Autoversicherung: Preis gut, Info mies

Autoversicherung Test
Annette Roller und Michael Truckenbrodt aus Berlin haben zwar schon einen günstigen Kfz-Tarif. Doch auch sie können wegen des starken Wettbewerbs noch sparen. Ihr Sohn Konrad hilft ihnen dabei. Viele Versicherer gehen davon aus, dass Eltern mit kleinen Kindern vorsichtig fahren und reduzieren für sie deshalb den Beitrag.

finanztest 11/2006

Die Autoversicherung wird immer günstiger. Autofahrer können bei einem Wechsel locker die höhere Versicherungsteuer wieder rausholen. Huk24, Asstel und WGV-Schwäbische Allgemeine landeten in unserem Test oft vorne. Doch viele Versicherer informieren ihre Kunden schlecht.

Autoversicherung

Annette Roller und Michael Truckenbrodt haben ihr Auto bei der Huk-Coburg versichert. „Ich glaube, wir haben einen günstigen Tarif“, sagt Truckenbrodt. „Aber so genau kann man das ja nicht wissen.“ Dem 35-jährigen Berliner Filmproduzenten geht es wie vielen Autofahrern. Für sie ist es praktisch unmöglich herauszufinden, welcher der weit über hundert Tarife der Autoversicherer ein guter ist.

Unser Test schafft Klarheit. Er zeigt nicht nur, welcher Tarif im Schnitt günstige Beiträge hat und was er bietet, sondern auch beispielhaft günstige Versicherungen für Autofahrer wie Truckenbrodt und sieben weitere Modellkunden. Für alle haben wir die jeweils zehn günstigsten Tarife mit unterschiedlichen Leistungen, zum Beispiel einen Tarif mit oder ohne Mallorca-Police herausgesucht. Mit Abstand am häufigsten schafften die Huk24, Asstel und WGV-Schwäbische Allgemeine den Sprung in unsere Top Ten. Generell sind die Preise auf dem Weg nach unten. Die Anhebung der Kfz-Versicherungsteuer von 16 auf 19 Prozent Anfang des neuen Jahres dürfte zumindest für wechselbereite Kunden deshalb nicht ins Gewicht fallen.

Truckenbrodt hatte Recht mit seiner Vermutung, dass er keinen allzu teuren Tarif abgeschlossen hat. Mit den 437 Euro, die er im Jahr für die Haftpflicht seines alten Golf II zahlt, fährt er ganz gut. Trotzdem könnte er sparen. Ein neuer Vertrag mit einer hohen Laufleistung würde bei der Badischen Allgemeinen nur 357 Euro kosten.

Noch weniger wäre es, wenn Truckenbrodt den Fahrerkreis einschränken würde, zum Beispiel auf Fahrer zwischen 23 und 60 Jahren. Denn wenn keine ganz jungen und alten Fahrer das Auto benutzen, wird es oft billiger. Über 100 Euro weniger müssten Roller und Truckenbrodt dieses Jahr dann dem Autoversicherer überweisen. Vergleichen lohnt immer – selbst bei günstigen Anbietern.

Beim eigenen Versicherer sparen

Auch Kunden, die mit ihrer Gesellschaft zufrieden sind und bei ihr bleiben wollen, können den Preis drücken. Sie wechseln einfach in einen neuen Tarif ihres Versicherers. Denn der Wettbewerb auf dem Autoversicherungsmarkt nimmt weiter zu und viele Gesellschaften bieten neben ihren Normaltarifen immer wieder neue an, um die Konkurrenz zu unterbieten. Oft handelt es sich um Spezialtarife wie zum Beispiel reine Internetangebote oder solche mit Werkstattbindung. Wer seinem Kaskoversicherer zusagt, sein Auto nur in bestimmten Vertragswerkstätten des Versicherers reparieren zu lassen, bekommt bei vielen Anbietern 15 Prozent Beitragsnachlass (siehe „Drum prüfe, wer sich bindet“).

Wechseln lohnt sich

Autoversicherung Test
Als Frau, die ihr Auto alleine nutzt, kommt Martina Sindlinger günstig weg. Würde sie einen Tarif wählen, der auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt, wären das 91 Euro im Jahr mehr für sie.

Martina Sindlinger aus Leonberg fährt einen VW Polo, den sie bei der WGV vollkaskoversichert hat. Dafür zahlte sie bisher 263 Euro im Jahr. Nur 106 Euro würde sie bei der Ineas bezahlen, wenn sie den Tarif Ladycaronline abschließen würde. Das ist ein Spezialtarif für Frauen, die ihre Autos alleine nutzen. Für 197 Euro im Jahr könnte sie auch bei der Huk24 einen Tarif abschließen, der auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Die Huk24 würde also auch dann zahlen, wenn die Sachbearbeiterin zum Beispiel beim Fahren im Handschuhfach nach der Lieblings-CD sucht und dabei einen Unfall verursacht. Viele andere Tarife zahlen nicht, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wird. Wer leistet und wer nicht und viele weitere Leistungen haben wir in der Tabelle „Autoversicherung“ dargestellt.

459 Euro wollte der teuerste Anbieter im Test von Sindlinger. Doch selbst das ist wenig, vergleicht man den Beitrag mit dem, was ein 18-Jähriger allein für die Haftpflicht zahlen soll. Hier liegen die Preise aufgrund des hohen Beitragssatzes von 230 Prozent zwischen 1 724 und 6 919 Euro im Jahr (siehe Tabelle „Anfänger“). Die Gesellschaften versichern junge Menschen, vor allem junge Männer unter 23 nicht gerne und verlangen deshalb extrem hohe Preise. Aber viele lassen mit sich reden. Das beste ist deshalb, beim Versicherer der Eltern anzufragen, ob er dem Führerscheinneuling eine günstigere Einstufung gewährt.

Wim Schaap, Geschäftsmann aus Offenburg, würde bei einem Wechsel von der VHV zur Badischen Allg. dieses Jahr gut 120 Euro sparen. Sein Renault Mégane ist haftpflicht- und vollkaskoversichert.

Geheime Bedingungen

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Wim Schaap aus Offenburg hat in der Teilkasko keine Selbstbeteiligung vereinbart. Der Tarif der Badischen Allgemeinen wäre nochmal 33 Euro im Jahr günstiger, wenn er bei einem Schaden 150 Euro selbst zahlen würde.

„Der Preis ist die eine Sache“, sagt EDV-Berater Schaap, „was mich aber irritiert, ist, dass man gar nicht so genau weiß, was man da eigentlich abschließt. Denn die Versicherungsbedingungen schicken die einem ja erst, nachdem man den Vertrag schon unterschrieben hat.“

Schaap hat nicht Unrecht. Nicht nur, dass Preisvergleiche für Kunden schwierig sind. Wer in Deutschland einen Versicherungsvertrag abschließt, kauft die Katze im Sack. Denn erst nachdem er den Antrag unterschrieben hat und der Vertrag zustande gekommen ist, erhält er in vielen Fällen die Versicherungsbedingungen mit allen Leistungen und Verpflichtungen zugesandt. Die können, wie unsere Tabelle zeigt, sehr unterschiedlich sein. Passen dem Kunden die Leistungen nicht, muss er von seinem 14-tägigen Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Das Ganze nennt sich Policenmodell und wird von der Versicherungswirtschaft vehement verteidigt.

Dabei wäre es umgekehrt folgerichtig: Dem Kunden wird die Möglichkeit gegeben, sich umfassend zu informieren, und dann schließt er den Vertrag ab. „Wer heute die Bedingungen vorher lesen will, der bekommt sie auch“, erklärte dazu vollmundig Edmund Schwake, Vorsitzender des Hauptausschusses der Schaden- und Unfallversicherer beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft auf der jüngsten Jahrespressekonferenz.

Wir hatten da unsere Zweifel und ließen einen Tester in Köln, Jülich und Bonn zunächst drei Stichproben machen. Er ging jeweils zu einer Allianz-Vertretung und fragte nach den Bedingungen für deren Kfz-Kompakt-Tarif, den er abschließen wollte. Pustekuchen.

Zweimal wurde er von den Vertretern geradezu abgekanzelt. Die Bonner Kollegin war immerhin bemüht, sagte, sie hätte die Unterlagen nicht da, werde aber in der Zentrale nachfragen. Sie telefonierte. Nach ihrem Einspruch „... aber das ist doch nichts Geheimes ...“ kam erst einmal eine lange Pause und dann statt der Bedingungen nur ein bedauerndes Lächeln für unseren Tester.

Informationspolitik getestet

Daher wollten wir es genauer wissen: Testkunden schrieben für uns 55 Autoversicherer an und baten um die Tarifbestimmungen und die Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen. Das Ergebnis: Nur 25 Versicherer kamen der Bitte nach und schickten die Unterlagen zu. Keine Bedingungen bekamen unsere Tester von bekannten Gesellschaften wie dem HDI, der Arag, DEVK, Huk-Coburg Allgemeine und Gerling. Aber auch kleinere Direktversicherer wie Ontos oder Direct Line rückten nichts heraus und leider auch die günstige Asstel.

Den Verbraucherzentralen ist das Problem lange bekannt. „Die gleichen Versicherer, die offiziell beklagen, die Kunden läsen die Versicherungsbedingungen nicht, enthalten den vorsorgewilligen Verbrauchern harte Fakten geradezu vor“, sagt Wolfgang Scholl vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Lange wird sich dieses Policenmodell allerdings nicht mehr halten. Es verstößt gegen EU-Recht und wird mit Inkrafttreten der Reform des neuen Versicherungsvertragsgesetzes, voraussichtlich am 1. Januar 2008, abgeschafft.“

Bleibt zu hoffen, dass es der einflussreichen Versicherungslobby bis dahin nicht gelingt, Schlupflöcher für ihr Policenmodell zu schaffen.

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