Berufsunfähigkeits-Versicherung: Ziehen und Zerren
Weil es so schwer ist, überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, könnte man denken: Jede ist besser als keine. Das stimmt nicht. Wer gestalten darf, der sollte, wer gestaltet wird, muss um jeden Vorteil kämpfen.
Der optimale Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit bleibt oft ein Wunsch. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Denn was der Kunde will, verweigern ihm viele Unternehmen, etwa eine Vertragslaufzeit bis 65 Jahre.
Die gesetzliche Lebensarbeitszeit könnte demnächst sogar auf 67 Jahre verlängert werden. Dann ist es umso wichtiger, dass eine Berufsunfähigkeitsrente nicht zu früh ausläuft. Sonst klafft eine finanzielle Lücke, bis die Altersbezüge fließen.
Doch bis 65 Jahre dürfen sich bei vielen Anbietern nur die wenigen privilegierten Antragsteller der Berufsgruppen 1 und 2 versichern – Ärzte, Apotheker und kaufmännische Angestellte. Die anderen bekommen höchstens einen Vertrag bis zu ihrem 60. Geburtstag. Häufig endet der Schutz aber schon mit 55 Jahren.
Bei der Schweizerischen Rentenanstalt werden Hubschrauberpiloten, Fallschirmspringer und Barleute nur bis 50 Jahre versichert. Die Stuttgarter Versicherung lässt den Versicherungsschutz für Gerüstbauer, Hochofenwerker und Verfahrensmechaniker enden, wenn sie 50 werden. Und was passiert danach?
Verlängerte Leistungsdauer
Was Berufsunfähigkeitsversicherer ihnen anbieten, reicht vielen Berufstätigen zur Absicherung eigentlich nicht aus. Sie benötigen den Versicherungsschutz dennoch.
Sie sollten sich aus den für sie schlechten Angeboten, sofern es überhaupt welche für sie gibt, das am wenigsten schlechte heraussuchen: beispielsweise den Tarif mit der längsten Laufzeit.
Viele Versicherer erweitern wenigstens die Rentenzahlung über ein sehr frühes Ende des Versicherungsschutzes hinaus. So bekäme ein Dachdecker bei der Bayerischen Beamten Versicherung wenigstens eine Rente bis zu seinem 60. Geburtstag. Doch er bekommt überhaupt nur dann etwas, wenn er vor dem 55. Geburtstag berufsunfähig wird.
Rentenhöhe
Das Fundament, auf dem sich ein gesundheitlich Angeschlagener bewegt, ist oft brüchig, auch wenn er eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat. An der Arbeitskraft hängt eben vieles. Fehlt sie, steigt kein Gehalt mehr. Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente sollte deshalb nicht zu knapp bemessen sein.
Mindestens 75 Prozent des Nettoeinkommens – diese Hausnummer nennen Versicherungsmakler und Verbraucherberater gern für die Berufsunfähigkeitsrente. Da gleichzeitig empfohlen wird, die Versicherung so früh wie möglich – am besten während der Ausbildung – abzuschließen, passt das nicht zusammen. Mit 75 Prozent eines Lehrlingsgehalts wird ein 42-jähriger Familienvater kaum über die Runden kommen.
Deshalb muss eine Berufsunfähigkeitsrente variabel sein. Tarife, die eine Nachversicherung vorsehen, gestatten Kunden, die Rente nach einem Gehaltssprung, bei Heirat oder der Geburt eines Kindes ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Nicht alle Tarife bieten das, nicht einmal alle „sehr guten“. Bei denen von WWK, Signal Iduna und HanseMerkur beispielsweise fehlt die Nachversicherungsgarantie. Welche Tarife sie bieten, steht in Spalte „F“ der Tabellen.
Der Kunde sollte aus seiner Berufsunfähigkeitsrente auch eine zusätzliche Altersvorsorge bezahlen können oder Raten, um ein Eigenheim schuldenfrei zu bekommen.
Eine mit einem Sparvertrag kombinierte Versicherung (Kapitallebens- oder private Rentenversicherung) ist dennoch keine Lösung: Solche Kombinationen sind selbst bei Vereinbarung einer kleinen Berufsunfähigkeitsrente so teuer, dass der Versicherte die Beiträge vielleicht nicht immer aufbringen kann. Kündigt er aus Geldnot oder stellt er seinen Vertrag beitragsfrei, ist er gleichzeitig seine Altersvorsorge und den Berufsunfähigkeitsschutz los.
Alter und Geschlecht
Gute Vertragsbedingungen sollen über die Auswahl entscheiden. Was die Berufsunfähigkeitsversicherung kostet, ist für den Kunden dennoch wichtig. Der finanzielle Aufwand ist zwar niedriger als für eine Krankenversicherung. Weit davon entfernt ist er aber nicht, vor allem bei Vereinbarung einer einigermaßen hohen Rente. Und der Arbeitgeber beteiligt sich an diesen Kosten nicht.
Zu den objektiven Merkmalen, die den Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmen, gehört das Geschlecht eines Kunden – Frauen zahlen etwas mehr, weil sie im Schnitt häufiger berufsunfähig werden als Männer. Wichtig ist auch das Alter des Kunden bei Vertragsbeginn.
Am Geschlecht lässt sich nun einmal nichts ändern. Doch wann ein Vertrag beginnt, kann ein Interessent bestimmen. Je jünger ein Antragsteller bei Vertragsbeginn ist, desto geringer ist der Beitrag – über die gesamte Vertragsdauer hinweg.
Wird er erst mit 55 Jahren berufsunfähig, hätte es natürlich gereicht, erst kurz zuvor einen Vertrag abzuschließen. Viele Jahre der Beitragszahlung wären ihm erspart geblieben. So lässt sich aber nicht rechnen, denn niemand weiß, ob oder wann er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann.
Deshalb ist es sinnvoll, so früh wie möglich einen preiswerten Vertrag abzuschließen. Die Wahrscheinlichkeit, ein gutes Angebot zu bekommen, ist dann auch größer, denn viele gesundheitliche Störungen, die zur Ablehnung eines Kunden führen, treten erst jenseits von 35 Jahren auf.
Gesundheitsfragen
So bedeutend die körperliche Verfassung eines Antragstellers ist, so wenig kann er sie – in der Regel – beeinflussen. Zumal die in der Vergangenheit. Doch seine Krankengeschichte hat auf die Höhe des Versicherungsbeitrags und das Zustandekommen eines Vertrags erheblichen Einfluss.
Ob ein Versicherer einen Interessenten als gesundheitliches Risiko betrachtet, klärt sich gleich am Anfang. Im Antragsformular muss der Kunde über zurückliegende Krankenhausaufenthalte oder ambulante Behandlungen und Krankheiten Auskunft geben.
Häufig ist der Zeitraum, über den der Versicherer genaue Angaben verlangt, in diesem Formular zeitlich nicht eingegrenzt. Der Antragsteller müsste sich dann theoretisch an alle gesundheitlichen Probleme seit seiner Geburt erinnern. Das geht nicht.
Die Versicherer sollten nur nach Krankenhausaufenthalten der vergangenen zehn Jahre fragen und nur nach ambulanten Arztbesuchen oder Erkrankungen der vergangenen fünf Jahre. In unserer Untersuchung haben wir die Anträge abgewertet, die Angaben für einen längeren Zeitraum verlangten.
Der Kunde sollte den Antrag immer mit größter Sorgfalt ausfüllen, auch wenn manch ein Versicherungsvermittler die Bedeutung des Formulars gern herunterspielt. Vermittler wollen verhindern, dass ein Kunde abgelehnt wird, weil ihnen ihre Provision entgeht.
Weist ein Versicherer diesem Kunden später nach, dass er gesundheitliche Probleme, die für seine Berufsunfähigkeit verantwortlich sind, im Antrag verschwiegen oder nicht in ausreichendem Maß angegeben hat, kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde steht dann ohne Schutz da und hat die Beiträge trotzdem gezahlt. Antragsteller führen besser alles auf, was ihnen zu ihrer gesundheitlichen Verfassung einfällt und fragen zusätzlich bei Ärzten nach.
Versicherer wie beispielsweise die Axa oder die Deutsche Ärzteversicherung entbinden Kunden vom Ausfüllen bestimmter Gesundheitsfragen, wenn sie sich wegen dieser Fragen ärztlich untersuchen lassen. Bietet ein Antrag diese Möglichkeit, sollte man sie nutzen.
Zuschläge und Ausschlüsse
Wird ein Antragsteller als gesundheitliches Risiko eingestuft, bekommt er meist keinen Versicherungsschutz. Oder das Unternehmen lässt nur eine geringere Rente zu als vom Kunden gewünscht. Möglicherweise verkürzt es auch die Laufzeit, sodass der Versicherungsschutz beispielsweise mit 50 Jahren endet. Sehr häufig bietet der Versicherer einen Vertrag an, der ein bestimmtes Krankheitsrisiko von vornherein nicht versichert.
Der Versicherungsschutz ist dann oft um einen so wesentlichen Bestandteil reduziert, dass er dem Kunden im Ernstfall vielleicht gar nichts nutzt. Weniger gravierend sind Beitragszuschläge, die das höhere Risiko finanziell ausgleichen sollen. Mit einem Zuschlag kann ein Kunde leben, wenn der Aufpreis seine finanziellen Möglichkeiten nicht übersteigt. Im besten Fall kann er mit dem Unternehmen sogar – auf jeden Fall schriftlich – vereinbaren, dass der Zuschlag im Laufe der Jahre sinkt.
Ein Ausschluss für ein bestimmtes Krankheitsbild ist dagegen nicht akzeptabel. Auf einen Vertrag, der eine oder mehrere Krankheiten ausschließt, sollten sich nur Kunden einlassen, die nirgendwo anders einen Komplettschutz finden. Außerdem sollten sie darauf bestehen, dass der Versicherungsbeitrag dem geringeren Leistungsumfang entsprechend sinkt.
Überschussbeteiligung
Die Höhe des Beitrags hängt auch von der Art der Überschussbeteiligungsform ab. Denn die Unternehmen erwirtschaften mit den Kundenbeiträgen Überschüsse, die sie auf unterschiedliche Weise verwenden können.
Überschüsse entstehen hauptsächlich durch die Kapitalerträge aus der Anlage der eingezahlten Beiträge. Außerdem fallen Überschüsse an, wenn die Verwaltungskosten geringer ausfallen als vom Versicherer zunächst kalkuliert oder weniger Kunden des Unternehmens berufsunfähig werden als eingeplant.
Unterschieden werden drei Varianten: das Bonussystem (BO), die Beitragsverrechnung (B) und die verzinsliche Ansammlung (VA), auch Schlussüberschuss (SÜ) genannt. Von der verzinslichen Ansammlung, bei der zum Vertragsende eine Gesamtsumme ausgeschüttet wird, ist abzuraten. Mit diesem Geld sollten besser die Beiträge niedrig gehalten werden.
Beim Bonussystem legt der Versicherer die angefallenen Überschüsse an, damit sie im Ernstfall für die Erhöhung der Rente zur Verfügung stehen. Wie hoch diese ist, hängt also davon ab, welche Überschüsse bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit entstanden sind. Je später der Kunde berufsunfähig wird, desto höher ist seine Rente. Da ein Versicherter nicht wissen kann, ob und wann er berufsunfähig wird, kann er bei dieser Methode weniger gut planen.
Finanztest empfiehlt deshalb die Beitragsverrechnung, die von den meisten Unternehmen angeboten wird. Diese Methode liegt fast allen Preisbeispielen in der aktuellen Untersuchung zugrunde. Bei der Beitragsverrechnung werden die durch die Anlage seines eingezahlten Kapitals erwirtschafteten Überschüsse jedem Kunden Jahr für Jahr direkt für seinen Beitrag gutgeschrieben. Stimmt die Kalkulation, bleibt der Beitrag vergleichsweise stabil. Gleichzeitig weiß der Kunde von vornherein genau, wie hoch seine Rente bei Berufsunfähigkeit wäre.
Welche Überschussbeteiligung ein Versicherer anbietet, steht in den Bedingungen. Im Antrag wählt der Kunde die Methode. Gibt es keine Wahl, bietet ein Unternehmen vielleicht nur eine Form an. Der Kunde sollte klären, welche es ist, bevor er unterschreibt.
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