Alternative Medizin: Placebo-Tarife

Alternative Medizin Test

finanztest 07/2009

Einige Krankenkassen bieten Wahltarife für homöopathische oder anthroposophische Medikamente an. Doch Patienten sind mit anderen Lösungen besser bedient.

Alternative Medizin

Gesetzlich Krankenversicherte müssen homöopathische und andere alternative Arzneimittel normalerweise aus eigener Tasche bezahlen. Die meisten dieser Mittel sind nicht verschreibungspflichtig. Sie gehören deshalb seit 2004 nicht mehr zur Kassenleistung für Patienten ab zwölf Jahren, selbst wenn ein Arzt sie verordnet.

Mit Wahltarifen wollen 17 Krankenkassen Abhilfe schaffen. Das funktioniert so: Versicherte schreiben sich in den Tarif ein und zahlen einen zusätzlichen Beitrag an die Kasse. Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen und ist in der Regel pro Person zu zahlen. An den Tarif sind sie drei Jahre lang gebunden, in dieser Zeit dürfen sie auch nicht die Kasse wechseln.

Im Gegenzug erstattet die Krankenkasse einen Teil der Kosten für homöopathische, anthroposophische oder andere pflanzliche Arzneimittel.

Bei sechs AOKs zahlen beispielsweise 35-Jährige für den Wahltarif 7,50 Euro im Monat, also 90 Euro im Jahr. Verschreibt ihnen ein Arzt ein alternativmedizinisches Mittel, übernimmt die Kasse 90 Prozent der Rechnung, bis zu 180 Euro im Jahr. Ältere Kunden zahlen mehr, dafür ist auch ihr Leistungsanspruch höher.

Selberzahlen kann günstiger sein

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Globuli von der Kasse gibt es nur für Kinder. Erwachsene zahlen für homöopathische Mittel meist selbst.

Günstiger als der Wahltarif kann es sein, die Mittel selbst zu bezahlen – insbesondere homöopathische. Viele kosten weniger als 10 Euro pro Packung. In der Phytotherapie gibt es jedoch Mittel, die 50 bis 80 Euro je Packung kosten, beispielsweise gegen Prostatabeschwerden oder Venenleiden. Wer viel für alternative Arzneimittel ausgibt, für den kann sich ein Wahltarif lohnen.

Allerdings darf die Kasse trotz Wahltarif für manche Mittel nichts bezahlen. Etliche alternativmedizinische Präparate stehen auf der „Negativliste“ des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese Liste umfasst rund 2 000 Präparate, die als unwirtschaftlich gelten, zum Beispiel, weil ihr therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist.

Mehr Geld für Behandlung beim Arzt

Das Teure an der alternativen Behandlung sind nicht die Medikamente, sondern die Zeit, die sich der Arzt oder Heilpraktiker für seine Patienten nimmt. Und die vergütet die Kasse im Wahltarif nicht.

Mit der Chipkarte ihrer Kasse können sich zwar alle Versicherten von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie behandeln lassen. Doch im Rahmen der gesetzlichen Leistungen bezahlen Krankenkassen für die ausführlichen Gespräche zur Erfassung der Krankheitsgeschichte, die Anamnese, nicht mehr als für andere Arztkontakte. Für dieses Geld kann sich der Arzt nicht die nötige Zeit nehmen, dann müssen die Patienten privat zuzahlen.

Viele Kassen bieten in diesem Fall jedoch eine Mehrleistung über den gesetzlichen Standard hinaus – ohne Aufpreis für die Versicherten. Sie zahlen dem homöopathischen Arzt ein höheres Honorar für die Erst- und Folgeanamnesen, sodass Versicherte sich dort auf Kosten der Kasse homöopathisch behandeln lassen können.

In unserem großen Test im Juniheft war das bei 65 der 113 Kassen in ihrem gesamten Geschäftsgebiet möglich (siehe „Unser Rat“). Von den 17 Kassen mit einem Wahltarif für alternative Arzneimittel bieten 10 die Mehrleistung für homöopathische Behandlung an.

Private Zusatzpolice als Alternative

Private Versicherungsgesellschaften bieten in Zusatzversicherungen oft mehr als Kassen in Wahltarifen oder über Zusatzleistungen. Sie erstatten zum Beispiel auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Gesetzliche Kassen dürfen nur Behandlungen bei Ärzten bezahlen. Den Besuch beim Heilpraktiker und die verordneten Mittel bezahlen Kassenpatienten immer privat.

Private Versicherungen nur für Alternativmedizin gibt es aber nicht. Kunden sind gezwungen, Pakete zu kaufen. Diese enthalten neben der Heilpraktikerleistung oft eine Auslandsreisekrankenversicherung, einen Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen, zum Zahnersatz oder für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die die Kassen nicht zahlt.

Günstige Zusatzpakete bieten zum Beispiel die DKV (Tarif AM8) die Inter (Tarif GE2 ) und der Deutsche Ring (Tarif med 100). Ein 35-jähriger männlicher Neukunde zahlt hier zwischen 7 und 10 Euro Beitrag im Monat, die gleich alte Frau muss für dieselbe Leistung deutlich mehr bezahlen – zwischen 13 und 15 Euro im Monat. Dafür übernimmt beispielsweise die Inter 75 Prozent jeder Heilpraktikerrechnung bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro im ersten Versicherungsjahr, 500 Euro im zweiten Jahr und 1 000 Euro ab dem dritten Jahr.

Ältere Kunden müssen oft noch mehr zahlen – wenn sie überhaupt einen Vertrag bekommen. Denn wer ernsthaft krank ist, den lehnen private Versicherer häufig ab.

Das kann mit einem Wahltarif der gesetzlichen Kasse nicht passieren. Andererseits können Wahltarife der gesetzlichen Kassen wieder gestrichen werden, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Spätestens nach drei Jahren müssen sie sich laut Gesetz rechnen. Der private Vertrag gilt dagegen fürs Leben.

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Unser Rat

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