Wohnungsbrand in der Weihnachtszeit: Der richtige Schutz

Wohnungsbrand in der Weihnachtszeit Meldung
Wenn trockene Zweige Feuer fangen, kann sich sekunden­schnell ein Wohnungs­brand entwickeln.

23.12.2011

Alle Jahre wieder – brennen Weih­nachts­­bäume in deutschen Wohn­zimmern, oft mit gravie­renden Folgen. Häufig lösen unbeauf­sichtigte Kerzen den Brand aus. Drei Versicherungen sind wichtig, um sich finanziell gegen Schäden abzusichern: Hausrat-, Wohngebäude- und Privat­haftpflicht­versicherung. test.de gibt Tipps zu Versicherungs- und Brandschutz.

Wohnungsbrand in der Weihnachtszeit

Schutz für Hausrat

Eine Hausrat­versicherung ersetzt nach einem Feuer Schäden an Möbeln, Geräten und sons­tigem Mobiliar. Versicherte erhalten die Kosten für die Neuanschaffung ersetzt. Der Versicherer kommt auch für die Reinigung und Reparatur von Gegen­ständen – wie Teppiche oder Gardinen – auf, wenn das noch möglich oder nötig ist. Auch Schäden durch eindringendes Lösch­wasser sind versichert. Brennt ein glühender Rest vom Kerzendocht ein Loch in den Teppich, springt der Hausrat­versicherer in der Regel nicht ein. Solche so genannten Seng­schäden lassen sich aber zusätzlich versichern.

Kerzen im Auge behalten

Wer Kerzen aufstellt, sollte sie nie unbe­aufsichtigt lassen. Andernfalls kann es sein, dass Versicherte einen Teil des Schadens selbst bezahlen, denn bei grober Fahr­lässig­keit muss die Hausrat­versicherung den Schaden nicht in vollem Umfang bezahlen.

Wohn­gebäude­versicherung

Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen kleineren Brand beschädigt, kommt die Wohn­gebäude­versicherung des Eigentümers dafür auf.

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Privathaft­pflicht-Versicherung

Greift ein Feuer so stark um sich, dass Personen oder Sachen Dritter beschädigt werden, ist dies ein Fall für die private Haft­pflicht­versicherung. Diese Police ist eigentlich für jede Privatperson Pflicht. Mieter sollten Beim Abschluss darauf achten, dass ihr Versicherungs­schutz auch „Mietsach­schäden“ umfasst. Dann gilt der Schutz auch, wenn Feuer einen Schaden am gemieteten Wohn­raum, zum Beispiel an Türen, Wänden, Fußböden oder Badkeramik verursacht.

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Schaden schnell melden

Wichtig: Der Geschädigte muss den Schaden unver­züglich, also so schnell wie möglich, beim Versicherer melden. Der Versicherer beauftragt dann zum Beispiel einen Schadens­gut­achter, der sich die Schäden vor Ort genau ansieht und dokumentiert. Bei kleineren Schäden erhalten Versicherungs­nehmer häufig ein Formular, in dem sie den Schaden genau angeben müssen.

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