Serie Löcher im Schutz, Teil 5: Lücken im Reiseschutz
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung sollten Urlauber immer im Gepäck haben, wenn sie außerhalb Deutschlands verreisen. Doch nicht immer erstatten die Versicherer das, was sich Versicherte vorstellen. Ein Rückflug etwa übernehmen sie nur unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen. Und er muss ärztlich angeordnet sein. Auch chronisch Kranke und Personen mit Vorerkrankungen können Überraschungen erleben.
Finanztest zeigt die Lücken im Reiseschutz. Und sagt, worauf Urlauber achten müssen.
Teil 1: Grenzen der privaten Haftpflicht
Teil 2: Grenzen der Unfallversicherung
Teil 3: Wohngebäude und Hausrat
Teil 4: Lücken im Rechtsschutz
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