Reiserücktrittskosten-Versicherung: Ausgewählt, geprüft, bewertet

finanztest 07/2007

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Finanztest hat die Versicherungen aller Anbieter mit Marktbedeutung untersucht. Nicht berücksichtigt sind Versicherungspakete und Policen, die der Versicherer nur vermittelt.

Beiträge für den Grundschutz: Der Versicherer zahlt die Stornokosten, wenn der Urlauber die ­Reise aus Gründen wie unerwarteter schwerer Krankheit, Tod oder schwerem Unfall nicht antritt. Der Beitrag hängt vom Reisepreis ab.

Zusatzleistungen

Viele Versicherer erweitern den Grundschutz und zahlen auch bei anderen Rücktrittsgründen.

Nichtantritt einer Reise wegen …: Die Stornokosten werden meist nur ersetzt, wenn der Versicherte selbst von einem der folgenden Fälle betroffen ist.

Neue Arbeit / Verlust der Arbeit: Der Versicherer zahlt, wenn der Versicherte arbeitslos gemeldet war und unerwartet Arbeit findet oder wenn ihm der Arbeitgeber unerwartet betriebsbedingt kündigt.

Arbeitsplatzwechsel: Der Versicherer zahlt, wenn die Reise vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht wurde und die Reisezeit in die Probezeit fällt.

Prüfung / Wehrdienst etc.: Wird der Versicherte unerwartet zu Zivil-, Wehrdienst oder Wehrübung einberufen oder muss er eine Schul- oder Universitätsprüfung unerwartet wiederholen und kann den Termin nicht verschieben, zahlt der Versicherer.

Verspäteter Antritt: Wird eine Reise verspätet angetreten, erstattet der Versicherer die Mehrkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Vorzeitiger Abbruch einer Reise: Muss der Versicherte zum Beispiel wegen Krankheit vorzeitig abreisen, übernimmt der Versicherer die Mehrkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Nachreisekosten: Kann der Versicherte wegen Erkrankung oder Unfalls an einer Rundreise nicht teilnehmen, trägt der Versicherer die Mehrkosten für den Wiederanschluss bis zur Höhe der noch nicht genutzten Reiseleistungen.

Verspätete Rückkehr: Der Versicherer übernimmt zusätzliche Reisekosten, wenn der Versicherte zum Beispiel wegen einer Krankheit erst später als geplant zurückkehren kann.

Nicht genutzte Leistungen: Kann der Versicherte wegen des Reiseabbruchs nicht alle Leistungen nutzen, wird ihm der anteilige Preis erstattet.

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