Auslandsreise-Krankenversicherung: Ausgewählt, geprüft, bewertet

finanztest 09/2007

Auslandsreise-Krankenversicherung

Finanztest hat 27 Langzeitverträge für weltweit geltende Krankenversicherungen für Privatreisen untersucht.

Verbraucherfreundlichkeit der Bedingungen: Wir haben geprüft, wie kundenfreundlich Versicherungsbedingungen sind.

Zu 70 Prozent hing die Note davon ab, wie viele der folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Der Versicherer zahlt bei Erkrankungen nur dann nicht, wenn die Behandlung im Ausland geplant war. Einschränkungen der Leistungspflicht auf „akute“ oder „unvorhersehbare“ Erkrankungen gibt es nicht.
  • Der Versicherer übernimmt die Kosten, bis der Erkrankte transportfähig ist, selbst wenn der Vertrag zwischenzeitlich abgelaufen ist.
  • Bei Kriegsereignissen und inneren Unruhen zahlt der Versicherer nur dann nicht, wenn diese vorhersehbar waren oder der Versicherte aktiv daran teilnimmt.
  • Der Versicherer übernimmt Kosten für den Rücktransport nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit, sondern auch wenn er sinnvoll ist oder die stationäre Behandlung mehr als 14 Tage dauert.
  • Überführungs- oder Bestattungskosten werden zumindest anteilig übernommen.

Zu 30 Prozent hing die Note davon ab, wie viele der folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Der Versicherer tritt voll in Vorleistung.
  • Die Einreichungsfrist für Belege beträgt mindestens drei Monate.
  • Behandlungen in Kurkliniken und Sanatorien bei einer schweren Erkrankung dürfen nicht ausgeschlossen sein.
  • Bezahlt werden Behandlungen, die in der Schulmedizin des jeweiligen Landes üblich sind. Es wird nicht verlangt, dass Methoden und Arzneien wissenschaftlich allgemein anerkannt sind.

Altersklassen: Versicherer legen für Altersklassen bestimmte Angebote mit unterschiedlichen Konditionen fest.

Beiträge: Die Beiträge hängen vom Alter des Versicherten und der Länge der Reise ab.

Höchstalter: Viele Anbieter ­legen Altersgrenzen fest. Wer das angegebene ­Alter überschreitet, kann keinen Vertrag mehr abschließen.

Selbstbehalt: Die Versicherten müssen sich bei ­jedem Krankheitsfall an den Kosten beteiligen.

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