Auslandsreise-Krankenversicherung: Die Versicherung zahlt nicht...
- wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist;
- für Behandlungen, bei denen schon feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen;
- bei vorhersehbaren Kriegsereignissen und Unruhen oder aktiver Teilnahme an diesen;
- im Falle vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten oder Unfälle;
- für Entzugsbehandlungen;
- für die Behandlung geistiger und seelischer Erkrankungen, Hypnose und Psychotherapie;
- für Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch (Ausnahme: akut auftretende Komplikationen);
- für Zahnersatz einschließlich Kronen und Kieferorthopädie;
- für Massagen, Bäder, Packungen, Nähr- und Stärkungspräparate;
- für Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte;
- für Kur, Sanatorium und Rehabilitation;
- für die Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit;
- für Behandlung durch Angehörige (Ausnahme: Sachmittel).
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Tabelle: Jahresverträge für Einzelpersonen
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