Private Kranken­versicherung: Ausgewählt, geprüft, bewertet

finanztest 12/2006

Tarifauswahl: Wir haben Tarife von 36 Gesellschaften in der Krankheitskostenvollversicherung verglichen, die allen Kunden zugänglich sind. Wir haben alle Angebote auf dem deutschen Markt bewertet, die den von uns vorgegebenen Mindestleistungsumfang bieten (siehe „Leistung zählt: Unsere Mindestanforderungen“).

Private Krankenversicherung

Im Tarifvergleich für Angestellte musste die jährliche Selbstbeteiligung außerdem zwischen 240 und 520 Euro liegen, im Tarifvergleich für Selbstständige zwischen 420 und 750 Euro. Diese Festlegung war notwendig, da nur Tarife mit ähnlich hohen Selbstbeteiligungen verglichen werden können. Über Tarife mit niedrigeren oder höheren Selbstbeteiligungen können wir daher keine Aussagen machen. Die Tarife der Mecklenburgischen sind deshalb nicht in unserem Vergleich vertreten.

Nicht berücksichtigt wurden außerdem Tarife, die keine Alterungsrückstellung bilden, sowie Hausarzttarife und Tarife mit garantierter Beitragsrückgewähr. Ihre Beiträge sind nicht mit den Beiträgen der übrigen Tarife vergleichbar. Auch Tarife, die nur in den neuen Bundesländern angeboten werden, wurden nicht aufgenommen.

Der Beihilfetarif CAB der Halleschen sowie die Tarife VS100/275 der Mannheimer, proME2 der Mecklenburgischen und ASZ/SB1 der Signal wurden von den Gesellschaften für das Neugeschäft geschlossen. In diesen Tarifen werden keine Verträge mehr angeboten. Sie wurden in der Untersuchung nicht berücksichtigt. Das Gleiche gilt für den Tarif A330 der ehemaligen Globalen Krankenversicherung.

Die Nürnberger war nicht bereit, uns die Daten zu ihren Tarifen A006 und A012 sowie zu ihrem Beihilfetarif AB zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaften Continentale und LKH waren gar nicht zu einer Teilnahme bereit. Die Daten haben wir in diesen Fällen verdeckt erhoben.

Modellkunden: Bei der Bewertung der Tarife haben wir den unterschiedlichen Versicherungsbedarf von Angestellten, Selbstständigen und Beamten sowie von Männern und Frauen berücksichtigt. Für jede dieser Gruppen hat Finanztest die Angebote getrennt verglichen. Für die Beurteilung der Beihilfetarife für Beamte haben wir unterstellt, dass 50 Prozent der Krankheitskosten zu versichern sind. Das entspricht dem Versicherungsbedarf eines ledigen Bundesbeamten.

Wir haben für alle sechs Vergleiche ein Eintrittsalter von 35 Jahren zugrunde gelegt, da der Wechsel in die private Krankenversicherung idealerweise spätestens bis Mitte dreißig erfolgen sollte.

Tarifangebot

Die aufgeführten Tarifangebote decken ambulante und stationäre Leistungen, Zahnleistungen und Krankentagegeld ab. Steht in einer oder mehreren Spalten ein Strich, sind die Leistungen bereits in anderen Bausteinen enthalten.

Finanztest-Qualitätsurteil

Für jeden Tarif haben wir ein Finanztest-Qualitätsurteil gebildet. In dieses Urteil gingen das Preis-Leistungs-Verhältnis mit einem Gewicht von 70 Prozent und die Entwicklung der Beiträge für Neukunden in den vergangenen acht Jahren mit einem Gewicht von 30 Prozent ein.

Bei Angeboten, die erst nach dem 1. August 1996 eingeführt wurden, haben wir nur das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet. Für die Bewertung haben wir den Marktdurchschnitt als Maßstab zugrunde gelegt. Ein Qualitätsurteil „sehr gut“ bedeutet also, dass das Tarifangebot weit über dem Marktdurchschnitt liegt, ein Qualitätsurteil „mangelhaft“, dass es weit darunter liegt.

Aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis

Für das Preis-Leistungs-Verhältnis haben wir die Leistungen und Beiträge am Stichtag 1. August 2006 beurteilt.

Leistungen: Die vertraglich garantierten Leistungen wurden nach einem Punktesystem bewertet. Die Gewichtung der Leistungen orientiert sich an der statistischen Wahrscheinlichkeit dafür, wie oft und in welcher Höhe Versicherte diese Leistung im Durchschnitt in Anspruch nehmen.

Daher bekamen alle Tarife für Angestellte und Selbstständige 85 Prozent (Beihilfetarife 88 Prozent) der Punkte bereits dafür, dass sie die geforderten Mindestleistungen bieten. 15 Prozent (Beihilfetarife 12 Prozent) der Punkte haben wir für Zusatzleistungen vergeben. Innerhalb einer Leistungsgruppe, z.  B. den Krankenhausleistungen, haben wir den Zusatzleistungen je nach ihrer Bedeutung im Fall einer schweren Erkrankung unterschiedliches Gewicht zugemessen.

Zusatzleistungen: Erstattung von Kosten für ...

  • Arzt- und Zahnarzthonorare über den Höchstsatz der Gebührenordnungen hinaus,
  • Heilpraktikerleistungen,
  • nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel,
  • Vorsorgeuntersuchungen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus,
  • Sehhilfen nicht nur bei einer Sehstärkenänderung,
  • weitere Hilfsmittel: über 75 % Erstattung und/oder über die vorgegebenen Hilfsmittel (große orthopädische Hilfsmittel einschließlich Prothesen und Stützapparate, Hörgeräte und Krankenfahrstühle) hinaus,
  • Heilmittel (z. B. Massagen) über 75 Prozent der Kosten hinaus,
  • ambulante Psychotherapie über 20 Sitzungen im Jahr hinaus und/oder Therapie auch durch psychologische Psychotherapeuten,
  • stationäre Psychotherapie über 20 Behandlungstage im Jahr hinaus,
  • Krankentransportkosten zum Krankenhaus über 100 km Entfernung und Fahrtkosten zum Arzt,
  • Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt auch ohne Genehmigung,
  • Zahnbehandlung über 90 Prozent hinaus,
  • Zahnersatz und Inlays über 65 Prozent hinaus,
  • Verzicht auf eine Summenbegrenzung für Zahnleistungen in den ersten Vertragsjahren generell oder zumindest für unfallbedingte Kosten,
  • Versicherungsschutz außerhalb Europas.

In den Tarifvergleichen für Angestellte und Selbstständige wurde außerdem bewertet,

  • ob das Krankentagegeld nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann,
  • ob Frauen während eines Erziehungsurlaubs Beitragsfreiheit gewährt wird,
  • ob Frauen bei einer Entbindung einen Pauschalbetrag erhalten.

Nur in den Tarifvergleichen für Selbstständige wurde zusätzlich bewertet,

  • ob der Versicherer beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren verzichtet und
  • ob Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Krankheit für die Karenzzeit zusammengerechnet werden.

Nur in den Tarifvergleichen für Angestellte wurde zusätzlich bewertet,

  • ob Krankentagegeld auch im Fall von Teilarbeitsunfähigkeit gezahlt wird.

Nur in den Tarifvergleichen für Beamte wurde zusätzlich bewertet, ob der Tarif einen Ausgleich für die von der Bundesbeihilferegelung vorgesehene Zuzahlung des Patienten für das Zweibettzimmer im Krankenhaus vorsieht.

In den Tarifvergleichen für Beamte wurden generell auch alle Leistungen als Zusatzleistungen bewertet, die eine verbleibende Beihilfelücke ganz oder teilweise schließen.

Preis: An unserem Stichtag (1. August 2006) waren noch nicht alle Tarife vollständig auf die Sterbetafel PKV2004 umgestellt, die die statistische Lebenserwartung der Versicherten wiedergibt. Weil alle Gesellschaften die neue Sterbetafel verwenden müssen und das zu höheren Beiträgen führt, haben wir die Beiträge der noch nicht umgestellten Tarife um einen Korrekturfaktor erhöht. Den für den Vergleich maßgeblichen Beitrag für Angestellte und Selbstständige haben wir wie folgt errechnet:

  • Summe der Monatsbeiträge für Ambulant-, Stationär- und Zahntarif,
  • korrigiert um den Aufschlag für die noch ausstehende Sterbetafeländerung
  • plus gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent für die Begrenzung von Beitragserhöhungen im Alter
  • plus Beitrag für den Krankentagegeldtarif.

Um Tarife mit unterschiedlicher jährlicher Selbstbeteiligung vergleichbar zu machen, haben wir außerdem die Differenz zum niedrigsten von uns vorgegebenen Selbstbehalt durch zwölf geteilt und das Ergebnis zum Monatsbeitrag addiert. Zusätzliche Arzneimittel-Selbstbehalte wurden berücksichtigt, indem wir Modellannahmen über den Arzneimittelverbrauch getroffen haben.

Für Beamte enthält der für den Vergleich maßgebliche Beitrag keine Anteile für Krankentagegeld und Selbstbeteiligung, weil diese Elemente in den untersuchten Beamtentarifen nicht vorkommen.

Urteil: Der Vergleichsbeitrag geteilt durch die erreichten Leistungspunkte (Mindestleistungen und Zusatzleistungen) ergab für jeden Tarif die Kennzahl für das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis. Diesen Kennzahlen haben wir die Urteile von „sehr gut“ (++) bis „mangelhaft“ (–) zugeordnet.

Das mathematische Verfahren für die Zuordnung der Urteile:

Aus allen Kennzahlen haben wir den Mittelwert gebildet (arithmetisches Mittel). Dann wurde für jeden Wert die Abweichung vom Mittelwert bestimmt und durch die Standardabweichung geteilt. Die Standardabweichung drückt die durchschnittliche Abweichung aller Werte vom Mittelwert aus. Sowohl bei der Berechnung des Mittelwerts als auch bei der der Standardabweichung blieben der höchste und niedrigste Wert unberücksichtigt.

Dem Wert –2,33 wurde die beste Note 0,5 zugeordnet, dem Wert +2,33 die schlechteste Note 5,5. Die Skala von –2,33 bis +2,33 Standardabweichungen wurde folgendermaßen in die Notenskala von 0,5 bis 5,5 übertragen:

–2,33 bis –1,64 : Noten 0,5 bis 1,5 dargestellt als ++;

über –1,64 bis –0,67: Noten 1,6 bis 2,5, dargestellt als +;

über –0,67 bis +0,67: Noten 2,6 bis 3,5, dargestellt als O;

über 0,67 bis 1,64: Noten 3,6 bis 4,5, dargestellt als (–);

über 1,64 bis 2,33: Noten 4,6 bis 5,5, dargestellt als –.

Statistischen Ausreißern – Werten mit Abstand vom Mittelwert von mehr als 2,33 Standardabweichungen – haben wir den Minimalwert (Note 0,5) oder Maximalwert (Note 5,5) zugeordnet.

Leistungsniveau

Die Kategorien A bis C drücken aus, wie weit die Leistungen des jeweiligen Tarifs über den von uns verlangten Mindestleistungen liegen.

A: Der Tarif bietet ein sehr hohes Leistungsniveau, weit über der gesetzlichen Krankenversicherung.

Er erreicht über 75 bis 100 Prozent der Zusatzleistungspunkte und damit über 96,25 bis 100 Prozent der Gesamtleistungspunkte (bei Beihilfetarifen über 97 bis 100 Prozent der Gesamtleistungspunkte).

B: Der Tarif bietet ein hohes Leistungsniveau, deutlich über der gesetzlichen Krankenversicherung.

Er erreicht über 50 bis 75 Prozent der Zusatzleistungspunkte und damit über 92,5 bis 96,25 Prozent der Gesamtleistungspunkte (bei Beihilfetarifen über 94 bis 97 Prozent der Gesamtleistungspunkte).

C: Der Tarif bietet ein mittleres Leistungsniveau, geringfügig über der gesetzlichen Krankenversicherung.

Er erreicht über 25 bis 50 Prozent der Zusatzleistungspunkte und damit über 88,75 bis 92,5 Prozent der Gesamtleistungspunkte (bei Beihilfetarifen 91 bis 94 Prozent der Gesamtleistungspunkte).

Monatsbeitrag

Angestellte und Selbstständige: Gesamtbeitrag unseres Modellkunden für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarif.

Beamte: Gesamtbeitrag unseres Modellkunden für Ambulant-, Stationär- und Zahntarif (in der Tarifvariante mit Beihilfeergänzungstarif: plus Beitrag für Ergänzungstarif).

Alle diese Monatsbeiträge gelten für ein Eintrittsalter von 35 Jahren und enthalten den gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent. Sie wurden kaufmännisch auf volle Euro-Beträge gerundet.

Selbstbehalt für ambulante Leistung

Bis zur Höhe des angegebenen Selbstbehalts muss der Versicherte in jedem Jahr die Kosten für ambulante Leistungen selbst tragen. Das sind die Honorare für niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker sowie die Kosten für alle von diesen verordneten Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Massagen) und Hilfsmittel (z. B. Brillen, Prothesen oder Krankenfahrstühle).

Die Selbstbeteiligungen wurden kaufmännisch auf volle Euro-Beträge gerundet.

Beitragsentwicklung

Für die Beurteilung der Beitragsentwicklung eines Angebots haben wir die Entwicklung der Eintrittsbeiträge für 35-jährige Männer und Frauen in den letzten acht Jahren herangezogen. Wir haben die monatliche Gesamtkostenbelastung am 1. August 2006 mit der am 1. August 1998 verglichen. In die Gesamtkostenbelastung gingen bei Angestellten und Selbstständigen der Gesamtbeitrag für den Ambulant-, Stationär- und Zahntarif ohne gesetzlichen Zuschlag sowie ein Zwölftel der jährlichen Selbstbeteiligung ein. Bei den Beamtentarifen entfiel die Selbstbeteiligung. Dafür kam bei Tarifen mit Ergänzungstarif noch der Beitrag für den Ergänzungstarif hinzu.

War ein Tarif noch nicht vollständig auf die aktuelle Sterbetafel PKV2004 umgestellt, wurde sein Gesamtbeitrag am 1. August 2006 um einen Korrekturfaktor erhöht (siehe oben Stichwort „Preis“).

Urteil: Der Quotient aus der Gesamtkostenbelastung 2006 und der von 1998 ergab für jeden Tarif eine Kennzahl für die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit. Diesen Kennzahlen haben wir dann eine Bewertung von „sehr gut“ (++) bis „mangelhaft“ (–) zugeordnet. Dabei sind wir analog zum Verfahren für das Preis-Leistungs-Verhältnis vorgegangen.

Markteinführung

Ausschlaggebend für die Angabe ist der zuletzt eingeführte Tarifbestandteil (ohne Krankentagegeld). Bei gleicher Bewertung der Beitragsentwicklung sollten Kunden ältere Tarife bevorzugen.

Letzte Beitragsanpassung

Ausschlaggebend für das angegebene Datum ist der zuletzt angepasste Tarifbestandteil (ohne Krankentagegeld). Die letzten Anpassungen vor den Stichtagen zeigen, ob Tarife durch die Wahl der Stichtage 1. August 1998 und 1. August 2006 bevorzugt oder benachteiligt wurden.

Hat eine Gesellschaft beispielsweise die Beiträge für einen Tarif kurz vor dem Stichtag im Jahr 1998 erhöht, und steht eine Anpassung für das Jahr 2006 noch aus, dann wird die Beitragsstabilität tendenziell etwas überschätzt.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Tabelle: Tarife für angestellte Männer

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