Unfallversicherung: Wer den Schaden hat ...

Unfallversicherung Meldung

finanztest 04/2004

Bevor Unfallversicherer zahlen, überprüfen sie, ob es sich tatsächlich um einen Unfall gehandelt hat. Per Definition ist dies nur dann der Fall, wenn jemand durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. War also die Wirbelsäule vor dem Unfall schon angeknackst, gibts weniger oder kein Geld vom Versicherer.

Finanztest hat mehr als 50 Leser befragt, wie sich ihre Unfallversicherung im Schadensfall verhalten hat, nennt Hindernisse und sagt, was Betroffene dann tun können.

Unfallversicherung

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