Gesetzliche Krankenkasse: Zusatzbeiträge

16.05.2012

Die letzten großen Krankenkassen legen den Zusatzbeitrag auf Eis. Doch die unbeliebte Abgabe kann wiederkommen. test.de sagt, was Sie erwartet.

Gesetzliche Krankenkasse
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Fast alle Kassen ohne Zusatzbeitrag

Der Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung erhält so viel Geld, dass die allermeisten Krankenkassen 2012 keinen Zusatzbeitrag erheben. Der Kassenriese DAK Gesundheit schafft den Beitrag zum 1. April 2012 ab, ebenso die kleinen Kassen BKK Phoenix und BKK advita. Die KKH-Allianz verzichtet bereits seit März 2012 auf den Zusatzbeitrag. Die Deutsche BKK und die BKK Hoesch planen die Abschaffung zum Oktober dieses Jahres. Die Mehreinnahmen der Kassen stammen aus den allgemeinen Beiträgen, deren Satz zum 1. Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht wurde. Künftig soll der Beitragssatz aber nicht mehr steigen. Finanzlücken sollen die Versicher­ten dann allein über Zusatzbeiträge stopfen.

Defizit der Kassen wächst

Die Einnahmen der Krankenkassen haben 2011 kräftig zugelegt, allein von Januar bis September 2011 etwa um 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Ausgaben kletterten derweil nur um 2,2 Prozent. Der Grund: 2011 stiegt der Beitragssatz der Krankenversicherung von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Der Arbeitsmarkt brummt und die Ausgaben für Medikamente sind gesunken. Doch auf lange Sicht halten die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen vermutlich nicht mit den Ausgaben Schritt. Die Ausgaben wuchsen in den vergangenen Jahren insgesamt stärker als das Lohnniveau, das für die Kassen entscheidend ist. Setzt sich diese Entwicklung der vergangenen Jahre fort, entsteht Jahr für Jahr ein höheres Defizit. Bereits im Jahr 2015, so prognostiziert der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem der Universität Duisburg-Essen, dürften die Zusatzbeiträge aller Krankenkassen im Durchschnitt bei ungefähr 19 Euro liegen.

Das gilt für Versicherte

test.de erläutert, was heute gilt und was zukünftig geplant ist:

Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz stieg im Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent. Den Anstieg tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Rent­ner und Rentenversicherungsträger je zur Hälfte. Der Beitragsanteil der Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger liegt dann bei 7,3 Prozent. Für die Versicherten kommen – wie gehabt – noch 0,9 Prozent Sonderbeitrag hinzu, sodass sie seit Januar 8,2 Prozent ihres Einkommens zahlen müssen. Für einen angestellten Durchschnittsverdiener mit 2 500 Euro monatlichem Bruttoeinkommen verteuert sich die Krankenversicherung so um 7,50 Euro im Monat.

Zusatzbeitrag. Der Anteil der Arbeitgeber und Renten­versicherungs­träger wurde fest­geschrieben. Sie sollen auch in Zukunft nie mehr als 7,3 Prozent zahlen. Künftige Kostensteigerungen oder Einnahmen­rückgänge müssen die Versicherten alleine tragen. Reichen einer Krankenkasse die Einnahmen nicht, muss sie einen Zusatzbeitrag verlan­gen. Dann zahlt jedes Mitglied unabhängig vom Einkommen den gleichen Euro-Betrag obendrauf. Prozentuale Zusatzbeiträge sind nicht mehr erlaubt.

Sozialausgleich. Die Bundesregierung legt jährlich einen „durchschnittlichen Zusatzbeitrag“ fest. Liegt dieser höher als 2 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, bekommt das Kassenmitglied die Differenz erstattet. Bei Arbeitnehmern und Rentnern soll die Erstattung automatisch mit dem Kassenbeitrag verrechnet werden. Selbstständige oder Menschen mit mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen müssen selbst einen Antrag bei der Kasse stellen.
Tipp: Mehr zum Thema in der Meldung Zusatzbeiträge auch für Hartz-IV-Empfänger.

Beispielrechnung

Durchschnittsverdiener mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 2 500 Euro werden voraussichtlich erst in einigen Jahren einen Sozialausgleich bekommen, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 51 Euro erreicht hat. Selbst dann findet kein echter Ausgleich statt. Muss der Versicherte bei seiner Kasse einen höheren Zusatzbeitrag zahlen – zum Beispiel 75 Euro im Monat– erhält er trotzdem nur 1 Euro als „Ausgleich“. Die geplante Regelung führt zu einer erheblichen Mehrbelastung, vor allem für Menschen mit geringem Einkommen. Würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag zum Beispiel auf 25 Euro im Monat festgelegt, sähe die Rechnung so aus:

Sozialausgleich (durchschnittlicher Zusatzbeitrag - Belastungsgrenze):

Monatseinkommen: 1 000 Euro

Belastungsgrenze (2 % von 1 000 Euro): 20 Euro

Sozialausgleich (25 Euro – 20 Euro) = 5 Euro

Kasse 1:

Tatsächlicher Zusatzbeitrag: 25 Euro

Verbleibender monatlicher Zusatzbeitrag (25 Euro – 5 Euro) = 20 Euro

Kasse 2:

Tatsächlicher Zusatzbeitrag: 35 Euro

Verbleibender monatlicher Zusatzbeitrag (35 Euro – 5 Euro) = 30 Euro

Strafgebühr

Zahlt jemand für sechs oder mehr Monate den Zusatzbeitrag nicht oder unvollständig, wird ein Verspätungszu­schlag fällig. Die Kassen dürfen als Zuschlag maximal die Summe der drei letzten Zu­satzbeiträge verlangen, mindestens jedoch 30 Euro. Solange Zusatzbeiträge und Verspätungszuschlag nicht vollständig gezahlt sind, haben Versicherte keinen Anspruch auf den Sozialausgleich.

Nach individuellen Schwerpunkten suchen

Auf Versicherte kommen durch die steigenden Beitragssätze höhere Kosten zu. Wer gut über die eigene Kasse informiert ist, kann ihr Angebot besser nutzen und so oft viel Geld sparen. Wer mit den Leistungen der bisherigen Kasse nicht zufrieden ist, sollte wechseln. Der Produktfinder hilft dabei, eine Krankenkasse zu finden, die zur individuellen Lebenssituation passt. Versicherte können gezielt nach bestimmten Leistungen oder Serviceangeboten suchen oder ihre Kasse mit anderen vergleichen. Selbstverständlich enthält der Produktfinder auch Informationen über Zusatzbeiträge. Immerhin: Die meisten Kassen im Produktfinder haben zugesichert, dass sie in diesem Jahr keinen Zusatzbeitrag erheben werden. Auch diese Information ist in der Datenbank enthalten.

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