Winterdienst: Wenn es friert und schneit

Winterdienst Meldung

finanztest 02/2005

Bei Schnee, Frost und Eis müssen Hauseigentümer und Mieter Wege räumen und Wasserleitungen sichern. Friert die Wasserleitung wegen Nachlässigkeit ein und platzen die Rohre, verweigern Hausrat- und Wohngebäudeversicherer meist die Zahlung. Anwohner haften, wenn sie den Gehweg nicht von Schnee und Eis befreien und ein Passant sich verletzt. Im schlimmsten Fall bedeutet das die Zahlung einer lebenslangen Rente an den Geschädigten.

Finanztest informiert, wie Sie eingefrorene Wasserleitungen vermeiden, im Notfall wieder auftauen und welche Versicherungen für den Unglücksfall wichtig sind.

Winterdienst

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