Versicherungen: Kündigen
12.01.2011
Wer vorschnell einen Versicherungsvertrag unterschrieben hat, kann aufatmen: In den ersten 14 Tagen nach Vertragsschluss werden Kunden fast jeden Vertrag wieder los. Doch auch nach Jahren kann der Vertrag gekündigt werden. test.de informiert.
Widerruf
Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss können Kunden den Versicherungsvertrag widerrufen – ohne Begründung. Bei Renten- oder Lebensversicherungen haben Versicherte sogar 30 Tage Zeit. Wichtig: Die Versicherungsgesellschaften müssen auf dieses Recht in einer Widerrufsbelehrung ausdrücklich hinweisen. Wer von seinem Versicherer diese Belehrung nicht bekommen hat, kann theoretisch noch ewig widerrufen, weil der Fristablauf nie begonnen hat.
Tipp: test.de erläutert ausführlich, wie Sie eine Versicherung widerrufen
Ordentliche Kündigung
Ein Blick in die Vertragsunterlagen zeigt, welche Laufzeiten und Fristen gelten. Denn nicht immer kann der Vertrag zum Ende des Jahres aufgelöst werden. Der mögliche Termin für den Ausstieg steht im Vertrag. Bevor Versicherte jedoch kündigen, sollten sie sichergehen, dass der neu gewählte Versicherer sie nicht wegen alter Schadensfälle ablehnt. Alle Versicherungsverträge, die mehr als drei Jahre laufen, können Versicherte zum Ende des dritten Vertragsjahres und danach jährlich kündigen.
Außerordentliche Kündigung
Ein Kunde kann seinen Versicherungsvertrag auch kündigen, wenn die Beiträge steigen, das versicherte Risiko wegfällt oder ein Schaden reguliert wurde. Im letzteren Fall darf sich auch der Versicherer vom Kunden trennen. Erhöht der Versicherer den Beitrag, kann der Kunde nur kündigen, wenn sich nicht gleichzeitig auch der Versicherungsschutz verbessert. Der Versicherer muss darüber einen Monat vorher informieren. Bis zum Stichtag der Erhöhung kann der Versicherte den Vertrag dann kündigen. In der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung gilt neben dem Schaden auch der Fahrzeugwechsel als Grund für eine solche außerordentliche Kündigung. Der Beitrag muss dann anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlt werden.
Tipp: Die Tabelle Kündigungsfristen hilf bei der Orientierung und nennt die genauen Kündigungsfristen für die ordentliche und die außerordentliche Kündigung verschiedener Versicherungen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Tabelle: Kündigungsfristen
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (2)
weitere Kommentare anzeigen