Unfall im geliehenen Auto: Freund am Steuer

Unfall im geliehenen Auto Meldung

finanztest 06/2006

Klare Absprachen erhalten Freundschaften. Wer sein Auto einem Freund überlässt, sollte mit diesem im Vorhinein zumindest zwei Punkte klären: 1. Wer zahlt nach einem Unfall den Schaden am eigenen Auto? 2. Wer trägt die Mehrkosten, die durch die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt in der Haftpflichtversicherung entstehen? Halter und Fahrer sollten ihre Vereinbarungen vielleicht sogar schriftlich festlegen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Finanztest sagt, was Autobesitzer und Fahrer bei Freundschaftsdiensten und Probefahrten vor Übergabe des Schlüssels besprechen sollten.

Unfall im geliehenen Auto

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