18.05.2004

Private Haftpflichtversicherung: Schutz vor Ruin

Private Haftpflichtversicherung Test
Ein kleines Feuer kann schnell teuer werden. Zündelnde Kinder verursachen immer wieder ­verheerende Schäden. Diese können in Millionenhöhe gehen.

Wer einen Schaden verursacht, haftet mit seinem ganzen Vermögen. Eine ­Privathaftpflichtversicherung schützt ihn vor dem Ruin. Doch viele sind gar nicht oder nicht hoch genug abgesichert.

Das hat wohl jeder schon erlebt: Da stößt ein Gast während einer Feier ein Rotweinglas um und ruiniert den Teppich des Gastgebers. Oder die Kinder raufen sich auf dem Schulhof und eine Brille geht zu Bruch.

Es kann noch viel schlimmer kommen: Die Familie grillt mit Freunden im Garten und durch die Schuld des Hausherrn verbrennt eine Stichflamme dem Nachbarn das Gesicht und den Arm.

In all diesen Fällen haftet der Schul­dige und ist verpflichtet, den gesamten Schaden zu ersetzen. Er muss also einen neuen Teppich kaufen oder für die Reparatur der Brille aufkommen.

Dem verletzten Nachbarn muss er Schmerzensgeld, Behandlungen, Pflegekosten und womöglich lebenslang ­eine Rente zahlen. Das kann Millionen kosten und das Leben des Schuldigen ruinieren. Denn er haftet laut Gesetz mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen bis zur Pfändungsgrenze.

Weil eine Unachtsamkeit solche verheerenden Folgen haben kann, sollte ausnahmslos jeder eine Privathaftpflichtversicherung haben. Die günstigsten kosten nur etwa 50 Euro im Jahr. Das hat die Finanztest-Untersu­chung von 99 Normaltarifen (siehe Tabelle „Jeder braucht eine Privathaftpflichtversicherung“) gezeigt.

Dennoch hat rund ein Drittel aller Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung, stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft fest. Als Grund dafür gaben 41,8 Prozent der Nichtversicherten an, sie sähen keine Notwendigkeit dafür. Das hat ­eine Umfrage ergeben, die wir beim Forschungsinstitut Emnid in Auftrag gegeben haben. Offenbar sind sie sich des großen Risikos nicht bewusst.

An neue Risiken denken

Private Haftpflichtversicherung Test
Ein Kratzer am Auto ist schnell passiert. Den Schaden bezahlt die private Haftpflichtversicherung.

Die anderen, die schon haftpflichtver­sichert sind, sollten zumindest ab und zu prüfen, ob ihr Schutz noch ausreicht. Genügt er nicht mehr, ist es Zeit, ihn aufzustocken oder zu wechseln.

Vielleicht betreut eine Frau mitt­lerweile häufig fremde Kinder. Nun braucht sie Schutz für den Fall, dass ­ihnen etwas passiert oder sie Schäden anrichten. Doch in ihrem Vertrag ist das nicht enthalten. Oder ein Mann hat ­eine Wohnung geerbt, die er jetzt vermieten will. Auch dafür ist nicht jede Versicherung gleich gut geeignet.

Wichtig für alle ist ein Blick auf die Versicherungssumme. Sie sollte mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen. Denn bei Unfällen gehen Schäden womöglich in mehrfache Millionenhöhe.

Der Kunde eines Kölner Versicherers war mit 1 Million Euro nicht ausreichend geschützt. Er war als Fahrradfahrer an einem Unfall schuld, bei dem ein 48-jähriger Motorradfahrer schwer verletzt wurde. Der Versicherer kalkulierte den Schaden auf über 3 Millionen Euro.

Neben einem Schmerzensgeld von 300 000 Euro und den Behandlungskosten von 200 000 Euro muss der Radfahrer den Verdienstausfall (800 000 Euro), die Pflegekosten für den Rest des Lebens (1,1 Millionen Euro) und den behindertengerechten Umbau des Hauses und des Autos (600 000 Euro) bezahlen. Seine Haftpflichtversicherung ersetzt aber nur bis zu 1 Million Euro.

Guter Schutz muss nicht teuer sein

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Finanztest hat Angebote von 64 ­Versicherungsgesellschaften untersucht. Berücksichtigt haben wir nur solche Angebote, deren Versicherungssumme mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden beträgt. Die Preisunterschiede sind enorm: Die günstigsten Normaltarife kosten rund 50 Euro im Jahr, die teuersten liegen bei über 150 Euro Jahresbeitrag.

Teure Angebote sind nicht unbedingt besser. So gehört das Basis-Angebot von Signal Iduna mit 112 Euro zu den eher teuren Tarifen – dennoch umfasst es nur wenige Extras. Es fehlen so wichtige Punkte wie der Versicherungsschutz beim Verlust fremder Schlüssel. Der Tarif „Komfort“ des Versicherers Medien kostet dagegen nur 67 Euro und enthält fast alle von Finanztest geprüften ­Extras. Vergleichen lohnt sich also.

Nicht jeder braucht alle Extras

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Einen Aufpreis von oft nur wenigen Euro im Jahr verlangen Versicherer, wenn sich der Kunde für eine höhere Versicherungssumme als 3 Millionen Euro entscheidet. So nimmt die DA Direkt 72 Euro im Jahr für eine Versicherungssumme von 3 Millionen Euro. Möchte jemand sich mit 5 Millionen Euro absichern, muss er 81 Euro bezahlen.

Jeder Kunde sollte also prüfen, welche speziellen Risiken er überhaupt versichern muss – und dann dafür das günstigste Angebot mit einer möglichst hohen Versicherungssumme wählen.

Drücken kann er den Beitrag häufig mit einem Selbstbehalt. Dann muss er allerdings bei jedem Schaden 150 bis 250 Euro aus eigener Tasche bezahlen. In der Regel lohnt sich das nicht, denn gerade solche Bagatellschäden kommen besonders häufig vor.

Kinder sind lange mitversichert

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Manche bezahlen nur deswegen zu viel, weil sie doppelt versichert sind. Zieht ein Paar zusammen, braucht nur noch einer der beiden eine Haftpflichtversi­cherung. Der jüngere der beiden Verträge kann ohne Wahrung einer Frist sofort gekündigt werden. Allerdings muss die mitversicherte Person im verbleibenden Vertrag namentlich aufgeführt werden, wenn das Paar unverheiratet ist.

Kinder sind ebenfalls mitversichert. Dies gilt auch für ledige volljährige Söhne und Töchter in der Lehre oder im Studium (siehe Grafik). Selbst während des Wehr- und Zivildienstes ist keine eigene Versicherung nötig.

Wie alt die Kinder höchstens sein dürfen, ist unterschiedlich. Sobald ein Kind jedoch berufstätig ist, muss es sich fast immer selbst versichern. Das bleibt auch so, wenn es danach studiert.

Schutz individuell auswählen

Weil ein Drittel aller Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung hat, ist es sinnvoll, wenn die eigene die so genannte Forderungsausfalldeckung umfasst. Dann springt der eigene Versicherer ein, wenn ein Mensch ohne Privathaftpflichtschutz den Versicherten geschädigt hat und zahlungsunfähig ist. Doch bevor das Unternehmen zahlt, muss der Geschädigte alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um das Geld vom Verursacher zu erhalten.

Wie sinnvoll weitere Extras sind, hängt sehr stark von der Lebenssituation ab. Mieter nehmen am besten einen Vertrag, der Schäden an Mietsachen bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt und den Schutz dafür nicht auf eine geringere Summe einschränkt. Ein Mietsachschaden liegt zum Beispiel vor, wenn eine Pfanne auf dem Herd in Brand gerät und durch das Feuer die Wohnungswände beschädigt werden.

Sinnvoll ist es für Mieter auch, wenn ihr Versicherungsschutz den Verlust fremder Schlüssel umfasst. Denn gerade für jemanden, der die Schlüssel seiner mit einem Zentralschließsystem gesicherten Wohnanlage verliert, kann es richtig teuer werden – er zahlt den Austausch aller Schlösser.

Eigentümer sollten darauf achten, dass Schäden durch private Heizöltanks mitversichert sind, außerdem Schäden bei Bauvorhaben bis zu einer möglichst hohen Bausumme. Das nützt ihnen, wenn zum Beispiel bei einem Anbau ein Unfall passiert.

Einige Extras sind übrigens mittlerweile Standard: So sind Schäden durch häusliche Abwässer bei allen Anbietern zuschlagsfrei mitversichert.

Finanztest hat für drei Modellfälle die besten fünf Angebote aufgelistet (siehe Tabellen „Sparsamer Single“, „Familie mit Kindern“ und „Hausbesitzer“). Ohne langes Suchen finden dort Singles, die vor allem eine günstige Versicherung suchen, sowie ­Familien mit kleinen Kindern und Hausbesitzer die für sie geeigneten Tarife. Alle anderen werden in der umfassenden Tabelle „Jeder braucht eine Privathaftpflichtversicherung“ fündig.

Keine Schuld — keine Haftung

Die Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn der Versicherte tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist. Falls ihn überhaupt keine Schuld trifft, wird sie nicht zahlen. Ist das Opfer allerdings nicht einverstanden und geht vor Gericht, zieht die Gesellschaft auch den Rechtsstreit durch.

Da Kinder unter sieben Jahren nicht schuldfähig sind, muss die Versicherung für von ihnen verursachte Schäden nicht zahlen. Wenn also der fünfjährige Sohn Nachbars schönsten Gartenzwerg zerdeppert, erhält dieser keinen Schadenersatz. Wenn die Eltern allerdings nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, muss die Versicherung zahlen. Denn dann ist nicht der Junge schuld, sondern seine Eltern. Im Straßenverkehr gelten Kinder seit August 2002 sogar bis zum zehnten Lebensjahr als schuldunfähig.

Es gibt aber Versicherer, zum Beispiel Barmenia und VPV, die für Schäden schuldunfähiger Kindern zahlen, egal ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht ­verletzt haben. Das ist für Familien die bequemste Lösung. Allerdings ist die Versicherungssumme häufig auf einige Tausend Euro beschränkt.

Nicht bei absichtlichem Schaden

Kein Geld erhält der Kunde, wenn er absichtlich etwas zerstört oder jemanden verletzt. Sprüht er ein Graffito an eine Wand oder stellt er jemandem ein Bein, muss er selbst zahlen. Nicht versichert sind außerdem Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen, egal ob es sich dabei um Videos, Fahrräder oder Reitpferde handelt.

Ehe- oder Lebenspartner mit einem gemeinsamen Vertrag haben untereinander keine Ansprüche auf Schadenersatz. Wer also mit dem Rotwein nicht den Teppich seines Gastgebers, sondern das Abendkleid seiner Frau ruiniert, kann sich den Anruf beim Versicherer sparen. Er muss den Schaden selbst bezahlen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Tabelle: Sparsamer Single

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