Zusatzversicherungen für Kassenpatienten: Ausgewählt, geprüft, bewertet

Zusatzversicherungen für Kassenpatienten Test

finanztest 04/2007

Zusatzversicherungen für Kassenpatienten

Finanztest hat Zahnzusatztarife aller privaten Krankenversicherer untersucht, die jedem Kunden offenstehen. Nicht aufgenommen wurden die Tarife der Continentalen und der LKH, da diese Gesellschaften nicht bereit waren, uns die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.

Wir haben nur Tarife berücksichtigt, die der Kunde einzeln abschließen kann. Kombiangebote, die neben den Kosten für Zahnleistungen auch Kosten für ambulante oder für Krankenhausbehandlungen übernehmen, haben wir nicht untersucht. Ebenfalls nicht berücksichtigt haben wir Angebote, bei denen keine Kosten für Zahnersatz, sondern nur für Zahnbehandlungen erstattet werden.

Zahnzusatzversicherungen für alle

Angegeben sind die auf volle Euro gerundeten Monatsbeiträge für gesunde Neukunden mit einem Eintrittsalter von 43 Jahren. Jüngere Neukunden zahlen etwas weniger, ältere etwas mehr, da die Tarife in dieser Marktübersicht nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, also eine Alterungsrückstellung bilden.

Spezialangebote für Senioren

Hier nennen wir ebenfalls die gerundeten Monatsbeiträge für gesunde Neukunden. Sie gelten unabhängig vom Eintrittsalter. Die Tarife in dieser Tabelle sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert – bilden also keine Alterungsrückstellung.

Solche Tarife können im laufenden Vertrag altersabhängige Beitragserhöhungen vorsehen. Wir haben aber nur Tarife berücksichtigt, deren Beitrag für Senioren nicht mehr altersabhängig steigt. Außerdem haben wir nur Tarife ohne Höchsteintrittsalter aufgenommen, die vom Versicherer nur in den ersten drei Vertragsjahren gekündigt werden können.

Leistungsumfang

Wir haben die Angebote in Tarife mit umfangreichen Leistungen und Tarife mit geringeren Leistungen eingeteilt. Innerhalb dieser Gruppen sind die Tarife nach der Höhe ihrer Leistung für das Implantat aus unserem Modellfall sortiert. Bei gleicher Leistung ist die Reihenfolge alphabetisch.

Die Kennzeichnungen „Umfangreiche“, „Geringe“ und „Keine“ haben die gleiche Bedeutung wie diejenigen für die Zahnleistungen in den Versicherungspaketen (siehe Tabelle: Zähne, Brillen...).

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen und erfüllt mindestens diese Anforderungen:

Der Versicherer erstattet Kosten für Zahnersatz mindestens in Höhe von 25 Prozent der Gesamtkosten einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen.

Oder: Er erstattet zusammen mit dem Kassenzuschuss mindestens 45 Prozent der Gesamtkosten einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen.

Oder: Der Versicherer erstattet mindestens 30 Prozent der Restkosten, die von den Gesamtkosten einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen nach Abzug des Kassenzuschusses bleiben.

  • Außerdem übernimmt der Versicherer Kosten für Inlays mindestens in Höhe von 25 Prozent der Gesamtkosten, wenn die gesetzliche Kasse für eine normale Füllung zahlt. Gibt es eine Leistungsobergrenze für jedes Inlay, darf diese nicht unter 80 Euro liegen, gibt es eine Leistungsobergrenze pro Jahr, darf diese nicht unter 240 Euro liegen.
  • Auch für Implantate werden mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten übernommen. Gibt es eine Leistungsobergrenze für jedes Implantat oder für alle Implantate im Jahr, darf diese nicht unter 250 Euro ohne den Zahnersatz auf dem Implantat und nicht unter 400 Euro mit Zahnersatz liegen.
  • Gibt es eine Leistungsobergrenze für die gesamte Zahnersatzerstattung im Jahr, darf diese nicht unter 1 000 Euro liegen.

Geringere Leistungen für Zahnersatz und / oder geringere Leistungen für Inlays oder Implantate.

Leistungsbeispiele (Modelle)

Krone 250 Euro: Vollgusskrone aus edelmetallfreier Legierung (Kassenversorgung).
Gesamtkosten: 250 Euro.
Kassenzuschuss: 117 Euro (Festzuschuss 2007 ohne Bonus für Befund „Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone“).
Abrechnung der Leistungen: vollständig nach der kassenzahnärztlichen Abrechnungsweise für Arztleistungen (Bema) und für Laborleistungen (BEL).

Krone 500 Euro: Vollverblendete Metall-Keramik-Krone im nicht sichtbaren Bereich (Unterkiefer, Zahn 6). Gesamtkosten: 500 Euro.
Kassenzuschuss: 117 Euro (Festzuschuss 2007 ohne Bonus für Befund „Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone“).
Zusammensetzung der Kosten:
– Material- und Laborkosten: 230 Euro (davon 120 Euro Regelversorgung, 110 Euro Verblendung),
– zahnärztliche Leistungen: 270 Euro (davon 15 Euro Regelversorgung berechnet nach Bema, 255 Euro Mehrleistungen nach privatzahnärztlicher Gebührenordnung GOZ mit 3,5-fachem Gebührensatz).

Inlay 320 Euro: Zweiflächiges Keramikinlay.
Gesamtkosten: 320 Euro.
Kassenzuschuss: 30 Euro (Kosten einer zweiflächigen Amalgamfüllung).
Zusammensetzung der Kosten:
– Material- und Laborkosten: 160 Euro,
– zahnärztliche Leistungen: 160 Euro (berechnet nach GOZ mit dem 3,5-fachen Gebührensatz).

Implantat 1 800 Euro: Implantat mit Metall-Keramik-Krone im nicht sichtbaren Bereich (Unterkiefer, Zahn 6). Gesamtkosten: 1 800 Euro.
Kassenzuschuss: 278 Euro (Festzuschuss 2007 ohne Bonus für Befund „Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“).

Zusammensetzung der Kosten:
1. Implantat: 1 100 Euro, davon:
– Materialkosten: 500 Euro,
– implantologische Leistungen: 600 Euro (berechnet nach GOZ mit dem 3,5-fachen Gebührensatz).
2. Suprakonstruktion: 700 Euro, davon:
– Material- und Laborkosten: 350 Euro (davon 110 Euro für Verblendung),
– zahnärztliche Leistungen: 350 Euro (berechnet nach GOZ mit dem 3,5-fachen Gebührensatz).

Berechnung der Leistungshöhe

Die Versicherer beziehen sich beim Berechnen der Kostenerstattung auf verschiedene Basisbeträge und rechnen den Kassenzuschuss unterschiedlich an. Beispiel: „80 Prozent von Rb/Anrechnung des Kassenzuschusses auf Leistung“ bedeutet: Der Versicherer erstattet zusammen mit dem Kassenzuschuss 80 Prozent der Rechnung einschließlich privater Mehrleistungen.

Höchsteintrittsalter

In der Tabelle „Für alle gesetzlich Versicherten“ nennen wir das höchstmögliche Eintrittsalter. Als Eintrittsalter gilt das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr. Höchsteintrittsalter 70 Jahre heißt: Ein Kunde, der im Jahr 2007 sein 70. Lebensjahr vollendet, kann noch bis zum 31. Dezember 2007 eintreten.

Mindesteintrittsalter

In der Spezialtabelle für Senioren nennen wir das Mindesteintrittsalter. Es wird ebenfalls berechnet als Differenz aus dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr. Mindesteintrittsalter 61 Jahre heißt: Ein Kunde, der im Jahr 2007 sein 61. Lebensjahr vollendet, kann schon ab dem 1. Januar 2007 eintreten.

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