Auslandsreise-Krankenversicherung: Die Versicherung zahlt nicht...

finanztest 06/2007

Auslandsreise-Krankenversicherung
  • wenn der Zweck der Reise die ­Behandlung ist;
  • für Behandlungen, bei denen schon feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen;
  • bei vorhersehbaren Kriegsereignissen und Unruhen oder aktiver Teilnahme an diesen;
  • im Falle vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten oder Unfälle;
  • für Entzugsbehandlungen;
  • für die Behandlung geistiger und seelischer Erkrankungen, Hypnose und Psychotherapie;
  • für Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch (Ausnahme: akut auftretende Komplikationen);
  • für Zahnersatz einschließlich Kronen und Kieferorthopädie;
  • für Massagen, Bäder, Packungen, Nähr- und Stärkungspräparate;
  • für Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte;
  • für Kur, Sanatorium und Rehabilitation;
  • für die Unterbringung bei Pflege­bedürftigkeit;
  • für Behandlung durch An­gehörige (Ausnahme: Sachmittel).

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Tabelle: Jahresverträge für Einzelpersonen

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