehr verkauft werden dürfen ab 3. Juli 2021 Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor. Damit setzt die Bundesregierung ein Verbot in Deutschland um, das in der gesamten Europäischen Union (EU) gilt. Die Herstellung von Einwegplastik ist dann EU-weit verboten.
Verstöße gegen das Verbot sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro geahndet werden. Für den Vollzug sind die Länder verantwortlich.
Wegen der Corona-Pandemie ist der Verbrauch von Einwegkunststoff zuletzt stark gestiegen, so ein Bericht der Europäischen Umweltagentur EEA.
Neue Energielabel ab 1. März
Für Kühlgeräte , Geschirrspüler, Fernseher, Waschmaschinen und Waschtrockner führt die EU am 1. März 2021 ein neues Energieeffizienzlabel ein. Die Klassen A+++, A++ und A+ werden verschwinden, und viele sparsame Geräte werden in eine schlechtere Energieeffizienzklasse absteigen. Die neue beste Klasse A soll anfangs weitgehend leer bleiben. Damit will die EU die Hersteller dazu bringen, in Zukunft noch sparsamere Geräte zu produzieren.
Mit dem Stichtag 1. März haben Händler 14 Arbeitstage Zeit, um das neue Energielabel auf die Geräte zu kleben. Ältere Haushaltsgeräte, die das neue Label nicht mehr bekommen sollen, sind Auslaufmodelle und müssen bis zum 30. November 2021 abverkauft werden. Es könnte sich also lohnen, im Herbst die Preise für Waschmaschinen, Kühlschränke und Co zu beobachten.
Am 1. September kommt auch ein neues Energielabel für Lichtquellen.
Photovoltaik: Meldefrist läuft im Januar ab
Am 31. Januar 2021 läuft die Meldefrist zum Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ab. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen müssen jede Anlage dort eintragen, auch wenn sie schon seit Jahren läuft und im bisherigen Meldeportal der Bundesnetzagentur registriert ist. Das gilt auch für steckerfertige Kleinanlagen auf Balkonen oder Kleingärten. Details und weiterführende Links finden sie in unserer Meldung Photovoltaik-Anlage: Frist für Neuregistrierung läuft ab. Falls Sie Ihre PV-Anlage noch nicht umgemeldet haben – Sie sind nicht der einzige: „Aufgrund der am 31. Januar 2021 ablaufenden Übergangsfrist zur erstmaligen Registrierung kommt es aktuell zu einer erhöhten Nachfrage“, meldet die Bundesnetzagentur Mitte Dezember.
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