Tierhalter-Haftpflichtversicherung: Ausgewählt, geprüft, bewertet
Finanztest hat 78 Tarife für eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung von 47 Anbietern untersucht. Wir nennen das günstigste Angebot jedes Anbieters, das mindestens eine Versicherungssumme von 3 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden (auch bei einer geschädigten Person) bietet. Viele Versicherer haben weitere Tarife mit höheren Versicherungssummen zu höheren Beiträgen im Angebot. Wir veröffentlichen sie nicht, weil sich diese Tarife in den wichtigen Punkten ihres Leistungsumfangs kaum unterscheiden. Unberücksichtigt blieben Angebote, die nur in Verbindung mit einer anderen Versicherung abgeschlossen werden können, und spezielle Tarife für Senioren ab dem 50. Lebensjahr.
Versicherungssumme: Die Versicherungssumme gibt den Betrag an, den eine Versicherung für einen Schaden maximal zahlt. Bei allen Tarifen sind Vermögensschäden mindestens bis zu einer Höhe von 50 000 Euro gedeckt (bei der Schweizer National mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent).
Jahresbeiträge: Die Beiträge gelten für Tarife ohne Selbstbehalt. Die Versicherungssteuer ist im Beitrag enthalten.
Tarife für Hund und Pferd
Jahresbeiträge für Hunde: Für den angegebenen Beitrag erhält der Tierhalter Versicherungsschutz für einen Hund. Der Beitrag gilt in der Regel nicht für Kampfhunde.
Bullterrier/Pitbull-Terrier: Häufig entscheiden die Versicherer von Fall zu Fall, ob sie einen Kampfhund versichern, oder sie schließen bestimmte Rassen von vornherein aus. Wir haben für zwei Kampfhunderassen die Beiträge beispielhaft angegeben. Ein „-“ bedeutet, dass ein Anbieter uns keinen Beitrag genannt hat, weil er diese Hunde nicht versichert oder sich eine Einzelfallentscheidung vorbehält.
Pferde: Die Beiträge für Pferde sind höher und beziehen sich auf ein großes Pferd. Günstiger sind sie oft für Kleinpferde wie Ponys.
Wichtiger Schutz
Leistungen: Hier sind wichtige Leistungen ohne Aufpreis aufgeführt, die nicht alle Tarife in gleichem Maß abdecken. Der Wortlaut im Vertrag kann von unseren Formulierungen abweichen.
Ja = Der Versicherer bezahlt Schäden bis zur vollen Versicherungssumme. Eingeschränkt = Der Versicherer deckt Schäden nur eingeschränkt.
Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten:
Ja = Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Halter zum Beispiel seiner Leinenpflicht nicht nachkommt oder die Koppel schlecht gesichert hat.
Auslandsaufenthalt:
Ja = Versichert ist der Aufenthalt mit dem Tier in der Europäischen Union für mindestens drei Jahre, im Rest der Welt mindestens ein Jahr.
Deckschäden:
Ja = Versichert sind Deckschäden durch das Tier.
Wichtig für Hundebesitzer
Mietsachschäden:
Ja = Schäden an der eigenen Mietwohnung durch das Tier sind zumindest bis zu einer Höhe von 300 000 Euro gedeckt.
Tierische Ausscheidungen:
Ja = Schäden an der Mietsache durch tierische Ausscheidungen sind ausdrücklich mitversichert. Außerhalb der Mietsache sind diese Schäden aber in der Regel auch abgedeckt.
Wichtig für Pferdebesitzer
Mithalter:
Ja = Der Mithalter des Tieres ist ebenfalls mitversichert oder kann in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden (z. B. Haltergemeinschaft, Reitbeteiligung).
Fremdreiter:
Ja = Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn das Pferd von anderen geritten wird. Wenn nur Schäden an Dritten, aber keine Verletzungen des Fremdreiters selbst versichert sind, haben wir dies mit „eingeschränkt“ markiert.
Flurschäden:
Ja = Schäden, die das Pferd in Flur und Fauna anrichtet, sind mitversichert.
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