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Haftpflicht- und Kaskoversicherung

finanztest 11/2005

Neue Autos brauchen Vollkaskoschutz. Alte oft noch nicht mal Teilkasko.
Versicherung Umfang des Schutzes
Kfz-Haftpflicht Schutz des Unfallverursachers vor dem wirtschaftlichen Ruin. Der Versicherer übernimmt die Schadenersatzzahlungen an die Unfallopfer und kommt für ­Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf.
Abschluss ist gesetzlich vorgeschrieben.
Teilkasko Der Versicherer zahlt für Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, ­Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung und durch Haarwild. Er kommt auch für Glasschäden auf.
Abschluss ist freiwillig. Bei alten Wagen ab zirka zehn Jahren nicht notwendig.
Vollkasko Der Versicherer zahlt für alle Teilkaskoschäden. Darüber hinaus sind Unfall­schäden am eigenen Fahrzeug und Schäden durch Vandalismus gedeckt.
Abschluss ist freiwillig. Für neuere Autos (ein bis drei Jahre) und bei hoher Schaden­freiheitsklasse empfehlenswert.

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