Wahltarife: Krankengeld für Selbstständige: Angebote der Krankenkassen
04.05.2012
Verdienstausfall durch Krankheit kann für Selbstständige existenzgefährdend sein. Als gesetzlich Krankenversicherte können sie sich auf verschiedenen Wegen mit einem Krankengeld absichern. Besondere Wahltarife gibt es für selbstständige Künstler und Publizisten. Doch die Angebote der Krankenkassen unterscheiden sich teilweise extrem. Ein Kassenwechsel kann sich daher lohnen. Der Produktfinder gibt einen Überblick über alle Wahltarife für Krankengeld.
Günstiger Basisschutz: Gesetzliches Krankengeld
Alle gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen können sich günstig bei ihrer Krankenkasse den Anspruch auf gesetzliches Krankengeld sichern. Sie zahlen dann für ihre Krankenversicherung 15,5 Prozent Beitragssatz und nicht wie sonst den ermäßigten Satz von 14,9 Prozent. Der Aufschlag kostet sie nicht viel, derzeit maximal 22,95 Euro im Monat bei einem Monatseinkommen von 3 825 oder mehr.
Dafür bekommen sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein tägliches Krankengeld von 89,25 Euro. Gut außerdem: Solange sie das gesetzliche Krankengeld beziehen, müssen sie keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. An die Entscheidung für das gesetzliche Krankengeld sind sie drei Jahre lang gebunden. Sie können aber trotzdem die Kasse wechseln.
Wahltarif bindet Versicherte drei Jahre
Diesen Basisschutz können sie durch Wahltarife ihrer Krankenkasse ergänzen. Diese Angebote richten sich nicht nur an Selbstständige und Freiberufler. Auch Arbeitnehmer, die nur tageweise angestellt werden und deshalb keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben (unständig Beschäftigte) können sich so versichern.
Für einen Krankengeld-Wahltarif müssen Versicherte extra Beitrag an ihre Kasse zahlen. An den Wahltarif sind sie für drei Jahre gebunden. Anders als bei der Entscheidung fürs gesetzliche Krankengeld können sie während dieser Bindungsfrist auch nicht die Kasse wechseln, selbst wenn diese in der Zwischenzeit einen Zusatzbeitrag einführt.
Keine Gesundheitsprüfung
Es gibt vier verschiedene Arten von Wahltarifen für Krankengeld. Allen gemeinsam ist: Die Kassen dürfen niemanden wegen Vorerkrankungen ablehnen. Ältere zahlen nicht mehr Beitrag als Jüngere und Frauen nicht mehr als Männer. Das ist bei privaten Krankentagegeldversicherungen anders.
Geld schon vor dem 43. Krankheitstag
Sechs Wochen ohne Einkommen sind für viele Selbstständige eine zu lange Zeit. Deshalb bieten viele Kassen Wahltarife an, die zum Beispiel schon ab dem 15. oder dem 22. Tag bis zum Beginn des gesetzlichen Krankengeldes einen bestimmten Betrag pro Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlen. Das ist vor allem für diejenigen interessant, die keine großen Rücklagen, aber laufende Verpflichtungen haben.
Selbstständige Künstler und Publizisten
Für selbstständige Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen die Krankenkassen spezielle Wahltarife anbieten, aus denen die Versicherten vom 15. bis zum 42. Krankheitstag Unterstützung erhalten. Sie funktionieren genau so wie andere Krankengeld-Wahltarife mit Leistungen vor dem 43. Tag, allerdings sind die Beitragsunterschiede in den Künstlertarifen noch extremer als für andere Selbstständige. Der Vergleich mithilfe des Produktfinders zeigt: Durch einen Kassenwechsel können Versicherte hier mehrere hundert Euro im Jahr sparen.
Höheres Krankengeld als die gesetzliche Grenze
Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 Prozent des Arbeitseinkommens – bemessen nach dem Gewinn im zurückliegenden Jahr. Berücksichtigt wird jedoch nur ein Einkommen von maximal 3 825 Euro im Monat. Das heißt: Es gibt höchstens 89,25 Euro Krankengeld pro Tag, das entspricht etwa 2 680 Euro im Monat – egal, wie viel jemand wirklich verdient.
Mithilfe spezieller Wahltarife können gut verdienende Versicherte diese Summe aufstocken, zum Beispiel um zusätzliche 50 Euro je Krankheitstag. Zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld darf aber niemand mehr bekommen, als er ohne die Krankheit verdienen würde.
Wahltarif als Ersatz fürs gesetzliche Krankengeld
Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige können bei manchen Kassen auch einen Wahltarif abschließen, der das gesetzliche Krankengeld komplett ersetzt. Dann zahlen sie an ihre Krankenkasse nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent.
Im Wahltarif können sie teilweise ein früher einsetzendes oder ein höheres Krankengeld vereinbaren – alles natürlich gegen Extra-Beitrag. Ob sich das lohnt, muss jeder für sich selbst durchrechnen. In vielen Fällen dürfte die Kombination aus gesetzlichem Krankengeld plus ergänzendem Wahltarif günstiger sein.
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