02.08.2012

Versicherungen: Optimaler Risikoschutz

Vertragsschluss

Schnell einen Versicherungsvertrag zu unterschreiben ist leicht. Doch Kunden sollten sich vor dem Jawort stets die Vertrags­unterlagen genau ansehen. Sie geben Auskunft, welche Risiken versichert sind und in welcher Höhe. Sonst kann im Schadensfall die Ernüchterung groß sein - entweder weil die Versicherung nur einen Bruchteil oder gar nicht zahlt.

Informationen vor Vertragsabschluss

Die Versicherer müssen ihren Kunden vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen übergeben haben. Wer online einen Vertrag abschließt, erhält diese Informationen meist als Download. Wichtig: Bevor Kunden nicht alle Unterlagen erhalten haben, beginnt die Frist zum Widerruf (siehe weiter unten) nicht zu laufen. test.de zeigt, welche Informationen die Versicherer ihren Kunden aushändigen müssen:

  • Versicherungsschein (Police). Der Versicherungsschein ist die Urkunde über den zustande gekommenen Versicherungsvertrag zwischen Versicherer und dem Versicherungsnehmer.
  • Vertragsbestimmungen (einschließlich der Versicherungs­bedingungen). Sie regeln unter anderem den Beginn des Schutzes, den Umfang der Versicherungen sowie wann und auf welche Art und Weise eine Versicherung zahlen muss. Je nach Versicherungssparte haben sie unterschiedliche Bezeichnungen. Beispiel: „Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung“. Um Lücken in den Bedingungen zu schließen oder diese zu verändern, haben viele Versicherer zusätzlich unternehmensspezifische besondere Versicherungsbedingungen.
  • Produktinformationsblatt. Der Versicherer muss Kunden auch ein so genanntes Produktinformationsblatt aushändigen. Damit sollen Kunden umfassend über seine Rechte und Pflichten sowie über alle Einzelheiten des Vertrags aufgeklärt werden.
  • Weitere Informationen. Darüber hinaus gibt es weitere Informationen, die der Versicherer seinen Kunden laut VVG-Informationspflichtenverordnung aushändigen muss. Einige davon sind je nach gewünschter Versicherung unterschiedlich. In der Lebensversicherung gehören zu diesen Informationen zum Beispiel auch Angaben über die Überschussbeteiligung, in der Krankenversicherung gehören Angaben zur Beitragssteigerung dazu. Ausführliche Infos liefert das Internetportal www.rechtliches.de.
  • Widerrufsbelehrung. Versicherer müssen ihren Kunden darüber hinaus auch eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht aushändigen.

Tipp: Ist es Ihnen zu mühsam, sich durch die gesamten Texte zu quälen, sollten Sie zumindest nach folgenden Infos suchen: 1. Was ist versichert. 2. Wie viel zahlt die Versicherung im Schadensfall. 3. Welche Risiken sind ausgeschlossen. So sind zum Beispiel in der privaten Haftpflichtversicherung gemietete und geliehene Gegenstände nicht versichert. Bei einigen Versicherern können Sie den Grundschutz gegen Aufpreis um zusätzliche Leistungen erweitern. Doch nur, wenn Sie die Grundabsicherung kennen, können Sie einschätzen, ob Sie noch Extras abschließen müssen.

Antrag

Um den Vertrag abzuschließen müssen Kunden ein Antragsformular ausfüllen, mit dem er die zugrunde gelegten Versicherungs- und Tarifbedingungen anerkennt. Wichtig: Die im Antrag gestellten Fragen – beispielsweise nach Krankheiten beim Unfallschutz – sind elementar für die Versicherung. Daher müssen Kunden sie sorgfältig und richtig beantworten, sonst riskieren sie ihren Versicherungsschutz. So muss der Versicherer beispielsweise im Schadensfall nichts zahlen, wenn er feststellt dass die Kundenangaben falsch sind und er dem Versicherten arglistige Täuschung nachweisen kann. Die bis dahin gezahlten Beiträge darf der Versicherer trotzdem behalten. Will die Versicherungsgesellschaft das Risiko des Kunden versichern, nimmt sie den Antrag an. Der Kunde bekommt in der Folge einen Versicherungsschein zugeschickt. Der Vertrag ist dann geschlossen, wenn der Kunde nicht widerruft.

Widerruf

Ab Erhalt aller Vertragsunterlagen inklusive des Versicherungsscheins haben Kunden zwei Wochen Zeit, ihren Antrag schriftlich oder per E-Mail zu widerrufen - ohne Angabe von Gründen. Meldet sich der Versicherungsnehmer jedoch nicht, ist der Vertrag geschlossen. Bei Lebens- und Rentenversicherung beträgt die Widerrufs­frist sogar 30 Tage.

Änderungen

Es kann vorkommen, dass die Police von den Vorgaben des Antrags abweicht – beispielsweise dann, wenn der Versicherer das Risiko des Kunden höher einstuft als vom Vertreter angenommen. Wenn der Versicherte nicht binnen eines Monats nach Erhalt der Police in Textform widerspricht, gilt auch der geänderte Vertrag als angenommen. Bedingung: Der Versicherer muss die Änderungen auf der Police hervorheben und darauf hinweisen, dass die Abweichungen als genehmigt gelten, wenn der Kunde nicht widerspricht.

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