Zahnversicherung: Mehr Geld für Zähne
Rund 11 Millionen gesetzlich Krankenversicherte haben eine private Zahnzusatzversicherung. Doch nur drei Tarife im Test bieten „sehr gute“ Zahnersatzleistungen.
Privatpolicen für Zahnersatz sind zum Verkaufsschlager der privaten Krankenversicherer geworden. Doch viele Angebote bieten nur geringe Leistungen.
Oft merkt der Patient erst im Leistungsfall, dass sein Versicherer viel weniger zahlt als erwartet. Die Verträge sind kompliziert und undurchsichtig. Das führt zur Verwirrung bei einzelnen Angeboten und zu grundsätzlichen Missverständnissen. Umfang und Grenzen der Leistungen der Zahnversicherungen sind vielen Kunden nicht klar:
- Die Anbieter der Policen beteiligen sich an den Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz, also Kronen, Brücken oder Prothesen. Kosmetische Leistungen wie zum Beispiel das Bleichen der Zähne sind nicht enthalten.
- Keine Versicherung übernimmt 100 Prozent aller erdenklichen Zahnersatzkosten. Gerade bei teuren Versorgungen bleibt fast immer ein Eigenanteil beim Patienten.
- Nur ein Teil der Tarife übernimmt neben Zahnersatz auch Kosten für Füllungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie.
- Es gibt keine Versicherungsleistungen für bereits geplante Behandlungen.
- Versicherer können Kunden ablehnen, weil ihr Zahnzustand zu schlecht ist.
Dennoch lohnt sich eine private Zusatzpolice für viele Kunden, die teureren Zahnersatz wollen, als die Kasse bezahlt.
Finanztest hat nun erstmals Urteile für die Zahnersatzleistungen der Zahntarife vergeben. Nur drei erhielten ein „Sehr gut“: Die Tarife central.prodent der Central, ZG der Barmenia und flexiZETop+ZB des Schweizer Versicherers CSS.
Für die Tarife central.prodent der Central und Barmenia ZG muss eine Frau, die den Vertrag mit 43 Jahren abschließt, rund 24 Euro im Monat zahlen. Ein gleich alter Mann zahlt 19 bis 21 Euro. Diese Beiträge steigen mit dem Lebensalter nicht mehr an. 20 Euro im Monat zahlt der 43-jährige Mann beim Vertragsschluss auch im Tarif flexiZETop+ZB der CSS. Doch sein Beitrag steigt jährlich und er muss zum Beispiel mit 58 Jahren 27 Euro und mit 73 Jahren 32 Euro monatlich zahlen.
Auch für um die 13 bis 16 Euro im Monat kann unser 43-jähriger Beispielkunde noch leistungsstarke Angebote erhalten, zum Beispiel den Tarif ZE50 der Debeka (siehe Unser Rat).
Kassenangebote nicht immer gut
Zahnzusatzversicherungen gibt es direkt bei den privaten Versicherungsgesellschaften oder sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen vermittelt. Leider bietet nur die BIG Direktkrankenkasse ihren Versicherten einen Tarif mit „sehr guten“ Zahnersatzleistungen. Viele BKKs, IKKs sowie etliche Ersatzkassen und AOKs vermitteln zumindest teilweise Tarife, deren Leistungen nur „ausreichend“ sind. Bei der Auswahl sollten Kunden ihrer Krankenkasse also nicht blind vertrauen.
Dank der aktiven Verkaufshilfe durch die gesetzlichen Kassen zählten die privaten Versicherer Ende 2007 fast 11 Millionen Zahnzusatzpolicen, mehr als doppelt so viele wie noch vier Jahre zuvor. Der rasante Anstieg hat noch einen Grund: Patienten müssen seit 2005 für Zahnersatz mehr selbst ausgeben. Nur 267 Euro zahlten die Kassen 2007 im Schnitt pro Zahnersatzversorgung. Das ist deutlich weniger als die 294 Euro im Jahr 2004. Und auf der Rechnung steht oft ein Vielfaches dessen, was die Kasse zahlt.
Patienten müssen mehr privat zahlen
Der Kassenanteil beschränkt sich seit 2005 auf einen Festzuschuss, der sich nicht nach den Kosten richtet, sondern nur nach dem zahnmedizinischen Problem des Patienten. Für jeden Befund ist eine Regelversorgung festgelegt. Deren durchschnittliche Kosten deckt der Festzuschuss zur Hälfte. Die andere Hälfte muss der Patient zahlen.
Für regelmäßige Zahnarztbesuche in der Vergangenheit erhält der Patient einen Bonus, mit dem der Kassenanteil an der Regelversorgung auf bis zu 65 Prozent steigt.
Teurere Versorgungen und höherwertige Materialien als in der Regelversorgung vorgesehen zahlt der Patient komplett selbst. Die Kosten für die Mehrleistungen des Zahnarztes, für Materialien und Arbeit des Dentallabors werden nach den privaten Gebührenverzeichnissen berechnet. Sie sehen höhere Preise vor als die kassenzahnärztliche Abrechnung. Im Text: Eigenanteil und Leistung der Zahntarife zeigen wir das an Beispielen.
Gute Klauseln, schlechte Klauseln
Eine Zusatzversicherung erstattet dem Patienten einen Teil seiner Kosten. Vor allem bei aufwendigem Zahnersatz mit hohem Eigenanteil lohnt sich das.
Das wichtigste Kriterium für eine Zusatzpolice ist deshalb, in welcher Höhe sie sich an den Kosten für Zahnersatz beteiligt. Wir haben dies für die wichtigsten Varianten von Zahnersatz einzeln verglichen. Denn es kommt vor, dass ein Kunde für Kronen und Brücken einen hohen Zuschuss bekommt, für Inlays oder für Implantate dagegen jedoch wenig.
Die Tarife ZEG von KarstadtQuelle und von Neckermann mit der Note „befriedigend“ (siehe Tabelle: Zahnzusatztarife für Versicherte aller Krankenkassen nach Art der Schadenversicherung ) erstatten zwar 35 Prozent des Rechnungsbetrags – für Implantate sogar 65 Prozent – Kosten für Inlays sind aber ausgeschlossen.
Häufig schränken Versicherer ihre Leistung außerdem durch Höchstgrenzen ein – auch diese Klauseln haben wir in der Bewertung berücksichtigt.
15 Tarife von KarstadtQuelle
In der Werbung sehen fast alle Tarife top aus. Doch die hohen Prozentzahlen täuschen oft. Wirbt ein Versicherer mit „100 Prozent Erstattung“, muss man stets fragen: 100 Prozent wovon?
Ein Tarif, dessen Leistung 100 Prozent des Kassen-Festzuschusses beträgt, leistet insgesamt weniger als ein Tarif, der 50 Prozent des Gesamtrechnungsbetrages zahlt.
Verschiedene Tarife desselben Versicherers unterscheiden sich in ihren Leistungen oft stark: Allein die KarstadtQuelle Krankenversicherung ist in unserem Test mit 15 verschiedenen Tarifen vertreten. Hinzu kommen noch die Angebote für Versicherte in bestimmten Krankenkassen. Die Noten reichen von „gut“ bis „ausreichend“. Kunden sollten sich vergewissern, dass sie den gewünschten Vertrag bekommen.
Aufpassen sollten auch gesetzlich Versicherte, die sich bei ihrer Krankenkasse für einen Wahltarif mit jährlichem Selbstbehalt entschieden haben. Dadurch kann sich auch der Festzuschuss der Krankenkasse bei einer bestimmten Behandlung verringern. Da in manchen Zusatzversicherungen die Höhe der Leistung auch vom Kassenzuschuss abhängt, sollten Kunden klären, wie sich ihr Kassen-Selbstbehalt auf die private Zusatzversicherung auswirkt.
Zahnbehandlung bezahlt die Kasse
Häufig betonen Versicherungsvertreter und Werbebroschüren Extraleistungen, die sich auf zahnerhaltende Behandlungen und nicht auf Zahnersatz beziehen. Diese Extras sind jedoch nicht unbedingt notwendig.
Zahnbehandlungen wie das Auswechseln von Füllungen, das Ziehen von Zähnen oder die Parodontosebehandlung bezahlt in der Regel die Krankenkasse. Nur in Ausnahmefällen kann es sein, dass sie die Kosten für eine Wurzelbehandlung nicht übernimmt, zum Beispiel, wenn die Erfolgsaussichten unklar sind. Will der Patient den Rettungsversuch dann trotzdem, muss er ihn selbst bezahlen.
Eine Parodontosebehandlung bezahlt die Kasse erst ab einer bestimmten Schwere der Erkrankung, Kunststofffüllungen anstelle von Amalgam sind nur bei Frontzähnen Kassenleistung. Eine umfangreiche professionelle Zahnreinigung oder die Versiegelung der Kauflächen mit Fluorid ist Privatsache des Patienten.
Diese Leistungen sind jedoch bei weitem nicht so teuer wie Zahnersatz, sodass es den Patienten nicht ruinieren wird, wenn er sie im Einzelfall aus eigener Tasche bezahlen muss. Es gibt jedoch Zusatzversicherungen, die solche Kosten zumindest bis zu bestimmten Obergrenzen erstatten. Diese Zusatzleistungen sind in den Tabellen in der Spalte „Weitere Tarifleistungen“ aufgeführt. In die Bewertung gingen diese Punkte nicht ein.
Zwei Arten von Angeboten
Die Ergebnisse unseres Tests sind in vier verschiedenen Tabellen dargestellt:
- Tabelle: Zahnzusatztarife für Versicherte aller Krankenkassen - nach Art der Lebensversicherung
- Tabelle: Zahnzusatztarife für Versicherte aller Krankenkassen - nach Art der Schadenversicherung
- Tabelle: Zahnzusatztarife für Versicherte bestimmter Krankenkassen - nach Art der Lebensversicherung
- Tabelle: Zahnzusatztarife für Versicherte bestimmter Krankenkassen - nach Art der Schadenversicherung
Meist vermitteln die Krankenkassen ihren Versicherten Tarife, die auch auf dem freien Markt angeboten werden, zu etwas günstigeren Beiträgen. Manchmal verwenden sie dafür einen anderen Handelsnamen (siehe Text: Zusatzversicherung von der Krankenkasse).
Die frei zugänglichen und die Kassenangebote gibt es in je zwei Varianten: Sie sind nach Art der Lebensversicherung oder der Schadenversicherung kalkuliert. Wie der Versicherer kalkuliert, kann dem Kunden eigentlich egal sein. Aber die rechtliche Form hat Folgen für die Höhe der Beiträge und die Verbindlichkeit des Vertrags.
Bei den nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarifen hängt der Beitrag vom Eintrittsalter des Kunden beim Vertragsschluss ab. Danach bleibt er konstant – es sei denn, ein Treuhänder stellt fest, dass die tatsächlichen Ausgaben dauerhaft höher sind, als der Versicherer kalkuliert hatte. Das kam bei Zahntarifen bislang selten vor.
Bei Tarifen nach Art der Schadenversicherung kann der Beitrag im Laufe des Vertrags mit zunehmendem Alter des Kunden steigen. Erhöhungen bei Ausgabensteigerungen können noch dazukommen.
Der Tarif flexiZETop+ZB der CSS ist nach Art der Schadenversicherung kalkuliert und für eine 43-jährige Kundin zunächst etwas günstiger als die ebenfalls „sehr gut“ bewerteten Angebote nach Art der Lebensversicherung von Central und Barmenia. Doch bei der CSS zahlt der Kunde jedes Jahr automatisch etwas mehr.
In Verträgen nach Art der Lebensversicherung stehen Kunden außerdem unter einem besonderen rechtlichen Schutz. Die Verträge dürfen vom Versicherer nicht gekündigt werden, und er darf die Bedingungen nur in seltenen Ausnahmefällen nachträglich verändern (siehe Ausgewählt, geprüft, bewertet).
Bei Verträgen nach Art der Schadenversicherer dürfen Versicherer in den ersten drei Vertragsjahren kündigen oder nachträglich die Leistungen kürzen. Die meisten Anbieter verzichten ausdrücklich auf diese vom Gesetz zugelassenen Möglichkeiten. Einige halten sich jedoch die Option offen – zum Nachteil der Kunden.
Von solchen Angeboten, die in der Spalte Besonderheiten ein „A“, „C“ oder „D“ haben, raten wir ab. Das gilt selbst dann, wenn ihre Leistungen im Test ein „Gut“ erreicht haben.
Früher oder später erwischt es alle
Zahnersatz braucht jeder irgendwann – selbst bei eifriger Zahnpflege. Zähne mit Füllungen müssen irgendwann überkront werden, Zahnfleischerkrankungen oder Wurzelkaries führen zu Zahnverlust. Jedem Bundesbürger zwischen 35 und 44 Jahren fehlen im Schnitt bereits 2,7 Zähne, so die Mundgesundheitsstudie vom Institut der Deutschen Zahnärzte.
Karies ist durch bessere Mundhygiene zwar stark zurückgegangen, so dass viele Menschen auch in hohem Alter noch etliche eigene Zähne haben. Doch zugleich nehmen Zahnfleischerkrankungen wie Parodontose zu. Jeder fünfte zwischen 35 und 44 Jahren leidet an schwerer Parodontose, die langfristig zu Zahnverlust führt.
Ist ein Zahn durch eine Füllung nicht zu retten, muss Zahnersatz angefertigt werden. Der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan, in dem er den Befund und seine Therapieempfehlung darstellt. Diesen Plan muss die Krankenkasse genehmigen. Auch die meisten privaten Versicherer verlangen vor Behandlungsbeginn die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes.
Geht der geplante Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus, erhält der Patient neben dem Formular des Heil- und Kostenplans ein weiteres Informationsblatt. Darin nennt der Zahnarzt die voraussichtlichen Gesamtkosten und den Eigenanteil des Patienten. Zusätzlich erfährt der Patient zum Vergleich die Kosten und den Eigenanteil, wenn er sich stattdessen mit der Regelversorgung begnügte.
Patienten haben das Recht, sich von einem anderen Zahnarzt über Alternativen beraten zu lassen. Sie können sich dafür auch an die Beratungsstellen der kassenzahnärztlichen Vereinigungen wenden. Unter www.zahnarzt-zweitmeinung.de finden sie Informationen und Adressen regionaler Beratungsstellen.
Erst versichern, dann zum Zahnarzt
Beim Blick auf den Heil- und Kostenplan fährt manchem der Schreck in die Glieder. Sich jetzt schnell noch zu versichern, ist aber nicht sinnvoll. Denn für laufende Behandlungen zahlt kein Versicherer. Und eine Behandlung gilt als begonnen, sobald der Zahnarzt dem Patienten mitgeteilt hat, dass eine Behandlung notwendig ist.
Schummeln ist nicht möglich, denn der Patient muss seinen Zahnarzt auf dem Versicherungsantrag von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Der Versicherer kann in den Unterlagen des Zahnarztes sehen, wann welche Probleme erstmals aufgetreten sind.
Kommt heraus, dass jemand unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat, nützt ihm die Versicherung nichts mehr. Unter Umständen muss er sogar bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen.
Selbst wenn ein Patient die Versicherung kurz vor dem Termin beim Zahnarzt abgeschlossen hat, nützt sie ihm für den akuten Fall nichts. Denn es gilt eine Wartezeit von acht Monaten ab Vertragsschluss. Erst danach darf der Kunde zum ersten Mal Leistungen in Anspruch nehmen.
Außerdem haben viele Tarife in den ersten zwei bis sechs Vertragsjahren geringere Erstattungsgrenzen als später. Patienten mit dem Allianz-Tarif ZahnPlus erhalten in den ersten vier Vertragsjahren für den gesamten Zeitraum maximal 1 250 Euro vom Versicherer. Danach können sie binnen vier Jahren bis zu 4 000 Euro bekommen.
Lesen Sie im nächsten Heft: Zahnversicherungen für Kinder mit Leistungen für Kieferorthopädie.
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Zusatzversicherung von der Krankenkasse
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