Riester-Rente: Weitere Spezialfragen

26.11.2007

Riester-Rente

Unisex-Tarife bei Sparplänen

Frage: Gibt es Unisex-Tarife nur bei Riester-Rentenversicherungen, nicht bei Fonds- und Banksparplänen?

Finanztest-Antwort: Die seit 2006 vorgeschriebene Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei Riester-Produkten wirkt sich bei Fonds- und Banksparplänen erst aus, wenn in der Auszahlungsphase Kapital in eine Rentenversicherung fließt. Männer bekommen dann trotz ihrer geringeren Lebenserwartung nicht mehr Rente als Frauen. In der Ansparphase war bei Fonds- und Banksparplänen das Geschlecht des Sparers schon immer ohne Belang. Das gilt auch für den Auszahlplan, der bis zum 85. Geburtstag möglich ist.

Berücksichtigung der Lebenserwartung

Frage: Warum wird bei Sparplänen die Lebenserwartung erst bei Umwandlung in eine Rente eingerechnet?

Finanztest-Antwort: Beim Riester-Fondssparplan und beim Riester-Banksparplan geht es zunächst nur um das Ansparen von Kapital. Lebens­versicherer kalkulieren dagegen bei ihren Riester-Rentenversicherungen von Beginn an auf Basis von Sterbetafeln, welche ­Rente sie einem Sparer einmal zahlen. Kunden mit einem Sparplan entscheiden erst bei Rentenbeginn, ob ihr Geld gleich in eine Rentenversicherung überführt wird oder ob sie die überwiegende Summe aus einem Auszahlplan beziehen und nur einen Teil des Kapitals für eine Rente ab 85 Jahren reservieren. Eine Rentenversicherung ist ab dann vorgeschrieben, weil nur hier die lebenslange Zahlung garantiert ist. Falls der Riester-Sparer vor dem 85. Geburtstag stirbt, geht das Geld aus dem Auszahlplan an die Erben. Es bleibt also lange Zeit etwas für sie im Topf. Bei Rentenversicherungen lässt sich Ähnliches über eine sehr lange Rentengarantiezeit erreichen. Ohne eine solche Vereinbarung gehen die Erben hier aber leer aus.

Verzinsung und Kosten

Frage: Wie kann ich bei einer Riester-­Rentenversicherung auf eine garantierte Verzinsung von 2,25 Prozent von meinem Versicherer hoffen, wenn er 15 Prozent Kosten veranschlagt?

Finanztest-Antwort: Die 2,25 Prozent Zins, die Ihnen der Ver­sicherer bei einem ab 2007 geschlossenen klassischen Vertrag garantiert, beziehen sich nur auf den Teil Ihres Beitrags, der nach Abzug der Kosten von 15 Prozent übrig bleibt. Die garantierte Rendite auf den Gesamtbeitrag liegt klar unter 2,25 Prozent. Ob Sie bis Auszahlung dennoch eine akzeptable Beitragsrendite erreichen, hängt davon ab, ob Ihr Versicherer tatsächlich mit ­weniger Kosten auskommt und ob er ­außerdem eine deutlich höhere Rendite am Kapitalmarkt erwirtschaftet als 2,25 Prozent.

Berechnung der Mindestrente

Frage: Wie haben Sie die Mindestrenditen für den Fall errechnet, dass die Riester-Anlage null Ertrag schafft?

Finanztest-Antwort: Bei Riester-Produkten muss zum Rentenbeginn mindestens der Eigenbeitrag des Sparers plus Zulagen vorhanden sein. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle Produktarten, also auch für solche mit Fonds. Durch die Zulagen und diese Garantie ist dem Sparer immer ein Plus ­sicher, und häufig übersteigt sein Steuervorteil sogar die Zulagen. Beides hat Finanztest in seiner Rechnung berücksichtigt.

Kosten für Pflicht-Rentenversicherung

Frage: Für die ab 85 Jahren vorgeschriebene Rentenversicherung nannten mir Fondsanbieter Kosten zwischen 8 Prozent und 30 Prozent. Wie kommt das?

Finanztest-Antwort: Diese Angaben sind noch nicht end­gültig, denn die Angebote – die Renten­versicherungen ab 85 Jahren – sind noch gar nicht fertig. Jeder Sparer kann im ­Übrigen die Karten zum Rentenbeginn neu mischen und den Anbieter wechseln.

Sollten sich junge Fondssparer nicht lieber mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung eine Rente nach aktueller Lebenserwartung sichern? Wahrscheinlich wird ihnen das nichts nützen. Denn auch die Versicherer müssen eine steigende Lebenserwartung, die sie in ihrer Rentenkalkulation nicht berücksichtigt haben, bei ihren Auszahlungen irgendwie ausgleichen. Federn sie das durch eine geringere Überschussbeteiligung ab, bekommt der Sparer auch mit einer Fondspolice von heute weniger Rente, wenn die Lebenserwartung steigt. Wichtiger für die Auswahl eines An­gebots ist die Qualität der Fonds.

Vertrag wechseln

Frage: Ich habe vor vier Jahren eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen. Der Anbieter hat in Ihrem jüngsten Test nur mäßig abgeschnitten. Soll ich den Vertrag besser wechseln?

Finanztest-Antwort: Ein Wechsel aus einer Riester-Rentenversicherung nach wenigen Jahren empfiehlt sich normalerweise nicht. Denn der Sparer hat vermutlich schon einen größeren Teil der Abschlusskosten, die auf Basis des vereinbarten Beitrags bis zum geplanten Vertragsende berechnet worden sind, mit seinen Beiträgen bezahlt. Dieser Kostenanteil wird ihm nicht erstattet, wenn er zu einem anderen Anbieter wechselt. Wechselt er von einer Riester-Rentenversicherung bei einem Anbieter in eine andere bei einem anderen Versicherer, muss er vermutlich sogar erneut Abschlusskosten in Kauf nehmen. Unproblematischer ist der Abschied aus einem Banksparplan, denn hier gibt es keine Abschlusskosten. Die Kosten, die das Kreditinstitutv einbehält, stecken im Zinsabschlag. Auch beim Fondsparplan sind die Kosten über die Laufzeit verteilt. Hier ist ein Ausstieg und Wechsel zu einem anderen Anbieter aber nur in einer guten Börsenphase sinnvoll, wenn die Investmentfondsanteile beim Verkauf einen guten Preis erzielen. Wechselwillige sollten sich genau nach den Wechselgebühren beim bisherigen Anbieter und nach den Einkaufskosten beim neuen Anbieter (Hello-Kosten) erkundigen.

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