Foto: U.Kneise/Archiv GAGFAH
Extra-Wärmelieferungsverträge können Wohnungskäufer und Mieter teuer zu stehen kommen – sogar wenn sie nicht unterschrieben sind. Das hat der Bundesgerichtshof zum so genannten „Contracting“ entschieden. test.de erklärt die Hintergründe und gibt Tipps.

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