Wohnungsbrand in der Weihnachtszeit: Der richtige Schutz
23.12.2011
Alle Jahre wieder – brennen Weihnachtsbäume in deutschen Wohnzimmern, oft mit gravierenden Folgen. Häufig lösen unbeaufsichtigte Kerzen den Brand aus. Drei Versicherungen sind wichtig, um sich finanziell gegen Schäden abzusichern: Hausrat-, Wohngebäude- und Privathaftpflichtversicherung. test.de gibt Tipps zu Versicherungs- und Brandschutz.
Schutz für Hausrat
Eine Hausratversicherung ersetzt nach einem Feuer Schäden an Möbeln, Geräten und sonstigem Mobiliar. Versicherte erhalten die Kosten für die Neuanschaffung ersetzt. Der Versicherer kommt auch für die Reinigung und Reparatur von Gegenständen – wie Teppiche oder Gardinen – auf, wenn das noch möglich oder nötig ist. Auch Schäden durch eindringendes Löschwasser sind versichert. Brennt ein glühender Rest vom Kerzendocht ein Loch in den Teppich, springt der Hausratversicherer in der Regel nicht ein. Solche so genannten Sengschäden lassen sich aber zusätzlich versichern.
Kerzen im Auge behalten
Wer Kerzen aufstellt, sollte sie nie unbeaufsichtigt lassen. Andernfalls kann es sein, dass Versicherte einen Teil des Schadens selbst bezahlen, denn bei grober Fahrlässigkeit muss die Hausratversicherung den Schaden nicht in vollem Umfang bezahlen.
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- Mehr zum Thema Vorsatz und Fahrlässigkeit lesen Sie im Artikel Aufgepasst bei Fahrlässigkeit
Wohngebäudeversicherung
Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen kleineren Brand beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers dafür auf.
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Privathaftpflicht-Versicherung
Greift ein Feuer so stark um sich, dass Personen oder Sachen Dritter beschädigt werden, ist dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Diese Police ist eigentlich für jede Privatperson Pflicht. Mieter sollten Beim Abschluss darauf achten, dass ihr Versicherungsschutz auch „Mietsachschäden“ umfasst. Dann gilt der Schutz auch, wenn Feuer einen Schaden am gemieteten Wohnraum, zum Beispiel an Türen, Wänden, Fußböden oder Badkeramik verursacht.
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Schaden schnell melden
Wichtig: Der Geschädigte muss den Schaden unverzüglich, also so schnell wie möglich, beim Versicherer melden. Der Versicherer beauftragt dann zum Beispiel einen Schadensgutachter, der sich die Schäden vor Ort genau ansieht und dokumentiert. Bei kleineren Schäden erhalten Versicherungsnehmer häufig ein Formular, in dem sie den Schaden genau angeben müssen.
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