Krankenhaus-Zusatzversicherung: Ausgewählt, geprüft, bewertet
Tarifangebot: Wir haben alle auf dem deutschen Markt angebotenen Krankenhauszusatzversicherungen verglichen, die allen Kunden zugänglich sind und keine Selbstbeteiligung vorsehen. Wir haben folgende Mindestanforderungen gestellt:
- Chefarztbehandlung mit einer Übernahme der Arzthonorare bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (3,5facher GOÄ-Satz),
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Tarifkombinationen, die neben den Kosten im Krankenhaus auch Behandlungskosten bei niedergelassenen Ärzten oder Zahnärzten übernehmen, haben wir nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt haben wir Zusatztarife, die nur bei Krankenhausaufenthalten infolge von Unfällen zahlen, sowie Optionstarife für junge Versicherte, die nach wenigen Jahren enden oder ein Umsteigen auf einen anderen Tarif vorsehen.
Die Tarife S 3 der Gothaer (ehemals Berlin Kölnische) und ZBII/100 der Pax-Familienfürsorge wurden geschlossen. Sie werden Neukunden nicht mehr angeboten und sind deshalb in der Tabelle nicht mehr aufgeführt.
Die Gesellschaften Continentale und Mecklenburgische waren nicht zu einer Teilnahme bereit. Ihre Tarifdaten haben wir verdeckt erhoben.
Finanztest hat Tarife, die den Kunden ein Einbettzimmer bieten, und solche, die ein Zweibettzimmer vorsehen, getrennt beurteilt.
So genannte „Ein- oder Zweibettzimmer-Tarife“ sind im Vergleich der Einbettzimmer-Tarife aufgeführt. Hier kann der Versicherte bei jedem Krankenhausaufenthalt wählen.
Wir haben alle Tarife getrennt für Männer und Frauen verglichen. Dabei haben wir ein Eintrittsalter von 33 Jahren zugrunde gelegt, da der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung idealerweise bis Mitte dreißig erfolgen sollte.
Finanztest-Qualitätsurteil
Für jeden Tarif haben wir ein Finanztest-Qualitätsurteil gebildet. In dieses Urteil gingen das Preis-Leistungs-Verhältnis mit einem Gewicht von 70 Prozent und die Entwicklung der Beiträge für Neukunden in den vergangenen sieben Jahren mit einem Gewicht von 30 Prozent ein.
Bei Angeboten, die erst nach dem 1. Juni 1994 eingeführt wurden, haben wir nur das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet.
Für die Bewertung haben wir den Marktdurchschnitt als Maßstab zugrunde gelegt (relativer Vergleich). Ein Qualitätsurteil „sehr gut“ bedeutet daher, dass das Tarifangebot weit über dem Marktdurchschnitt liegt, ein Qualitätsurteil „mangelhaft“, dass es weit darunter liegt.
Aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis
Für das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis haben wir die Leistungen und Beiträge am Stichtag 1. Juni 2003 beurteilt.
Leistungen: Die vertraglich garantierten Leistungen wurden nach einem Punktesystem bewertet. Die Gewichtung der Leistungen orientiert sich an der statistischen Wahrscheinlichkeit, wie oft und in welcher Höhe Versicherte diese Leistung in Anspruch nehmen (kalkulatorisches Gewicht).
Daher bekamen alle Tarife 90 Prozent der Punkte bereits dafür, dass sie die geforderten Mindestleistungen bieten. 10 Prozent der Punkte wurden für die folgendenZusatzleistungen vergeben:
- Übernahme von Arzthonoraren über den Höchstsatz (3,5fach) der Gebührenordnung für Ärzte hinaus; Gewicht: 3,5 Prozent,
- Übernahme der Mehrkosten in der allgemeinen Pflegeklasse, wenn der Versicherte ein teureres als das auf der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus aufsucht; Gewicht: 2,5 Prozent,
- Verzicht des Versicherers auf sein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren; Gewicht: 2,0 Prozent,
- Kostenerstattung für ambulante Operationen durch Chefärzte im Krankenhaus; Gewicht: 0,5 Prozent,
- Höhe des Ersatzkrankenhaustagegeldes, wenn der Versicherte nur das Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung in Anspruch nimmt; Gewicht im Vergleich der Zweibettzimmer-Tarife: 1,5 Prozent, im Vergleich der Einbettzimmer-Tarife: 1,0 Prozent,
- Nur im Vergleich der Einbettzimmer-Tarife: Höhe des Ersatzkrankenhaustagegeldes, wenn der Versicherte nur ein Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung in Anspruch nimmt; Gewicht: 0,5 Prozent.
Preis: Um das Preis-Leistungs-Verhältnis zu errechnen, haben wir die Eintrittsbeiträge für gesunde 33-Jährige am Stichtag1. Juni 2003 zugrunde gelegt. Bei Tarifen, die zu diesem Stichtag noch nicht auf die Sterbetafel PKV 2001 umgestellt waren, haben wir die Vergleichsbeiträge um einen Korrekturfaktor erhöht.
Urteil: Der Vergleichsbeitrag geteilt durch die erreichten Leistungspunkte (Mindestleistungen und Zusatzleistungen) ergab für jeden Tarif die Kennzahl für das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis. Diesen Werten haben wir die Urteile von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ zugeordnet.
Dabei sind wir mathematisch so vorgegangen wie in dem Test der privaten Krankenvollversicherung (siehe Finanztest 10/03). Danach wurde ein „Befriedigend“ vergeben, wenn die Kennzahl dem Marktdurchschnitt entsprach.
Beitragsentwicklung
Für die Beurteilung der Beitragsentwicklung eines Angebots haben wir die Entwicklung der Eintrittsbeiträge (Neugeschäftsbeiträge) für 33-jährige Männer und Frauen in den vergangenen sieben Jahren herangezogen. Dabei haben wir den Beitrag am 1. Juni 2003 mit dem am 1. Juni 1996 verglichen. Auch für den Beitrag mit Stand 1. Juni 1996 haben wir einen Korrekturfaktor berücksichtigt, wenn der Tarif am Stichtag noch nicht auf die damals aktuelle Sterbetafel PKV 2000 umgestellt war (siehe Erläuterungen zum Preis).
Urteil: Der Quotient aus dem Beitrag 2003 und dem Beitrag 1996 ergab für jeden Tarif die Kennzahl für die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit. Diesen Werten haben wir dann eine Bewertung von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ zugeordnet. Dabei sind wir analog zum Verfahren für das Preis-Leistungs-Verhältnis vorgegangen.
Zusatzinformationen
Monatsbeitrag: Die Beiträge gelten für gesunde 33-jährige Neukunden und sind auf volle Euro-Beträge gerundet.
Leistungseinschränkungen
Siehe Fußnoten unter den Tabellen.
Markteinführung
Bei gleicher Bewertung der Beitragsentwicklung sollten Kunden ältere Tarife bevorzugen.
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