Zusatzversicherungen Kassenpatienten: Ein bisschen Privatpatient

Zusatzversicherungen Kassenpatienten Test
Der wichtigste Zusatzschutz ist die Krankenhaus-Zusatzversicherung: Sie sichert Kassenpatienten die Chefarztbehandlung und das Ein- oder Zweibettzimmer.

finanztest 11/2004

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Kunden jetzt Zusatzversicherungen privater Gesellschaften anbieten. Schnäppchen sind die Angebote der Kassen selten.

Zusatzversicherungen Kassenpatienten

Fast jeder gesetzlich Krankenversicherte hat dieses Jahr von seiner Krankenkasse schon ein Angebot für eine private Zusatzversicherung bekommen. Bessere Leistungen beim Zahnersatz und im Krankenhaus, mehr Naturheilkunde und viele andere Extras verspricht die Werbung für den „Komfort“-, „Plus“- oder „Extra“-Schutz.

Die Krankenkassen bieten zum Beispiel Zusatzversicherungen für die Chefarztbehandlung und das Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus an. Sie werben auch für Ergänzungsversicherungen für Zahnersatz, Brille oder Heilpraktikerbehandlung.

Reicht es denn nicht mehr, gesetzlich krankenversichert zu sein? Das fragen sich viele Kassenpatienten. Sie glauben, sie benötigten jetzt privaten Versicherungsschutz, weil Leistungen der gesetzlichen Kasse gestrichen wurden. Doch das stimmt nicht. Auch wenn die Krankenkasse eine Zusatzversicherung empfiehlt – zwingend nötig ist sie nicht.

Selbst beim Zahnersatz besteht kein Grund, auf die Schnelle einen Vertrag abzuschließen. Nach dem 1. Januar 2005 bezahlen die Kassen insgesamt nicht weniger für Kronen, Brücken und Gebisse als bisher. Ihr Anteil wird lediglich anders berechnet (siehe „Extras kosten extra“).

Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kassenleistungen ergänzen. Wer das möchte, findet in unserer Untersuchung günstige Angebote.

Daneben wurden bis vor kurzem Policen angeboten, die ab 2005 die gesetz­lichen Zahnersatzleistungen komplett ersetzen sollten. Diese Verträge sind jetzt hinfällig geworden: Der Bundestag hat beschlossen, dass Kas­sen­patien­ten den Zahnersatz nicht, wie ursprünglich vorgesehen, privat versichern dürfen.

Kassen als Versicherungsvermittler

Private Zusatzversicherungen gibt es schon lange. Doch erstmals treten die gesetzlichen Krankenkassen jetzt als Versicherungsvermittler auf und haben für ihre Kunden bei einigen privaten Anbietern Sonderkonditionen ausge­handelt. Der Vertragspartner des Kunden ist aber immer die private Versicherungsgesellschaft.

Meist bieten die Kassen ihren Mitgliedern dieselben Versicherungen an, die auch allen anderen Kunden offen stehen, nur zu einem leicht ermäßigten Beitrag. Die Preisvorteile halten sich allerdings sehr in Grenzen: Sie liegen zwischen 1 und 10 Prozent.

Bei den Versicherungen für Zahnersatz, Brillen und Heilpraktikerbehandlung ist die Ersparnis so minimal, dass sie in unserer Tabelle oft schon durch die Rundung auf volle Euro-Beträge verschwunden ist. Bei den Krankenhaus-Zusatzversicherungen sind für 33-jährige Neukunden im Idealfall zwei Euro Ersparnis im Monat drin. Bei höherem Eintrittsalter und damit höheren Beiträgen sparen Kunden etwas mehr.

Die von den Kassen vermittelten Angebote haben aber noch andere kleine Vorteile. Die Kunden müssen dann zum Beispiel bei einigen Privatversicherern keine Wartezeit einhalten.

Normalerweise müssen Neukunden nach dem Vertragsschluss generell drei Monate warten, bevor sie die Versicherung erstmals in Anspruch nehmen können. Für bestimmte Leistungen wie Zahnersatz oder für eine Entbindung im Krankenhaus beträgt die Wartezeit sogar acht Monate. Diese Frist entfällt bei manchen Verträgen über die Kassen.

Wer eine Zusatzversicherung abschließen will, muss sich normalerweise einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Manche Kassen werben damit, dass für ihre Kunden eine vereinfachte Prüfung gelte oder dass sie auch noch bis zu ­einem höheren Alter eine solche Zusatzversicherung abschließen könnten. „Viele alte Menschen hoffen, sie könnten auf diesem Weg eine Krankenhaus-Zusatzversicherung oder eine Police für den Zahnersatz bekommen“, sagt Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin. Doch meist erleben sie eine Enttäuschung.

Die Altersgrenze, bis zu der Kunden eine Krankenhaus-Zusatzversicherung abschließen können, liegt für die Normalangebote bei 65 oder 70 Jahren, für wenige Tarife schon bei 60 oder 62 Jahren. In Kooperation mit den Krankenkassen erhöhen einzelne Versicherer das Aufnahmealter nur geringfügig.

Dagegen sieht der Krankenhaus-Zusatztarif BKKS der Barmenia gar keine ­Altersgrenze vor. Doch werden Interessenten hier wie bei allen privaten Krankenversicherern erst nach einer Gesundheitsprüfung angenommen.

Private Versicherer dürfen Kunden ablehnen, die bereits Vorerkrankungen ­haben. Ein Diabetiker zum Beispiel wird wohl nirgends mehr eine Krankenhaus-Zusatzversicherung bekommen. Für bestimmte Vorerkrankungen kann der Versicherer auch einen Risikozuschlag erheben oder die Behandlung mancher Erkrankungen ausschließen.

Deshalb dürfte es auch vielen älteren BKK-Kunden nicht gelingen, den gewünschten Versicherungsschutz im BKKS zu bekommen – jedenfalls nicht zu einem vertretbaren Preis. Der BKK-Bundesverband wirbt zwar mit einer „vereinfachten Gesundheitsprüfung“ für den Barmenia-Tarif – im Antrag würden weniger Fragen zum Gesundheitszustand gestellt als sonst üblich. Doch das muss nicht heißen, dass tatsächlich mehr Kranke dort einen Vertrag bekommen. Bei kritischen Befunden wird der Versicherer immer nachfragen. Und in der Regel muss der Antragsteller dann auch seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.

Kassenwechsel ist unbedenklich

Mit dem Abschluss eines Zusatzvertrags über die gesetzliche Kasse bindet sich der Kunde an die Kasse. Das hoffen zumindest die Krankenkassen.

Denn wechselt der Kunde die Kasse, verliert er die Vorzugskonditionen bei dem privaten Versicherer. Meist muss er nach dem Wechsel dann etwas mehr für die gleichen Leistungen bezahlen.

Dass jemand den Versicherungsschutz verliert, kann bei den von uns untersuchten Angeboten nicht passieren. Entweder behält er seinen Vertrag und verliert den Beitragsrabatt, oder er kann in einen gleichartigen Tarif desselben Privatversicherers wechseln. Der ist dann in der Regel auch etwas teurer.

Geht jemand von einer BKK zu einer anderen BKK und beide Kassen kooperieren mit der Barmenia, dann ändert sich für den Kunden gar nichts: Er ­behält die Zusatzversicherung zu dem reduzierten Beitrag.

Zusatzversicherungen über die Kasse knebeln die Kunden also nicht wirklich. Oft lohnen sie sich trotzdem nicht.

Nehmen wir einen 33-jährigen Mann, der bei der BKK Essanelle versichert ist. Er würde für eine Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Einbettzimmer beim Kooperationspartner seiner Kasse, der Axa, 43 statt 46 Euro im Monat zahlen. Für das Geld bekommt er den Tarif KG2 + KH1/40, der von uns mit „befriedigend“ bewertet wurde.

Der mit „sehr gut“ bewertete Tarif der Concordia, der jedem offen steht, würde ihn nur 29 Euro im Monat kosten.

Das ist kein Einzelfall. Viele Kooperationsangebote sind schlechter oder teurer als die besten Angebote auf dem freien Markt.

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