Schadensanzeigen: Formulierungen müssen eindeutig sein

Schadensanzeigen Meldung
Ein Fallschirmsprung geht nicht immer gut aus. Bei Verletzungen zahlt die Unfallversicherung.

finanztest 01/2009

Wenn ein Versicherungsunternehmen die Fragen in seinen Formularen für Schadensmeldungen missverständlich formuliert und der Versicherte deshalb falsch antwortet, kann das Unternehmen die Zahlung nicht verweigern. Mit diesem Urteil gab das Oberlandesgericht Hamm einem Kunden recht, der gegen seinen Versicherer auf Leistungen aus einer Unfallversicherung geklagt hatte (Az. 20 U 77/07). Der Mann hatte nach einem Tandemsprung mit dem Fallschirm einen Wirbelbruch erlitten. Die Frage des Versicherers nach „Krankheiten oder Gebrechen“, die „unabhängig von den Folgen des jetzigen Unfalls bestehen“ sei jedoch so missverständlich formuliert, dass der Versicherer trotz einer falschen Antwort des Kunden auf die Frage zahlen müsse.

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