Rechtsschutz-Versicherung: Das sind Anwalts Lieblinge

Rechtsschutzversicherung Test
Nicht nur auf den grünen Balken kommt es an. Das Verhältnis von guten und schlechten Bewertungen entscheidet. Die Versicherer sind alphabetisch geordnet. Die Zahlen neben den Balken geben an, wie viel Prozent der befragten Anwälte ein Unternehmen als besonders gut oder schlecht bewerten. Mehrfachnennungen waren möglich. Zeitraum der Befragung: Februar - Juli 2002.

finanztest 01/2003

Ebenso wichtig wie ein günstiger Preis der Police ist das Verhalten des Versicherers im Fall des Falles. Anwälte vergeben hier unterschiedliche Noten.

Rechtsschutzversicherung

Wer gutes Geld zahlt, der will, dass der Versicherer wirklich einspringt, wenn er muss. Schön, wenn man einen kennt, der einen kennt, der sagen kann: „Mit meinem Versicherer bin ich immer gut gefahren.“

Für alle, die keinen kennen, hat ­Finanztest bei denen nachgefragt, die über das Abwicklungsverhalten von Rechtsschutzversicherungen Bescheid wissen: bei den Anwälten. Fast 9 500 Anwälte aus 15 ausgewählten Rechtsanwaltskammerbezirken haben wir befragt, fast 3 000 haben geantwortet. Repräsentativ ist die Befragung nicht, sie liefert aber ein Stimmungsbild.

Viele Versicherer ohne Wertung

Das Ergebnis bestätigt die Werbung „Advocard ist Anwalts Liebling“. Die These, dass große Versicherer reibungsloser arbeiten als kleine, bestätigt die Umfrage aber nicht. Denn eindeutige Aussagen bekam Finanztest sowieso nur über die Versicherer, die hierzulande den größten Umsatz machen. Die zehn dargestellten Versicherer sind beim Policenverkauf die Top 10 der Branche.

Natürlich. Neben den vielen Fällen auf dem Anwaltstisch, die von Marktführern finanziert werden, gehen die von kleinen Versicherern unter. Die Kleineren müssen nicht unbedingt besser oder schlechter arbeiten. Sie sind Anwälten nur nicht so präsent.

Gefragt hatten wir die Anwälte nach den Versicherern, mit denen sie sehr zufrieden sind und nach denen, die nicht so doll sind. In beiden Fällen tauchten die dargestellten 10 Unternehmen auf den 10 ersten Plätzen auf.

Eine Meinung über die Güte eines Versicherers kann man sich also mit der Grafik nur bilden, wenn man sowohl den roten als auch den grünen Balken der einzelnen Unternehmen anschaut.

Die Meinung der Finanztest-Leser

Das Stimmungsbild der Anwaltsbefragung ergänzt eine Umfrage unter rund 2 000 Finanztest-Lesern. Darunter waren 1 700 Versicherte. Sie waren meist mit ihrem Versicherer zufrieden.

Die Advocard sticht nicht so heraus wie in der Anwaltsbefragung. Nur 63 der Befragten sind dort versichert. Immerhin 5 von 36 Advocard-Kunden mit Rechtsschutzfall gaben an, dass der Versicherer bereits einmal die Zahlung verweigerte und erst nach Drängeln zahlte.

Unter dem Strich nehmen sich die großen Versicherer jedoch nicht allzu viel. In durchschnittlich 10 Prozent der Fälle machen sie Finanztest-Lesern das Leben überflüssig schwer.

Die befragten Leser haben wie die Anwälte vornehmlich für die Großen aussagekräftige Ergebnisse geliefert. Aber auch bei der kleineren WGV sind 92 der befragten Leser versichert. Sie macht besonders günstige Angebote. Hier berichteten 8 von 41 Versicherten mit Rechtsschutzfall, dass das Unternehmen zickte.

Was macht den Unterschied?

Was bei der Anwaltsbefragung letztlich den Unterschied zwischen Top und Flop ausmacht, darüber können wir nur spekulieren. Die Schnelligkeit der Versicherer war es offenbar nicht. Denn es gab keine Ausreißer bei der Frage, wie lange Versicherer denn über den Fällen brüten, bevor sie Rechtsschutz gewähren. Üblicherweise haben Anwalt und Versicherter spätestens nach ein bis zwei Wochen Gewissheit.

Oder lehnen „schlechte“ Versicherer häufig Fälle wegen fehlender Erfolgsaussichten ab? In vielen Rechtsschutzpolicen ist geregelt, dass dann ein Schiedsverfahren entscheiden soll. Da aber solche Schiedsverfahren so gut wie nie stattfinden (siehe Interview), spielt das offenbar auch keine Rolle.

Bleibt nur die Ahnung, dass „böse“ Versicherer öfter zu Unrecht annehmen, dass ein Fall nicht versichert sei oder eine Ausschlussklausel greife. Und dass „gute“ auf Anraten des Anwalts auch mal zahlen, obwohl sie nicht müssten.

So muss der Versicherer manchmal erst zahlen, wenn die Sache vor Gericht ist. Sinnvoll kann kulante Kostendeckung aber auch schon im vorgerichtlichen Streit sein, wenn so ein teurer Prozess vermieden wird.

Eines sollten Kunden immer berücksichtigen: Ein kulanter Versicherer ist bequem. Wenn er aber lax mit Deckungszusagen umgeht, finanziert der Kunde über die Beiträge auch unsinnigen Streit anderer Versicherter.

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Interview

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