Basistarif: Weniger Leistung für viel Geld

Basistarif Test

finanztest 03/2009

Der neue Tarif privater Krankenversicherer sollte ein Ausweg für Menschen ohne Versicherung und für solche mit zu hohen Beiträgen sein. Doch für 570 Euro im Monat hilft der Basistarif nur wenigen.

Basistarif

Gerhard Kroppke* kann erst einmal durchatmen: „Ich weiß, dass ich zu den Gewinnern der Gesundheitsreform gehöre“, sagt der 55-jährige Beamte. Seit Januar ist er im Basistarif eines privaten Krankenversicherers versichert.

Bis Dezember vergangenen Jahres hatte sich Kroppke alle Krankenversicherungsbeiträge gespart. Er setzte allein auf die Beihilfe seiner Dienstherrin, einer Behörde in den neuen Bundesländern. Die übernimmt für ihre Beamten einen Teil der Krankheitskosten, in seinem Fall die Hälfte. Die andere Hälfte zahlte Kroppke selbst und fuhr damit günstig.

Das änderte sich vor etwa einem Jahr. Damals stellten die Ärzte bei Kroppke eine schwere Krankheit fest. Er muss nun teure Medikamente einnehmen – und muss seither viel aus eigener Tasche zahlen.

Menschen wie Kroppke waren einer der Gründe, warum die privaten Krankenversicherer auf Druck der Bundesregierung den Basistarif einführten. Dieser Tarif muss seit Januar allen Menschen ohne gesetzlichen oder anderen Versicherungsschutz zugänglich sein.

Der Basistarif muss die gleichen Leistungen bieten wie die gesetzliche Krankenversicherung. Abgerechnet wird aber nicht über eine Versichertenkarte. Der Patient erhält stattdessen nach der Behandlung vom Arzt eine Rechnung, die er selbst bezahlt. Anschließend rechnet er mit seinem Versicherer ab. Die Praxisgebühr und die ­Zuzahlungen entrichtet er nicht beim Arzt oder Apotheker. Diese Beträge werden ihm von seiner Erstattung abgezogen.

Erwachsene bezahlen 569,63 Euro

Erst im Januar ließen die Anbieter die Katze aus dem Sack: Der Basistarif kostet zum Start bei allen Versicherern für Erwachsene ab 21 Jahren 569,63 Euro im Monat. Dazu kommen die Beiträge für die Pflegeversicherung.

Die privaten Krankenversicherer schöpfen zurzeit aus, was ihnen der Gesetzgeber zugestanden hat. Diese Grenze liegt beim Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen. Derzeit sind das 15,5 Prozent der ­Beitragsbemessungsgrenze von 3675 Euro im Monat und damit eben 569,63 Euro.

Beihilfeberechtigte wie Beamte bezahlen nur einen Anteil davon. Kroppke muss seine fehlenden 50 Prozent also für monat­liche 284,82 Euro versichern.

Müssen Beihilfeberechtigte nur 30 oder 20 Prozent zusätzlich versichern, liegen die Kosten des Basistarifs für Erwachsene bei 170 ,89 Euro beziehungsweise 113,93 Euro.

Die ganze Familie muss bezahlen

Wie in der privaten Krankenversicherung üblich, benötigen alle Familienmitglieder einen eigenen Vertrag und müssen Beiträge bezahlen. Für Kinder bis 15 Jahren verlangen die Versicherer etwa 226 Euro im Monat. Für junge Männer von 16 bis 20 Jahren sind es rund 246 und für junge Frauen von 16 bis 20 Jahren 275 Euro.

Den Basistarif gibt es auch mit Selbstbehalt. Dann zahlt der Versicherte je nach Vertrag 300, 600, 900 oder 1 200 Euro im Jahr aus der eigenen Tasche. Sinn eines Selbstbehalts ist es, Beiträge zu sparen. Doch im Basistarif haben die Erwachsenen nichts davon. Ein Versicherter mit 1200 Euro Selbstbehalt bezahlt exakt den gleichen Betrag, wie einer ohne Selbstbehalt.

Der Grund liegt in der Kalkulation der Versicherer. Sie haben für den Basistarif zunächst einen viel höheren Beitrag errechnet als die 569,63 Euro, die sie verlangen dürfen. Selbst die Beiträge für alle Selbstbehalt-Varianten liegen eigentlich höher, werden aber ebenfalls gesetzlich begrenzt.

Nur die Beiträge für Kinder und Jugend­liche erreichen die Grenze nicht. Vereinbaren die Eltern einen Selbstbehalt von 300, 600, 900 oder 1200 Euro für ihre Sprösslinge, können sie etwa 20 bis 50 Euro im Monat sparen, für junge Erwachsene ­etwa 20 bis 70 Euro.

Pflicht ist Pflicht

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht für alle. Wer nicht unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fällt und auch sonst keine ausreichende Versicherung hat, muss sich nun privat versichern.

Menschen, die gesund und nicht allzu alt sind, sollten erst prüfen, ob ein privater Vollversicherungstarif in Frage kommt. Das kann günstiger sein als der Basistarif.

Versicherte, die aus einem Volltarif in den Basistarif des eigenen Versicherers wechseln wollen, weil sie sich davon eine Beitragsersparnis versprechen, sollten eine Vergleichsrechnung anstellen. Ein normaler Tarif mit abgespeckten Leistungen ist dort manchmal günstiger zu haben. Für Ältere kommt auch der Standardtarif für Rentner in Frage (siehe „Unser Rat“).

Es ist noch ausreichend Zeit, sich einen Wechsel in den Basistarif zu überlegen. Die Kündigung des Volltarifs muss spätestens zum 30. Juni 2009 ausgesprochen werden. Wirksam wird sie erst später. „Der Wechsel in den neuen Tarif erfolgt für viele, die das anstreben, effektiv erst zum 1. Januar 2010“, sagt Lars Gatschke, Versicherungsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Menschen über 55 Jahre, Rentner und Pensionäre können auch nach dem 30. Juni noch in den Basistarif der eigenen Gesellschaft wechseln.

Privat Versicherte können den Basistarif bis zum 30. Juni auch nutzen, um die Versicherungsgesellschaft zu wechseln, ohne die Alterungsrückstellungen vollständig zu verlieren. Die bilden die Versicherer für ihre Kunden, um die höheren Kosten im Alter auszugleichen. Kunden mit Altverträgen bis Ende 2008, die in den Normaltarif einer anderen Gesellschaft wechseln, verlieren die Rückstellungen bisher komplett.

Beim Wechsel in den Basistarif eines neuen Anbieters sollen sie zumindest einen Teil mitbekommen. Sie müssen aber eine Wartefrist von 18 Monaten aussitzen, bevor sie von dort wieder einem Volltarif beitreten können. Ob sich der Umweg finanziell auszahlt, ist fraglich. Das hängt unter anderem davon ab, wie hoch die Alterungsrückstellung bereits ist.

Das Risiko wird abgefragt

Als Gerhard Kroppke sich unter das Dach der privaten Krankenversicherer flüchtete, stellte ihm die Versicherungsgesellschaft Gesundheitsfragen. Sie tat so, als ob Kroppke einen regulären Tarif abschließen wollte.

Wer bei den Gesundheitsfragen durchfällt, weil er krank ist, vielleicht sogar chronisch, dem brummen die Versicherer im Normaltarif Risikozuschläge auf oder lehnen ihn gleich ganz ab. Den Basistarif dürfen sie ihm jedoch nicht verweigern. Auch Risikozuschläge dürfen sie nicht verlangen.

Die Gesundheitsfragen sind den privaten Versicherern trotzdem wichtig. Sie dienen ihnen unter anderem dazu, Informationen zu sammeln, falls ein Kunde nach der Wartefrist im Basistarif in einen Volltarif wechseln möchte.

Der kranke Kroppke würde die Leistungen eines höherwertigen Tarifs wohl kaum zu bezahlbaren Beiträgen erhalten.

Mit dem Basistarif Sozialfall werden

Robert Svetkowski* im Berliner Stadtteil Neukölln erwischt die Versicherungspflicht auf dem falschen Fuß. Er ist selbstständig und renoviert Altbauwohnungen. Geld für die Krankenversicherung habe er nicht ­übrig, sagt er. Das Risiko nimmt er auf die eigene Kappe.

Spart sich jemand wie Svetkowski weiterhin die Krankenversicherung und fliegt er zum Beispiel im Krankenhaus auf, ist eine Strafzahlung fällig. Für die Monate Februar bis Mai sind das jeweils ein voller Monatsbeitrag. Für die Zeit ab Juni müsste er für jeden Monat ein Sechstel des Beitrags zahlen.

Svetkowski war zuletzt privat versichert. Deshalb muss er sich nun auch privat versichern. Die 569,63 Euro, die er monatlich aufzubringen hätte, würden sein Einkommen jedoch so drücken, dass er hilfsbedürftig im Sinne der Sozialgesetzgebung würde. Solange er nicht mehr verdient, muss er daher nur die Hälfte, also 284,82 Euro im Monat bezahlen.

Führen auch diese Kosten dazu, dass der Versicherte bedürftig wird, übernehmen die Sozialämter oder die Bundesagentur für Arbeit einen Teil – aber nur so viel, wie nötig ist, um die Hilfsbedürftigkeit zu vermeiden.

Wer keine Beiträge mehr bezahlt, verliert den Versicherungsschutz auch im Basistarif nicht. Allerdings bezahlt der private Versicherer dann nur bei akuten Erkrankungen, Schmerzen sowie bei Schwangerschaft und Geburt.

*Namen von der Redaktion geändert.

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