Öffentlicher Dienst: Zusatzrente selbst ausrechnen
24.07.2007
Finanztest bietet Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen Rechner an, mit dem sie nach der Reform der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) individuell ihre Zusatzrente überprüfen können. Er ermittelt die Startgutschrift, die Versicherte der VBL und der kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen bei der Umstellung auf das neue Betriebsrentensystem erhalten.
Anrechnung für die Zukunft
Die Startgutschrift soll dem bis Ende 2001 erworbenen Rentenanspruch entsprechen, wenn er von Anfang an nach dem neuen, seit Anfang 2002 geltenden Betriebsrentensystem berechnet worden wäre. Diesen Wert können Sie mit dem Betrag vergleichen, den Ihnen Ihre Versorgungskasse Ende 2001 gut geschrieben hat. Wenn der vom Finanztest-Rechner ermittelte Wert höher ist, kann es sich lohnen, einen Nachschlag zu fordern.
Bundesgerichtshof fordert Neuregelung
Am 14. November 2007 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Umstellung der Zusatzversorgung zum Teil kritisiert. Der BGH billigte zwar „im Grundsatz“ die Berechnung der Startgutschrift für die so genannten rentenfernen Jahrgänge, die 1947 und später geboren wurden. Allerdings benachteilige sie Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die vorher lange Ausbildungszeiten absolviert haben. Wegen ihrer langen Berufsausbildung seien sie nicht in der Lage, die für die volle Zusatzrente erforderlichen 44,44 Pflichtversicherungsjahre in ihrem Arbeitsleben zu erreichen. Dies gelte beispielsweise für Akademiker und Handwerksmeister.
Diese Ungleichbehandlung führe dazu, dass es derzeit für die Startgutschriften der rentenfernen Pflichtversicherten „an einer wirksamen Rechtsgrundlage fehlt“. Die Tarifparteien müssten für eine Neuregelung sorgen.
Details zum Streit um die Umstellung der Zusatzrenten im öffentlichen Dienst stehen in Hoffen auf das Rentenurteil aus Finanztest 2/2007.
Kostenloser Service von Finanztest
Der Rechner ist kostenlos. Ihre Personalien verwendet Finanztest nur für diesen Service. Sie werden auf keinen Fall an Dritte weitergegeben.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen