Tierhalterhaftpflicht: Strengere Regeln für Haustiere
Kann ein Hundehalter nicht nachweisen, dass sein Hund ein Nutztier ist, müssen er oder seine Tierhalter-Haftpflichtversicherung zahlen, wenn der Hund jemanden beißt. Das hat das Landgericht Bayreuth bestätigt und einen Ladenbesitzer zu 4 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt (Az. 12 S 80/07). Sein vor dem Geschäft angeleinter Hund hatte eine Kundin gebissen.
Der Ladenbesitzer wollte nicht zahlen und erklärte, sein Hund sei ein Wachhund und damit ein Nutztier. In diesem Fall hätte die geschädigte Frau nachweisen müssen, dass der Halter nicht sorgfältig auf sein Tier aufgepasst hatte. Die Richter sahen den Fall anders: Gegen die Nutzung als Wachhund spreche, dass der Hund als gutmütig gelte und im Haus des Mannes übernachte.
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