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Die Versicherungsbedingungen: Was ist wann und wo versichert?

finanztest 01/2009

Die Hausratversicherung tritt ein für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl,
Raub oder Sturm. Ein paar Beispiele zeigen, in welchen Fällen sie bezahlt und in welchen nicht.

Schaden durch Versichert (Beispiele) Nicht versichert (Beispiele)
Brand:
Feuer, das sich von allein ausbreiten kann
- Brand durch entflammten Weihnachtsbaum
- Defektes Heizkissen entzündet Bettzeug
- Kinder lassen brennendes Streichholz fallen
- Verformung durch reine Hitze und ohne Feuer
- Sengschäden durch Zigarettenglut
- Schäden an Elektrogeräten durch Kurzschluss, ohne Feuer
Blitzschlag:
Blitz schlägt direkt in Gegenstand ein, auch Folgeschäden
- Blitz legt Satellitenschüssel lahm
- Baum fällt durch Blitzschlag aufs Haus
Kurzschluss- oder Überspannungsschäden an Geräten, wenn der Blitz nicht unmittelbar in das Gebäude trifft Fußnote
Explosion und Implosion - Gasherd explodiert und ruiniert Wohnungs­einrichtung
- Fernseher implodiert und ist kaputt
Bersten von Flaschen oder anderen Gefäßen durch gefrierende Flüssigkeiten oder Überdruck, z. B. durch Kohlensäure
Einbruchdiebstahl und Vandalismus:
Einbruch in ein Gebäude, Aufbruch eines verschlossenen Behältnisses im Gebäude
- Einbruch in verschlossene Wohnung, Haus, Garage
- Im Urlaub (Aufenthalt maximal drei Monate): Einbruch ins Hotelzimmer oder die Ferienwohnung
- Tür war bei Einbruch offen oder nur einmal abgeschlossen
- Handtasche wird im Restaurant gestohlen
- Diebstahl durch Mitbewohner und Hausangestellte
Raub:
Überfall, Täter nimmt Versichertem unter Androhung von Gewalt etwas weg
Opfer wird mit Messer bedroht und anschließend wird ihm die Handtasche entrissen - Trickdiebstähle, z. B. an der Haustür
- Opfer des Raubs war betrunken oder stand unter Drogen
Sturm und Hagel:
Sturm von mindestens Windstärke acht
- Sturm beschädigt die Fernsehantenne, Satelliten­schüssel oder Markise
- Baum fällt aufs Haus, Regenwasser dringt ein und ­beschädigt die Wohnungseinrichtung
- Schäden durch Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck
- Eindringende Feuchtigkeit durch nicht verschlossene Fenster oder Türen
- Hausrat außerhalb des Gebäudes, z. B. Gartenmöbel Fußnote
Leitungswasser (auch Wasserdampf):
Aus Rohren, Aquarien und Wasser­betten
- Schäden durch Wasserrohrbruch
- Zulaufschlauch der ­Waschmaschine platzt
- Eimer fällt um, Putzwasser verdreckt weißen Teppich
- Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, Hochwasser oder einen dadurch verursachten Rückstau
  • Alle Angaben gelten für Verträge nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen aus dem Jahr 2008 (VHB 2008) oder solche mit vergleichbaren Bedingungen.
  • Fußnote 1 Gegen Aufschlag mitversicherbar. In den Jahresbeiträgen für unsere Modelle sind Überspannungsschäden mitversichert.
  • Fußnote 2 Gegen Aufschlag mitversicherbar.

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Tabelle: Hausratversicherungen