Basistarif: Unser Rat
Zurzeit nicht versichert. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Jeder private Versicherer muss Sie in den Basistarif aufnehmen. Einzige Ausnahme: Sie waren bei der Gesellschaft bereits einmal versichert und haben den Vertrag verloren, weil Sie vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt haben.
Freiwillig gesetzlich versichert. Wechseln Sie als freiwillig gesetzlich Versicherter nicht in den Basistarif der privaten Krankenversicherer. Mehr als 569,63 Euro bezahlen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch nicht. Dort sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen ohne Mehrbeitrag mitversichert. Die Leistungen des Basistarifs sind nicht umfangreicher als die der gesetzlichen Kassen.
Standardtarif für Rentner. Wechseln Sie vom Standardtarif für Rentner nicht in den Basistarif. Er ist vergleichbar teuer und bietet weniger. Ehepaare müssen den Basistarif pro Person voll bezahlen. Im Standardtarif ist für Ehepaare der Beitrag auf 150 Prozent des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.
Beiträge sparen. Wer als privat Versicherter in einen günstigeren Tarif wechseln möchte, weil ihm die Beiträge über den Kopf wachsen, sollte nicht nur den Wechsel in den Basistarif in Betracht ziehen, sondern Alternativen prüfen. Versicherte, die ihren Vertrag bis zum 31. Dezember 2008 geschlossen haben, können auch in Zukunft in den Standardtarif für Rentner wechseln, wenn sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen bereits zehn Jahre privat versichert und mindestens 65 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen reichen auch 55 Jahre.
Wechsel des privaten Versicherers. Als privat Versicherter können Sie in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln, um dort nach 18 Monaten wieder in einen höherwertigeren Tarif zu gelangen. Bedenken Sie, dass der Versicherer Ihnen die besseren Leistungen nicht gewähren muss, wenn Sie bereits krank sind oder während der Wartefrist erkranken. Oder Sie müssen hohe Risikozuschläge bezahlen. Vereinbaren Sie auf jeden Fall, dass die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung, der Sie sich jetzt unterziehen sollen, auch nach der Wartefrist von 18 Monaten noch gelten und keine neue Prüfung angesetzt wird, wenn Sie wieder in den Volltarif wechseln wollen.
Modifizierter Standardtarif. Waren Sie im modifizierten Standardtarif versichert, wurde Ihr Vertrag am 1. Januar 2009 auf den Basistarif umgestellt. Beachten Sie, dass sich die Leistungen im Basistarif von Ihrem bisherigen Tarif unterscheiden (siehe Tabelle).
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Tabelle: Leistungen im Basistarif und im Normaltarif
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