Serie Löcher im Schutz, Teil 1: Grenzen der Haftpflicht
01.09.2009
Auch der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung hat Grenzen. Fügt das Kleinkind eines Versicherungsnehmers anderen Schaden zu, kann der Versicherer die Zahlung verweigern. Zum Nachteil des Geschädigten. Es gibt aber Schutz für Familien mit kleinen Kindern. Finanztest nennt die besten Tarife dafür.
Ausnahme von der Regel
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Policen. Grundsätzlich gilt: Sie zahlt für Schäden, die der Versicherungsnehmer anderen zufügt. Doch für mitversicherte Kinder gilt diese Regel nicht immer. Bis zum siebten Geburtstag sind sie nicht deliktfähig. Im Straßenverkehr erhöht sich die Altersgrenze sogar auf zehn Jahre. Das heißt, verursachen sie einen Schaden, gibt es rechtlich keinen Schuldigen. Folge: Der Versicherer muss nicht zahlen. Nur wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben, muss das Unternehmen den Schaden übernehmen.
Schutz für die gesamte Familie
Dennoch möchten viele Eltern, dass ihre Versicherer auch Schäden abdecken, die ihr Kleinkind verursachen könnte - etwa, wenn es ein Auto zerkratzt oder das Fenster des Nachbarn einwirft. Sie fühlen sich gegenüber den Geschädigten moralisch verpflichtet, für solche Schäden geradezustehen. Und dieser Schutz ist möglich und sinnvoll. Aber nur etwa die Hälfte von 140 untersuchten Privathaftpflicht-Familientarifen versichern deliktunfähige Kinder mit. Meist liegt die Versicherungssumme für solche Fälle bei 5 000 Euro, aber auch höhere Deckungssummen sind möglich. Tarife mit besonders hohen Deckungssummen sowie besonders günstige Tarife mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 Euro zeigt der Testkompass.
Noch mehr Lücken im Schutz
Es gibt noch weitere Situationen, in denen die meisten Haftpflichtpolicen nicht zahlen. Das zeigte der Test aus Finanztest 8/2009: Guter Schutz im Ausland. Nur sieben von 140 untersuchten Familientarifen sicherten sowohl die wichtigsten Risiken im Alltag als auch wesentliche Risiken im Urlaub ab - etwa Schäden an gemieteten Fahrrädern, am Mobiliar im Ferienhaus oder durch Unfälle, die der Versicherte als Surfer verursacht. Doch auch zu Hause fehlt manchmal ausreichender Schutz. Wer etwa aus Gefälligkeit bei Freunden Blumen gießt oder beim Umzug hilft und dabei etwas beschädigt, muss oft den Ärger aushalten oder ins eigene Portmonee greifen. Denn viele Haftpflichtpolicen sichern solche Gefälligkeiten nicht ab.
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