Unfallversicherung: Gute Besserung

Unfallversicherung Test
Die meisten Verletzungen heilen zum Glück wieder komplett aus. Doch wenn nach einem Unfall ein dauerhafter Schaden zurückbleibt, hat das oft starke finanzielle Folgen.

finanztest 09/2003

Eine gute Unfallversicherung muss nicht teuer sein – und eine teure ist nicht immer gut. Finanztest zeigt Ihnen, wie Sie sich besser absichern und mehrere Hundert Euro im Jahr sparen können.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eine der verbreitetsten Policen in Deutschland: Fast 30 Millionen Verträge gab es im Jahr 2001. Die Kunden bekommen von ihrem Versicherer Geld, falls sie durch einen Unfall einen bleibenden Gesundheitsschaden davontragen.

Allerdings stagniert der Absatz: Die Zuwachsrate liegt nur noch bei etwa einem halben Prozent im Jahr. Das bringt den Neukunden oft Vorteile. Die Versicherungsgesellschaften strengen sich mehr an, um sich von der Konkurrenz durch verbesserte Angebote abzuheben.

Sechs Tarife sind „sehr gut“

Unfallversicherung Test
Bei der Arbeit in Haus und Garten, beim Sport oder auf Reisen gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht.

Der Markt ist allerdings äußerst unübersichtlich, und nicht überall, wo „Komfort“ oder „Exklusiv“ draufsteht, ist auch wirklich besserer Versicherungsschutz drin. Finanztest hat deshalb erstmals in diesem Heft nicht nur das Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern auch die Versicherungsbedingungen von rund 200 Angeboten bewertet.

Die Preise unterscheiden sich erheblich: Für ähnliche Leistungen zahlt eine Frau zwischen rund 100 und über 300 Euro im Jahr. Und auch bei den von uns geprüften Bedingungen und den Antragsformularen geht die Spanne von „sehr gut“ bis „mangelhaft“.

Am besten abgeschnitten haben drei Angebote der Versicherungsgesellschaft Ostangler und ein Angebot der Baden Badener Versicherung. Sie erhielten das Qualitätsurteil „sehr gut“.

Die Ostangler hat bis vor kurzem nur regionale Angebote gemacht und tritt jetzt bundesweit auf. Welcher ihrer Tarife am besten passt, hängt davon ab, wer versichert werden soll und wie hoch.

Nur für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes machen die Debeka und die Baden Badener außerdem jeweils noch ein sehr gutes Angebot.

Auch andere Versicherer machen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und ihre Familien, für bestimmte Regionen und für besondere Berufsgruppen Spezialangebote. Sie sind oft deutlich günstiger als die Tarife für die Allgemeinheit.

Wie groß ist das Risiko?

Unfallversicherung Test
Die meisten Unfälle passieren in Haushalt und Freizeit
Jedes Jahr werden etwa 8,8 Millionen Menschen bei Unfällen verletzt. Die ­gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur nach Unfällen bei der Arbeit, in Kindergarten, Schule oder Uni. Das Risiko zu Hause und in der Freizeit ist Privatsache.

Jährlich passieren etwa 9 Millionen Unfälle. Rund 20 000 Menschen kommen dabei zu Tode, 8,8 Millionen werden verletzt. Die meisten von ihnen tragen zum Glück keinen bleibenden Schaden davon.

Nach Angaben aus der Versicherungswirtschaft zahlen die Unfallversicherer jährlich in etwa 800 000 Fällen Geld an Unfallopfer. Kleine Leistungen wie Krankenhaustagegeld sind mitgezählt.

Bei Kindern wird noch deutlicher, dass die Versicherer selten zahlen müssen: Obwohl Kinder viel häufiger verunglücken als Erwachsene, tragen sie selten schwere Blessuren davon.

Eine Untersuchung der Universitäts-Kinderklinik Leipzig ergab: Etwa eine Million Kinder müssen jedes Jahr wegen Unfallfolgen ärztlich behandelt werden. 1 000 von ihnen sterben, 1 000 weitere erleiden eine bleibende körperliche Behinderung.

Sinn einer Versicherung ist es, einen Menschen für den schlimmsten Fall optimal abzusichern. Dass der schlimmste Fall statistisch gesehen nicht sehr wahrscheinlich ist, nützt denjenigen, die ein solches Unglück trifft, nichts.

Wer die Versicherung braucht

Die gesetzliche Unfallversicherung hilft oft nicht. Sie gilt im Wesentlichen nur für Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin und zurück. Kinder und junge Menschen sind in Kindergarten, Schule und Universität sowie auf den Wegen dorthin und zurück geschützt.

60 Prozent aller Unfälle ereignen sich jedoch im Haushalt und in der Freizeit. Deshalb ist eine private Unfallversicherung für Kinder, Menschen in Ausbildung sowie für im Haushalt Arbeitende sinnvoll.

Für alle Erwerbstätigen ist die Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit wichtiger. Eine Unfallversicherung kann die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen. Denn in fast 90 Prozent der Fälle geht die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf eine Krankheit zurück, nicht auf einen Unfall.

Allerdings bekommen längst nicht alle Menschen, die den Schutz nötig hätten, eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer schon älter ist oder bereits eine Erkrankung hat, bekommt in der Regel überhaupt kein sinnvolles Angebot mehr für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Einen Teil des Invaliditätsrisikos kann er dann über eine Unfallversicherung absichern.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt aber auch nicht die Unfallversicherung. So ist eine kaufmännische Angestellte, die durch einen Unfall ein Bein verliert, nicht berufsunfähig. Die Kosten, um ein Auto umrüsten zu lassen oder eine Haushaltshilfe zu engagieren, könnte sie mit dem Geld aus einer Unfallversicherung decken.

Wenn jemand es sich leisten kann, spricht also nichts dagegen, beide Versicherungen abzuschließen.

Geld nur bei bleibendem Schaden

Wie viel Geld es von der Unfallversicherung gibt, hängt von der Schwere des bleibenden körperlichen Schadens ab. Der Grad der Invalidität bemisst sich nach einer so genannten Gliedertaxe.

Der Verlust eines Armes vom Schultergelenk an oder dessen völlige Funktionsunfähigkeit gelten als 70-prozentige Invalidität. Der Verlust der Sehkraft auf einem Auge wird als 50-prozentige Invalidität bewertet, der Verlust eines Zeigefingers mit 10 Prozent.

Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, werden die Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent gibt es aber nicht.

Diese Gliedertaxe sehen die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vorgeschlagenen Musterbedingungen (AUB 99) vor. Versicherer, die ihren Kunden für bestimmte Gesundheitsschäden höhere Invaliditätsgrade zubilligen, haben in unserem Test Pluspunkte für ihre Bedingungen erhalten.

Die Höhe der Beiträge, die ein Kunde für seine Unfallversicherung zahlen muss, richtet sich nach der Gefahrengruppe, in die das Versicherungsunternehmen ihn einordnet.

Üblicherweise werden Erwachsene in zwei Gruppen eingeteilt: In die niedrige Gefahrengruppe kommen zum Beispiel Berufstätige mit Bürojobs. Meist ordnen die Versicherer alle Frauen – egal welchen Beruf sie ausüben – ebenfalls der niedrigeren Gruppe zu. In die höhere Gefahrengruppe kommen beispielsweise Kraftfahrer oder Handwerker.

Unterschiedliche Tarifarten

Es gibt drei Arten, wie ein Unfallversicherungstarif konstruiert sein kann: ­lineare Tarife, Mehrleistungstarife und Progressionstarife.

Bei einer Invalidität unter 25 Prozent spielt der Tariftyp praktisch keine Rolle. Bei einer Versicherungssumme von 100 000 Euro erhält ein Kunde mit 20-prozentiger Invalidität in allen drei Tarifvarianten 20 000 Euro. Deutliche Unterschiede gibt es aber bei Invalidität ab 25 Prozent und mehr.

Finanztest rät, insbesondere für das existenzielle Risiko einer hohen Invalidität vorzusorgen. Das geht nur mit einem Progressions- oder Mehrleistungstarif. Solche Tarife haben sich in unserem Test mit ihrem deutlich besseren Preis-Leistungs-Verhältnis bewährt.

Sie erhöhen die Leistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional. Bei 75 Prozent Invalidität zahlt der Versicherer in einem P-500-Progressionstarif mit einer Versicherungssumme von 100 000 Euro nicht 75 000, sondern 225 000 bis 325 000 Euro.

Bei 100 Prozent Invalidität, etwa durch vollständige Erblindung, gibt es in einem P-500-Tarif 500 000 Euro.

Die Versicherer zahlen den Kunden im Fall des Falles einen einmaligen großen Geldbetrag aus. Das ist wichtig für den Kunden. Denn er benötigt erst einmal eine größere Summe, zum Beispiel um die Wohnung behindertengerecht auszustatten, und kann dann den Rest des Geldes flexibel nach eigenem Gutdünken anlegen.

Manche Versicherer gewähren ihren älteren Kunden diese große Summe nicht mehr. Sie zwingen Versicherten ab 65 Jahren die Auszahlung in Form einer monatlichen Rente auf. Welche das sind, steht in den Tabellen.

Es gibt auch Unfallrentenversicherungen. Anders als Unfallversicherungen zahlen sie Kunden nach einem Unfall eine lebenslange monatliche Rente.

Aufs Kleingedruckte achten

Bei allen Versicherungen sind die Bedingungen wichtig. Denn sie entscheiden darüber, ob der Kunde im Ernstfall Geld von der Versicherung bekommt. Eine wichtige Rolle spielen neben der Gliedertaxe die Fristen für das Eintreten und das Melden der Invalidität.

Der Kunde erhält nur dann Geld vom Versicherer, wenn die Invalidität innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall eingetreten ist. Sie muss außerdem innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein und der Kunde muss seinen Anspruch auch in dieser Zeit beim Versicherer geltend machen. Das verlangen die AUB 99.

Sobald der Arzt nach einem Unfall eine voraussichtlich dauernde Beeinträchtigung feststellt, sollten Patienten sich dies deshalb schriftlich geben lassen und das Papier unverzüglich ihrer Versicherung vorlegen.

Auch bei diesen Fristen sind manche Versicherer großzügiger als die Musterbedingungen AUB 99. Wenn Versicherer längere Fristen für das Eintreten und Melden der Invalidität einräumen, ist das gut für den Kunden. Versicherer, die hier überdurchschnittlich großzügig sind, haben von uns Pluspunkte für ihre Bedingungen erhalten.

Weitere Extras sind überflüssig

Neben dem Versicherungsschutz für den Fall einer Invalidität bieten die Unfallversicherer zahlreiche Sonderleistungen an, die sich zunächst attraktiv anhören. Finanztest rät aber davon ab, Leistungen wie Unfallkrankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungs- oder Übergangsgeld im Rahmen einer Unfallversicherung abzuschließen.

Wer auf den Ersatz seines Einkommens während einer Krankheit angewiesen ist, sollte eine Krankentagegeldversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen. Sie zahlt auch dann, wenn der Patient nicht wegen eines Unfalls, sondern wegen einer Krankheit ausfällt.

Um Angehörige für den Fall des eigenen Todes abzusichern, eignet sich eine Risikolebensversicherung besser als eine Unfallversicherung.

Dennoch ist es sinnvoll, im Rahmen der Unfallversicherung eine kleine Todesfallleistung von etwa 10 000 Euro zu versichern. Denn die Versicherer zahlen im ersten Jahr nach dem Unfall einen Vorschuss in Höhe der Todesfallleistung, wenn noch nicht sicher feststeht, wie schlimm die Invalidität nach Abschluss aller Behandlungen sein wird.

Hat der Kunde keine Todesfallleistung vereinbart, muss er so lange auf sein Geld warten, bis klar ist, wie viel Prozent Invalidität er von dem Unfall zurückbehalten wird. Das kann sich lange hinziehen.

Geschenkt gibt es nichts

Die Versicherer werben in jüngster Zeit verstärkt für die „Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)“, auch bekannt als „Unfall­versicherung mit Prämienrückgewähr (UPR)“. Geworben wird mit der Aussage: „Am Ende der Laufzeit erhalten Sie Ihre Beiträge (ohne Teilzahlungszu­schläge und Versicherungsteuer) garantiert zurück. Und eine Überschussbeteiligung kommt noch obendrauf.“

Wir raten von dieser Versicherung ab. Denn „kostenlos“ ist sie natürlich nicht. In Wirklichkeit kauft der Kunde eine Kombination aus Risikoschutz und Kapitallebensversicherung. Den Risikoschutz der Unfallversicherung gibt es nicht geschenkt.

Vor der „garantierten Rückzahlung“ zieht der Versicherer erst einmal die Versicherungsteuer von 3,2 Prozent sowie seine Kosten ab. Durch die Inflation verliert der eingezahlte Betrag im Lauf der Jahre außerdem stark an Wert.

Zugleich handelt sich der Kunde mit diesem Angebot mehrere Nachteile ein, die alle Kapitallebensversicherungen mit sich bringen.

Ob die versprochenen Überschussbeteiligungen tatsächlich ausgezahlt werden können, hängt zum Beispiel von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab.

Die Rückkaufswerte, also das Geld, das der Kunde bei Kündigung erhält, liegen lange Zeit deutlich unter den eingezahlten Beiträgen. Die „Rendite“ dieser Kapitalanlage ist also in den ersten Vertragsjahren negativ. Der Kunde hat nur eine Chance, die eingezahlten Beiträge wieder rauszubekommen, wenn der Vertrag sehr lange läuft.

Wechselt der Kunde zu einer anderen Unfallversicherung oder endet der Unfallvertrag aus einem anderen Grund, dann läuft der Lebensversicherungsteil beitragsfrei wei­ter. Am Ende kommt dann zwar eine garantierte Mindestleistung raus – aber die Erträge sind auf Sparbuchniveau.

Die Wahrheit sagen

Welche Art von Unfallversicherung der Kunde auch wählt, die Gesundheitsfragen im Antrag sollte er unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Verschweigt er bewusst eine Vorerkrankung, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Wer zum Beispiel eine bereits angeknackste Wirbelsäule nicht angibt und später durch einen Unfall eine Querschnittslähmung davonträgt, riskiert, dass der Versicherer beim Prüfen der Unterlagen auf den Vorschaden stößt und wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten nicht zahlt.

Das Ende der Versicherung

Die Unfallversicherung endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Sie kann vom Versicherten auch vorzeitig durch schriftliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahrs beendet werden. Wenn die Versicherung zahlen musste, können beide Seiten innerhalb von einem Monat nach der Leistung kündigen.

Leider werden die Kunden oft nur bis zum 75. Geburtstag versichert. Danach endet der Vertrag, oder er wird zu schlechteren Bedingungen weitergeführt. Positiv bewertet haben wir, wenn der Vertrag unverändert weiterläuft.

Will der Kunde raus aus dem Vertrag, muss seine Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahrs beim Versicherer vorliegen. Diese Frist ist wichtig für alle Wechselwilligen, die in unserem Test bessere oder preisgünstigere Angebote entdeckt haben.

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