Reiserücktritt: Versicherungsschutz bei Jobverlust
Wer unerwartet eine betriebsbedingte Kündigung erhält und deswegen eine gebuchte Reise absagt, erhält von vielen Reiserücktrittskosten-Versicherern die Stornokosten erstattet. Dies gilt jedoch nicht, wenn dem Versicherten verhaltensbedingt gekündigt wird, etwa nach wiederholten Abmahnungen. Dann sei die Kündigung nicht unerwartet, entschied das Amtsgericht München zugunsten eines Versicherers. Der Versicherte bekam die Stornokosten in Höhe von rund 778 Euro für eine abgesagte Reise nicht erstattet (Az. 231 C 1947/07).
Tipp: In Finanztest 11/2008 finden Sie unseren Test der Reiserücktrittskosten-Versicherungen. Die meisten springen ein, wenn Arbeitnehmer unerwartet die Kündigung erhalten oder Arbeitslose unerwartet einen neuen Arbeitsplatz finden..
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