Versicherungsausschlüsse: Der Versicherer zahlt nicht, wenn die Invalidität ganz oder überwiegend aufgrund folgender Ereignisse eingetreten ist: A: Schädigungen, die der Versicherungsnehmer, gesetzliche Vertreter oder Sorgeberechtigte dem Kind vorsätzlich zufügt. B: Neurosen, Psychosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (außer wenn diese durch Unfall, Erkrankung mit hirnorganischen Schäden, Vergiftung oder Infektion verursacht wurden). C: Unfälle und Krankheiten, die durch Bewusstseinsstörungen aufgrund suchterzeugender Mittel verursacht sind und Krankheiten, die durch suchterzeugende Mittel verursacht wurden (in beiden Fällen besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn das versicherte Kind unter zehn Jahren ist). D: Eine vorsätzlich ausgeführte oder versuchte Straftat. E: (Bürger-)Kriegsereignisse. F: Einwirkung von Kernenergie. G: Unmittelbar oder mittelbar durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person aufseiten der Unruhestifter aktiv teilgenommen hat. H: Vergiftungen (nicht bei Kindern unter zehn Jahren). I: Absichtlich herbeigeführte Krankheiten oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. J: HIV-Infektion (oft nur bei Kindern über zwölf Jahre ausgeschlossen). K: Ionisierende Strahlen (es sei denn als Folge ärztlicher Anwendung). L: Beteiligung an Luftfahrten als Luftfahrzeugführer oder an Raumfahrten und Beteiligung an Motorsportveranstaltungen. M: Ausübung von Sport gegen Entgelt. N: Infektionen (außer Tetanus, Wundstarrkrampf). O: Teilnahme an Extremsportarten. P: Gehirnschädigung durch BSE. Q: Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen. R: Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Schlaganfall, epileptische Anfälle, Krampfanfälle, die den ganzen Körper ergreifen. S: Schäden an Bandscheiben, Bauch- und Unterleibsbrüche, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen (diese sind jedoch versichert, wenn ein versicherter Unfall die Ursache ist). T: Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen. U: Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person, soweit sie nicht durch einen Unfall veranlasst sind.
Führt zur Abwertung (siehe „Ausgewählt, geprüft, bewertet“).
Kunden müssen beantragen, dass die Versicherungsdauer von 18 auf 24 Jahre verlängert wird. Der Versicherer weist Kunden darauf hin.
Rente von 1 000 Euro und Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten.
Kombination aus Rente von 1 000 Euro und Einmalzahlung in Höhe von 10, 20 oder 30 Monatsrenten. Beitrag erhöht sich nach dem vollendeten 18. Lebensjahr um 20 Prozent.
Abschluss auch ohne Kapitalleistung möglich.
Unfallschutz schon ab Geburt möglich.
Rente von 1 000 Euro und Einmalzahlung von 50 000 Euro (andere Kombinationen möglich).
Anteilige Kapitalzahlung ab 20 Prozent Invalidität je nach Grad der Invalidität, ab 90 Prozent doppelte Leistung bis maximal 300 000 Euro.
Ausschluss gilt uneingeschränkt sofort.
Ausschlüsse H, I, K, L, N, R, S, T, U gelten nur für die Unfallversicherung.
Anteilige Kapitalzahlung ab 25 Prozent Invalidität je nach Grad der Invalidität, ab 90 Prozent doppelte Leistung. Todesfallleistung inklusive.
Bis zum zwölften Lebensjahr mitversichert.
Anteilige Kapitalzahlung ab 1 Prozent Invalidität durch Unfall bis maximal 350 000 Euro.
Produktvariante „Junios Ideal III“ für 534 Euro enthält eine Dynamisierung der Rente (um 1,5 Prozent pro Jahr) nach dem Leistungsfall.
Anteilige Kapitalzahlung: bei Unfall ab 1 Prozent, bei Krankheit ab 25 Prozent Invalidität/ab 90 Prozent doppelte Leistung bis maximal 200 000 Euro.
Wenn die Vorsorgeuntersuchungen bis zur U6 und Impfungen bereits durchgeführt wurden. Sonst ab vollendetem ersten Lebensjahr.
Weiterführung des Vertrags ab 15. Lebensjahr nur nach weiterer Gesundheitsprüfung.
Dynamik vor Eintritt des Leistungsfalls standardmäßig enthalten und müsste gegebenenfalls abgewählt werden.