Senioren-Unfallversicherung: Diese Policen helfen wirklich
Echte Hilfe oder teurer Placebo? Nur bei den besten Seniorenpolicen stimmt die Hilfeleistung nach einem Unfall wirklich.
Einmal im Jahr stürzt jeder Mensch im Alter über 65 Jahre. Das ist der statistische Durchschnittswert. Ein Zehntel dieser Stürze führt zu ernsten Verletzungen, zum Beispiel Knochenbrüchen. Kein Wunder, dass viele ältere Menschen Angst haben zu stürzen – und Angst davor, sich von den Folgen eines Sturzes nicht wieder zu erholen.
Die Versicherungswirtschaft macht sich diese Angst zunutze. Sie verkauft seit einigen Jahren spezielle Unfallversicherungen für Senioren. Rund zwei Millionen Verträge dürften schon im Umlauf sein.
Das wichtigste Verkaufsargument der Vermittler sind die Hilfeleistungen nach einem Unfall: Ein Anruf nach dem Sturz genügt, und schon kümmert sich umgehend jemand um den Verunglückten.
Er bekommt Hilfe im Haushalt, zum Beispiel beim Putzen, Wäschewaschen oder Einkaufen. Im Idealfall gehören auch ein Menübringdienst, pflegerische Unterstützung zum Beispiel beim Aufstehen, der Körperpflege oder anderen Verrichtungen des täglichen Lebens dazu.
Umfassende Hilfe für sechs Monate
Für Menschen, die allein leben, kann die Hilfe vom Versicherer entscheidend sein, um weiter in der eigenen Wohnung zurechtzukommen. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung hat bei solchen vorübergehenden Problemen Lücken.
Die Hilfeleistungen spielen in unserem Test die wichtigste Rolle. In unseren Tabellen kommen nur Angebote vor, die umfassende Hilfe für die ersten sechs Monate nach dem Unfall bieten. Wir haben so aus der Fülle der Angebote die empfehlenswertesten herausgefiltert.
Sinnvolle Angebote haben wir bereits für 60 Euro im Jahr gefunden. Wer zusätzlich zu den Hilfeleistungen auch Geld bei bleibenden Gesundheitsschäden will, muss mehr bezahlen. Die günstigsten Angebote für Neukunden mit 65 Jahren liegen dann zwischen 110 und 160 Euro im Jahr.
Finanztest empfiehlt ein Angebot nur, wenn der Versicherer auch die Kosten für die Putzhilfe, den Pflegedienst oder die Mittagsmahlzeit übernimmt. Das ist nicht selbstverständlich. Manch ein Versicherer wirbt mit einer langen Liste von Dienstleistungen, doch bei näherem Hinsehen stellt sich heraus, dass er viele Leistungen lediglich vermittelt und nicht bezahlt.
Außerdem sollten die Hilfen nicht zu knapp bemessen sein. So war uns zum Beispiel wichtig, dass mindestens einmal pro Woche zwei Stunden geputzt wird, wenn der Kunde dies wünscht. Manche Versicherer halten ihre Kunden offenbar für weniger reinlich und bezahlen den Reinigungsdienst nur in 14-tägigem Abstand. Welche Hilfen in welchem Umfang wir verlangt haben, ist in der „Checkliste“ aufgeführt.
Malteser und andere Helfer im Einsatz
Die Versicherungsgesellschaft putzt, kocht und pflegt natürlich nicht selbst. Sie organisiert die Hilfe über Dienstleister, zum Beispiel das Unternehmen Mondial Assistance, das überwiegend für die Allianz tätig ist. Andere haben Verträge mit dem Malteser-Hilfsdienst oder den Johannitern.
Stößt dem Kunden etwas zu, wählt er die Notfallnummer seines Versicherers. Die Hilfsorganisation sorgt dann dafür, dass der Verunglückte ohne langwierige Anträge sofort die nötige Hilfe bekommt. So waren Mondial, Malteser und Johanniter im Jahr 2008 bei rund 8 800 Fällen im Einsatz.
Nach Angaben des Malteser Hilfsdienstes nehmen die meisten Kunden die hauswirtschaftlichen Hilfen in Anspruch. Etwa jeder Vierte lässt sich auch mit Mahlzeiten versorgen, rund ein Fünftel nutzt die Begleitung zum Arzt oder zu Therapien und etwa 16 Prozent brauchen auch Pflege.
Dass jemand die vollen sechs Monate auf Hilfe angewiesen ist, kommt selten vor. Peter Balz von der Johanniter-Unfallhilfe weiß: „Die Menschen sind sehr dankbar, wenn ihnen nach einem Unfall jemand hilft. Aber sie sind auch froh, wenn sie wieder selbstständig zurechtkommen.“
Eine große Einschränkung gilt jedoch für alle Angebote: Menschen, die wegen Krankheit vorübergehend auf Hilfe im Alltag angewiesen sind, haben von der Police normalerweise nichts. Sie hilft nur bei Hilfsbedürftigkeit nach einem Unfall.
Ein Unfall ist nach den Bedingungen der Unfallversicherer „ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“. Krankheiten haben ihre Ursache aber im Körper.
Oberschenkelhalsbruch versichert
Einzelne Versicherer bieten zumindest bei ausgewählten Erkrankungen trotzdem Hilfe an. Im Tarif Ringpflegehilfe Kompakt des Deutschen Rings erhalten Versicherte auch nach einem Schlaganfall, Herzinfarkt oder bei Krebs Hilfe. Das ist ein Plus, aber bei weitem kein vollständiger Schutz. Wenn eine schwere Grippe oder ein Bandscheibenvorfall Patienten ans Bett fesselt, nützt ihnen auch diese Police nichts. Und natürlich muss der Kunde für den begrenzten Krankheitsschutz zahlen: Ein Mann, der beim Deutschen Ring den Elementartarif ohne diesen Schutz für 120 Euro bekommt, zahlt für den Kompakttarif 297 Euro im Jahr.
Auch ein Oberschenkelhalsbruch, den viele ältere Menschen erleiden, ist nicht immer Folge eines Unfall. Haben sie Osteoporose, kommt es vor, dass Knochen „einfach so“ brechen, beim Aufstehen vom Sofa. In diesem Fall machen einige Versicherer eine Ausnahme: Sie zahlen sowohl die Hilfe als auch die vorgesehene Geldsumme im Falle einer Invalidität. Andere leisten nur eine kleinere Sonderzahlung.
Selbst nach einem echten Unfall muss der Versicherer nicht immer zahlen. War eine Bewusstseinsstörung die Ursache des Unfalls, bekommt der Kunde nichts. Das betrifft meist Unfälle unter Alkoholeinfluss.
Vom Schutz ausgeschlossen sind oft auch Unfälle, die infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls passieren. Einige Versicherer regeln das kundenfreundlicher. Unfälle infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls sind dort mitversichert, nicht jedoch der Infarkt oder Schlaganfall selbst.
Hilfe plus Geld bei Invalidität
Zum Glück erholen sich die meisten Menschen wieder von den Folgen eines Unfalls. Zwar sind 3,6 Millionen Menschen ab 65 Jahre schwerbehindert, doch bei weniger als 1 Prozent ist die Ursache ein Unfall, meist sind Krankheiten schuld.
Hat jemand aber doch einen schweren Unfall, kann das auch finanzielle Folgen haben. Lässt er seine Wohnung behindertengerecht umbauen oder sein Auto umrüsten, braucht er schnell 30 000 Euro oder mehr. Unter Umständen benötigt er auch auf Dauer eine Haushaltshilfe oder Therapien, die die Kasse nicht zahlt.
Für diese Fälle bieten etliche Senioren-Unfallversicherungen zusätzlich zur Hilfe im Haushalt und bei der täglichen Versorgung eine Kapitalzahlung an, wenn durch den Unfall eine bleibende Gesundheitsschädigung entsteht. Der Grad des Gesundheitsschadens, die Invalidität, wird nach der Gliedertaxe gemessen, einer vom Versicherer festgelegten Skala. Wie viel der Versicherer zahlt, hängt von der festgestellten Invalidität und der zugrundeliegenden Versicherungssumme ab.
In unserem Test haben wir zwei Modellfälle gebildet. Im ersten Fall gehen wir von einem Kunden aus, der vor allem an der Hilfe im täglichen Leben direkt nach dem Unfall interessiert ist. In unserem zweiten Modellfall bekommt der Kunde zusätzlich im Falle von Invalidität einen größeren Betrag.
Wir haben festgelegt, dass der Versicherte bei einer Invalidität von 50 Prozent mindestens 50 000 Euro erhalten soll. Die geforderte Summe erreichen die Versicherer auf unterschiedliche Weise. Bei etlichen Anbietern muss der Kunde einen zweiten Vertrag für eine normale Unfallversicherung abschließen. Die Kosten dafür haben wir dann in den Preis eingerechnet.
Fast alle Angebote sehen bereits ab 1 Prozent Invalidität anteilige Leistungen vor. Doch einzelne, wie die DBV-Winterthur oder die Hamburg-Mannheimer bei Kunden über 67 Jahren, zahlen erst bei einer höheren Invalidität. Das ist ein Nachteil. Denn schon 20 oder 25 Prozent Invalidität werden selten erreicht. Außerdem ziehen die Versicherer von der festgestellten Invalidität wieder etwas ab, wenn jemand bereits größere krankheitsbedingte Vorschäden hatte.
Laut den vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft empfohlenen Musterbedingungen gibt es Abzug für Krankheiten, wenn diese zu 25 Prozent oder mehr an der Invalidität mitgewirkt haben. Die Anbieter von Seniorenpolicen rechnen sie zumindest oft erst ab 30 Prozent an.
Versicherer kann Kunden kündigen
Senioren-Unfallpolicen werden meist als Ein- oder Dreijahresverträge angeboten. Nach Ablauf dieser Zeit verlängern sie sich automatisch um ein Jahr, wenn der Kunde oder das Unternehmen nicht kündigen. Der Versicherer könnte also einem Kunden vorsorglich kündigen, wenn er befürchtet, dass er wegen seines höheren Alters künftig mehr Unfälle hat. Auch nach einem Schadensfall können beide Seiten kündigen. Die Versicherer dürfen Kunden noch im laufenden Vertragsjahr rauswerfen, wenn sie zu häufig Leistungen beanspruchen.
Die Huk-Coburg Allgemeine und die VRK haben in ihren Bedingungen zusätzlich ein Höchstversicherungsalter von 85 Jahren. Hat der Kunde dieses Alter erreicht, endet die Versicherung automatisch. Das liegt daran, dass diese Angebote normale Unfallversicherungen sind, die auch jüngere Leute abschließen können. Bei diesen ist ein Höchstversicherungsalter üblich.
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