Rechtsschutz-Versicherung: Und raus bist du
Prozessfreudige Kunden sind den Versicherern ein Dorn im Auge. Wegen des hohen Kostenrisikos kündigen sie ihnen meist bald die Police. Aber auch Versicherte mit wenig Schadensfällen können rausfliegen.
Knapp zehn Jahre war Johanna Berewinkel bei der Huk-Coburg rechtsschutzversichert. Da bekam sie im vergangenen Sommer eines Tages die Kündigung der Police. Grund war die „ungünstige Schadensentwicklung“. Sie und ihr Mann hatten im Jahr 2003 die Versicherung in Anspruch genommen. Zum ersten Mal seit ihrem Abschluss 1994, aber dafür gleich in fünf Fällen.
Fünf Fälle klingt happig, aber das geht schneller, als mancher Versicherte denkt. Vor allem, wenn verschiedene Schadensfälle letztlich nur auf einem Lebenssachverhalt beruhen.
So war es bei Frau Berewinkel. Sie hatte Streit mit ihrem Arbeitgeber wegen einer Insolvenzkündigung und ausstehenden Lohns. Für die Huk waren das zwei Schadensfälle. Ihr Mann hatte ebenfalls Streit mit seinem Chef. Es ging um zwei Abmahnungen am selben Tag und um eine Kündigung. Die Huk sah das als drei weitere Schadensfälle.
Für die Streitigkeiten der Berewinkels musste die Huk knapp 2 200 Euro zahlen. Das war dem Unternehmen zu viel.
Meist nach zwei Fällen im Jahr
Die Huk nutzte die Gelegenheit, die Versicherung der Berewinkels „außerordentlich“ zu kündigen.
Eine außerordentliche Kündigung ist für beide Parteien möglich, wenn der Versicherer innerhalb von zwölf Monaten zweimal eine Deckungszusage erteilt. Bei ADAC, Auxilia, Gerling, HDI und Örag geht das sogar bereits nach der ersten Deckungszusage.
Nicht immer wollen sich die Versicherer aber endgültig von dem Kunden trennen. So hat Finanztest im Rahmen einer Leserbefragung festgestellt, dass zum Beispiel die Huk in mehreren anderen Fällen die Kündigung benutzte, um dem Kunden ein neues Rechtsschutzangebot zu machen, diesmal aber mit Selbstbeteiligung.
Die Kündigung der Police ist zum einen lästig, weil man sich meist einen neuen Versicherer suchen muss. Sie erschwert aber auch einen neuen Rechtsschutz. Denn der Kunde muss im Aufnahmeantrag der neuen Versicherung angeben, ob er bei der alten Versicherung selbst gekündigt hat oder ob ihm gekündigt wurde. Wer gekündigt wurde, hat oft keine Chance mehr.
Das stellte auch Stefan Grauermann* fest. Seitdem er vor kurzem von seiner Rechtsschutzversicherung nach 25 Jahren vor die Tür gesetzt wurde, hat er bereits die dritte Absage von anderen Anbietern bekommen. Die Versicherer teilten ganz offen mit, dass sie wegen der Kündigung der Police an einem Vertrag mit ihm kein Interesse hätten.
Infosystem zur Risikoprüfung
Eine schwarze Liste, in der negative Kundendaten von den Versicherern gesammelt werden, soll es laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aber nicht geben. Allerdings unterhält der GDV das computergestützte Informationssystem Uniwagnis, das den Gesellschaften auch bei der Risikoprüfung hilft.
Dort können Versicherer Kunden melden, die wegen ungünstigen Schadensverlaufs, das heißt wegen mindestens drei Versicherungsfällen in 36 Monaten gekündigt wurden. Nimmt der GDV die Daten auf, werden sie verschlüsselt gespeichert. „Ein Rückschluss auf die Person ist nicht möglich“, versichert Ulrike Hartmann vom GDV.
Allerdings geben die Kodes einem Versicherer, der einen Antragsteller bei Uniwagnis überprüft, Hinweise auf das meldende Unternehmen und auf eine mögliche Schadenshistorie des Neukunden. Dann braucht der Anbieter nur noch beim alten Versicherer anzurufen und er weiß Bescheid.
*Name von der Redaktion geändert.
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