Berufsunfähigkeit: Der Wert der Hausarbeit
Viel Arbeit, kein Geld – das ist der Alltag von Hausfrauen und Hausmännern. Doch wehe, die fleißige Person wird auf Dauer krank. Dann fehlt ihre Kraft an allen Ecken und Enden. Berufsunfähigkeitsschutz brauchen deshalb auch die, die „nur“ Hausarbeit leisten.
Zwischen 40 und 70 Euro im Monat müssen 30-jährige Hausfrauen und Hausmänner als Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einkalkulieren. Damit können sie sich bis zu ihrem 60. Geburtstag eine Berufsunfähigkeitsrente von 1 000 Euro monatlich sichern. Das ist ein vergleichsweise hoher Preis, aber er versichert auch ein wertvolles Gut: die Arbeitskraft.
Für Familien ist oft kaum ersichtlich, dass auch die Person, die ohne finanziellen Ausgleich den Haushalt schmeißt, teuer ersetzt werden muss, wenn sie ausfällt. Doch unter 1 600 Euro brutto im Monat ist eine Vollzeitkraft, die Hausarbeit und Kinderbetreuung für eine Familie übernimmt, schwer zu finden.
Eine Berufsunfähigkeitsrente dieser Höhe bietet derzeit kein Versicherer in Deutschland für Hausfrauen oder Hausmänner an. Oft liegt die maximale Rente für sie sogar bei nur 500 Euro im Monat. Kann die Mutter oder der Vater nichts mehr im Haushalt übernehmen, ist der finanzielle Schaden über eine Versicherung also nicht auszugleichen. Mit 1 000 Euro Monatsrente ist es jedoch möglich, ein totales Desaster für eine Familie zu verhindern. Aber wann bekommt eine Hausfrau oder ein Hausmann eine Berufsunfähigkeitsrente?
Neues Angebot der Versicherer
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Kunden für den Fall ab, dass sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch Erwerbstätigkeit bestreiten können. Hausfrauen und Hausmänner arbeiten unentgeltlich. Vor zehn Jahren boten viele Versicherer für diese Personengruppe deshalb noch gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Der wachsende Wettbewerb der Branche hat das Angebot verbessert. Bei der Jagd auf möglichst viel Kundschaft versichern inzwischen die meisten Unternehmen auch Hausfrauen und Hausmänner. Einige Verträge werden allerdings noch immer mit einer Erwerbsunfähigkeitsklausel versehen. Hausfrauen und Hausmänner zahlen dann den vergleichsweise hohen Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sind aber nur für den Fall der Erwerbsunfähigkeit versichert.
Erwerbsunfähig ist, wer in keinem Beruf mehr täglich bis zu zwei oder drei Stunden tätig sein kann. Als berufsunfähig gilt dagegen schon jemand, der zu mindestens 50 Prozent aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, in seinem Beruf zu arbeiten.
Ist eine Hausfrau oder ist ein Hausmann für den Fall der Berufsunfähigkeit versichert, ist das viel besser als nur für Erwerbsunfähigkeit. Erst wenn der Berufsunfähigkeitsschutz zu teuer ist, ist es sinnvoller, auf die preiswertere reine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu setzen.
Die konkrete Tätigkeit
Ein Bandscheibenvorfall kann Auslöser sein, auch eine Brustkrebsdiagnose: Die Mutter von drei kleinen Kindern bewältigt ihren Haushalt nicht mehr. Sie ist berufsunfähig. „Dann prüfen wir, wie ihre konkrete Tätigkeit vor der Erkrankung aussah“, sagt Herbert Schlegel vom Versicherer Zürich in Frankfurt am Main. Die Kundin müsse dafür einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen.
Schlegel: „Hausfrau oder Hausmann läuft bei uns als eigenständiger Beruf, dessen Ausgestaltung aber sehr unterschiedlich sein kann.“ Ob eine Berufsunfähigkeit anerkannt werde, hänge vom Einzelfall ab. „In einem Haushalt mit kleinen Kindern, für den eine Frau weitgehend zuständig ist, tritt Berufsunfähigkeit naturgemäß schneller ein, als wenn sie vor ihrer Erkrankung nur Repräsentationspflichten wahrnahm“, erklärt Versicherungsmann Schlegel.
Eingestuft wird eine Antragstellerin, die als Beruf „Hausfrau“ angibt, bei der Zürich in die Berufsgruppe 3. Schlegel: „Dort versichern wir unter anderem auch Elektriker und Monteure.“ Die Berufsgruppe 3 ist für Versicherte teurer als die 2, in der bei der Zürich der Grundpreis fällig ist. „In der 3 zahlt die Hausfrau oder der Hausmann wie jeder andere Kunde zwischen 30 und 40 Prozent Zuschlag.“
Seit dem 1. Juli 2000 verkauft das Unternehmen nur noch Verträge mit dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Lediglich in der teuersten Berufsgruppe 4, in der die Zürich die aus ihrer Sicht höchsten Risiken (Schlegel: „Zum Beispiel Künstler“) einsortiert, sei abstrakte Verweisung noch Vertragsbestandteil.
Beim Kölner Versicherer Europa gehört der Beruf „Hausfrau/Hausmann“ in die Berufsgruppe 2. Das Unternehmen sortiert Antragsteller in drei Gruppen ein. Bereichsleiter Leben, Reiner Grabert: „In der 2 finden sich zum Beispiel auch kaufmännische Angestellte. Alle zahlen 40 Prozent Zuschlag auf die Grundprämie.“ 1 000 Euro Monatsrente sind bei der Europa die maximal zulässige Berufsunfähigkeitsrente für Hausfrauen und Hausmänner.
Ob Probleme im Versicherungsfall auftreten könnten, kann Grabert sich bisher nur theoretisch vorstellen: „Einen konkreten Fall hatten wir nämlich noch nicht.“ Gebe es einen, werde sein Unternehmen detailliert anhand der bisherigen Tätigkeiten der Hausfrau oder des Hausmanns prüfen, welche aus gesundheitlichen Gründen in welchem Umfang nicht mehr möglich sind.
Die Zahl der Versicherten unter den Kunden der Europa, die „nur“ Hausarbeit nachgingen, sei minimal. Grabert: „Viele steigen aber wegen Kindern vorübergehend aus dem Beruf aus.“
Verträge vor der Elternzeit
Kunden, die während ihrer Berufstätigkeit eine Versicherung abgeschlossen haben und dann zu Hause sind, behandeln die Unternehmen unterschiedlich. Ob ein paar Wochen oder ein paar Jahre Berufsausstieg wegen Familienarbeit – bei der Europa gilt eine Ärztin oder Rechtsanwältin nach Ende der Mutterschutzfrist als Hausfrau, wenn sie ihren Beruf wegen der Geburt eines Kindes vorübergehend aufgibt. Grabert: „Ihre wahrscheinlich recht hoch vereinbarte Rente bekäme sie aber auch, wenn sie als Hausfrau berufsunfähig wird.“
Bei der Zürich gilt der bisherige Beruf fünf Jahre ab Ausstieg weiter. Herbert Schlegel: „So lange bleibt die Ärztin für uns Ärztin. Wird sie in dieser Zeit berufsunfähig, geht es darum, ob sie noch als Ärztin arbeiten könnte, und nicht, ob sie ihre Hausarbeit erledigen kann.“
Für die Aachener und Münchener bleibt jeder, der aus dem Beruf aussteigt, Angehöriger dieses Berufs, sofern er anschließend „nur“ Hausfrau oder Hausmann ist. „Nur wenn der Kunde angibt, dass er niemals in seinen Beruf zurückkehren wolle, könnte eine Einschätzung als Hausfrau oder Hausmann infrage kommen“, sagt Hans-Jörg Binder von der Aachener und Münchener.
Bei vielen Versicherern gilt der zuletzt ausgeübte Beruf so lange als maßgeblich, wie der Kunde auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist. In die IT-Branche zurückzukehren, könnte schon nach kurzer Unterbrechung schwierig sein. Eine Grundschullehrerin würde sich dagegen vermutlich auch nach vielen Jahren wieder im Beruf einfinden.
Ob es günstiger ist, wenn eine Frau als Hausfrau oder nach ihrem früheren Beruf eingestuft wird, ist offen. Die Arbeit zu Hause kann wegen hoher körperlicher Beanspruchung im Einzelfall sogar eher zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit führen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Stichwort
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen