Sozialversicherung: Grenzen kurz erklärt
Versicherungspflichtgrenze: Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Pflichtgrenze (siehe Tabelle) liegt, sind pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie dürfen nur in eine private Versicherung wechseln, wenn ihr Einkommen drei aufeinanderfolgende Jahre über dieser Grenze gelegen hat. War jemand schon vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert, dann gilt für ihn die niedrigere „besondere Versicherungspflichtgrenze“.
Beitragsbemessungsgrenze: Nur für Einkünfte bis zur Grenze zahlen Versicherte Sozialversicherungsbeiträge. Einkünfte, die darüberliegen, sind hingegen beitragsfrei. Beispiel: Ob jemand 3 750 Euro oder 10 000 Euro im Monat verdient, spielt keine Rolle. Er zahlt in jedem Fall 558,75 Euro Beitrag im Monat an die gesetzliche Krankenkasse.
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Tabelle: Sozialversicherung 2010
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