Gesetzliche Krankenkassen: Was 2009 wichtig ist
Ab 2009 zahlen gesetzlich Krankenversicherte einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Das Geld fließt in einen neuen Gesundheitsfonds.
Beim Wort „Fonds“ geht der erste Gedanke vielleicht in Richtung Geldanlage: In einen Investmentfonds zahlen viele Anleger kleine oder größere Summen ein, und das Fondsmanagement investiert dieses Geld zum Beispiel in Aktiengesellschaften oder Anleihen.
Beim Gesundheitsfonds, der zum 1. Januar 2009 eingeführt wird, sind es allerdings nicht die Anleger, die Geld in der Hoffnung auf Renditen investieren – hier müssen alle gesetzlich Krankenversicherten und ihre Arbeitgeber Beiträge einzahlen, um die Gesundheitsleistungen der Krankenkassen zu finanzieren. Zusätzlich fließen Steuergelder in den großen Topf.
Wie viel Geld die Kassen jeweils daraus bekommen, richtet sich unter anderem danach, wie krank ihre Versicherten insgesamt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass das Geld aus dem Fonds gerecht verteilt wird und auch die Kassen mit eher älteren und kränkeren Mitgliedern mit den zur Verfügung gestellten Mitteln auskommen können.
Der Gesundheitsfonds ist ein entscheidender Bestandteil der letzten Stufe der Gesundheitsreform, die Anfang 2009 in Kraft tritt. Weitere wichtige Änderungen betreffen die private Krankenversicherung. So ist unter anderem neu, dass die privaten Versicherer einen Basistarif anbieten müssen, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sind (siehe „Neuer Schutz der Privaten“).
Kassenpatienten zahlen Einheitssatz
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen ab 2009 einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent ihres Einkommens. Davon tragen sie 0,9 Prozent allein, die restlichen 14,6 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.
Verglichen mit den bisherigen Beitragssätzen stehen viele Versicherte in Zukunft schlechter da als jetzt. Das gilt immer dann, wenn der Beitragssatz ihrer Kasse bisher niedriger als 14,6 Prozent war. Den zusätzlich Zuschlag von 0,9 Prozentpunkten mussten sie auch früher allein tragen.
War ein Angestellter zum Beispiel bisher in einer Krankenkasse, die einen Beitragssatz von 12,6 Prozent plus 0,9 Prozentpunkte Zuschlag verlangt hat, zahlt er bei einem Bruttoeinkommen von 3 675 Euro nun jeden Monat 36,75 Euro mehr für die Krankenversicherung, sein Arbeitgeber ebenfalls. Kündigen kann der Versicherte wegen dieser Beitragserhöhung nicht.
Es gibt aber auch Versicherte, die von den neuen Regeln profitieren. So schneiden insbesondere Versicherte der City BKK (bisheriger Beitragssatz: 16,5 plus 0,9 Prozentpunkte Zuschlag oder Versicherte einiger AOK (Beitrag bis zu 15,8 Prozent plus Zuschlag) in Zukunft besser ab.
Im Laufe der Zeit können sich auch wieder finanzielle Unterschiede zwischen den Kassen ergeben. Krankenkassen, die mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds gut hinkommen, dürfen ihren Mitgliedern Prämien zahlen. Wenn sie hingegen mit dem Geld nicht auskommen, müssen sie einen Zusatzbeitrag erheben.
Neuer Wahltarif für Selbstständige
Eine besondere Regelung gilt ab 2009 für Selbstständige, die wie die Rechtsanwältin Anja Weidner freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und sich den Anspruch auf Krankengeld sichern wollen.
Bisher zahlte die Berlinerin, die bei der Techniker Krankenkasse versichert ist, den allgemeinen Beitragssatz von 13,8 Prozent und hatte, wie Arbeitnehmer auch, Krankengeldanspruch ab dem 43. Krankheitstag. Mit einem erhöhten Beitrag von 15,7 Prozent hätte sie bereits ab dem 22. Tag hierauf Anspruch gehabt.
Diesen erhöhten Beitragssatz wird es in Zukunft nicht mehr geben. Künftig müssen hauptberuflich Selbstständige einen entsprechenden Wahltarif abschließen, wenn sie bei Arbeitsunfähigkeit überhaupt Krankengeld von der Kasse erhalten wollen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten solche Tarife anzubieten.
Verzichten die Selbstständigen auf das Krankengeld, bezahlen sie wie bisher nur den ermäßigten Beitragssatz, der ab 2009 allerdings ebenfalls kasseneinheitlich vom Gesetzgeber vorgegeben wird. Er beträgt 14,9 Prozent. Die Höhe des zusätzlichen Beitrags für den Krankengeld-Wahltarif kann je nach Kasse unterschiedlich sein und unter anderem vom Einkommen, dem Alter, der Höhe des Krankengeldes und dem gewünschten Zahlungsbeginn abhängen.
Will sich ein 35-jähriger Selbstständiger mit einem Nettojahreseinkommen von 23 000 Euro ab dem 22. Tag 50 Euro Krankengeld sichern, kostet ihn das bei der Techniker Krankenkasse monatlich knapp 25 Euro extra. Hinzu kommen der ermäßigte Krankenversicherungsbeitrag von 286 Euro (14,9 Prozent von 1 917 Euro Monatsgehalt) sowie für den Kinderlosen rund 42 Euro für die Pflegeversicherung. Unterm Strich zahlt er also rund 353 Euro.
Wie bei vielen anderen Wahltarifen der Kassen – zum Beispiel wenn der Versicherte einen Tarif mit Selbstbehalt wählt – gilt aber auch bei diesem Angebot, dass sich die Versicherten für mindestens drei Jahre daran binden. Vorher ist ein Wechsel in eine andere Krankenkasse nicht möglich.
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