25.07.2007

Berufsunfähigkeits­versicherung: Fragen & Antworten

Liste mit Vorerkrankungen

Frage: Gibt es eine zentrale Stelle, zum Beispiel bei der Krankenkasse, wo alle meine Daten zu Vorerkrankungen gespeichert sind?

Finanztest-Antwort: Nein. Zwar liegen den Kassen die Diagnosen in verschlüsselter Form vor, aufgrund derer die Mitglieder behandelt worden sind, doch die Auskunft der Kassen hierüber ist nur eingeschränkt dazu geeignet, zu entscheiden, welche Vorerkrankungen im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden müssen.

Die Versicherten haben einen Auskunftsanspruch gegenüber ihrer Kasse, den sie schriftlich geltend machen können. Sie müssen ihn mit einer Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht einreichen. Die Kasse teilt dann mit, welche Leistungen das Mitglied im letzten (Geschäfts-) Jahr in Anspruch genommen hat und welche Kosten damit verbunden gewesen sind.

Zu einer länger zurückliegenden Erkrankung können Versicherte sich nur informieren, wenn sie der Kasse den Zeitpunkt der Behandlung sowie den Namen des behandelnden Arztes angeben können. Weiterhin kann die Kasse darüber informieren, welche Arznei-, Verband- und Hilfsmittel über sie abgerechnet worden sind. Ausnahme: Bei Abrechnung von Behandlungen über Kostenerstattung kann sie keine Informationen liefern. Auch zu den Sachverhalten, zu denen ein Antrag des Mitglieds vorliegt (wie etwa Kuraufenthalte, Krankenhausaufenthalte, Behandlungspläne, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen), kann die Kasse entsprechende Informationen herausgeben. Auch bei Teilnahme an einer Sonderversorgung für chronisch Kranke bekommt die Kasse detaillierte Informationen zu Diagnose und Behandlung.

Um herauszufinden, welche Krankheitsbilder bei Ihnen in der Vergangenheit diagnostiziert worden sind, wenden Sie sich am besten an Ihre Ärzte. In den über Sie geführten Krankenakten sind die Diagnosen nebst Datum des Arztbesuchs festgehalten. Beim Erinnern an Arztbesuche können alte Adressbücher und Terminkalender helfen.

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